2003-313
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Remo Franz: Personalstopp
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Autor/in:
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Remo Franz, CVP
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Eingereicht am:
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10. Dezember 2003
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Nr.:
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2003-313
(Modifiziert am 22. April 2004)
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Die Regierung hat bei den gegenwärtig diskutierten Sparmassnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der kantonalen Finanzen die Frage eines Stellenabbaus offiziell ausgeklammert, was zwar verständlich ist, jedoch das anvisierte Sparziel als illusorisch erscheinen lässt. Zudem ist in der schriftlichen Beantwortung auf mein Postulat
2002/143
"Stopp der Personalvermehrung", welche die Regierung am 18. November 2003 verabschiedet hat (
2003/289
), auf den eigentlichen Kernpunkt des Vorstosses nicht eingegangen worden. Die Regierung hat dem Landrat noch keine Lösung zum Personalproblem unterbreitet, für die er sich entscheiden kann. Die Ausführungen erschöpfen sich in einem Beschrieb des Problems an sich.
Wird nur der Sachaufwand von der Sparseite her angegangen, haben wir letztlich Personal, das über keine freien Mittel zur Aufgabenerfüllung verfügt. Das legt die Verwaltung praktisch lahm.
Aus diesem Grunde ist zwingend, der Regierung einen klaren, unmissverständlichen Auftrag zu erteilen, der als Möglichkeit bereits in Vorstoss 2002/143 enthalten war.
Die Regierung wird deshalb beauftragt, dem Landrat folgende, rechtlich geeignet verankerte Entscheide zur Beschlussfassung vorzulegen:
1.
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Der Personalbestand in der gesamten Verwaltung ist innerhalb einer angemessenen Frist auf dem Stand vom 1. Juli 2003 einzufrieren. Der Landrat ist für die Aufhebung der Plafonierung zuständig.
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2.
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Die Regierung muss aufzeigen, wie der Personalbestand sukzessive auf den Stand von 1995 zurückgefahren werden kann. Dem Landrat sind die entsprechenden Entscheidungsunterlagen mit Angaben über die Auswirkungen und Alternativen vorzulegen.
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Vom Landrat am
22. April 2004
modifizierter Text:
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2.
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Die Regierung muss aufzeigen, wie der Personalbestand sukzessive auf den Stand von 2000 zurückgefahren werden kann. Dem Landrat sind die entsprechenden Entscheidungsunterlagen mit Angaben über die Auswirkungen und Alternativen vorzulegen.
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3.
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Es ist für die gesamte Verwaltung ein umfassender Stellenpool zu bilden, welcher die notwendige Flexibilität innerhalb der Verwaltung gewährleistet. Der Pool ist für eine automatische Stellenüberprüfung und die Stellenreduktion zu nutzen.
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4.
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Durch Gesetzesänderungen sind für das Staatspersonal - soweit es nicht direkt in hoheitlichen Funktionen (z.B. Gerichten) tätig ist - kündbare und mit der Privatwirtschaft vergleichbare Anstellungsverhältnisse zu schaffen. Erfahrungsstufen mit automatischem Anstieg des Reallohnes sind abzuschaffen. Die Flexibilität für Lohnzahlungen ist dagegen - insbesondere je nach Marktlage - zu erhöhen.
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