2003-313

Die Regierung hat bei den gegenwärtig diskutierten Sparmassnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der kantonalen Finanzen die Frage eines Stellenabbaus offiziell ausgeklammert, was zwar verständlich ist, jedoch das anvisierte Sparziel als illusorisch erscheinen lässt. Zudem ist in der schriftlichen Beantwortung auf mein Postulat 2002/143 "Stopp der Personalvermehrung", welche die Regierung am 18. November 2003 verabschiedet hat ( 2003/289 ), auf den eigentlichen Kernpunkt des Vorstosses nicht eingegangen worden. Die Regierung hat dem Landrat noch keine Lösung zum Personalproblem unterbreitet, für die er sich entscheiden kann. Die Ausführungen erschöpfen sich in einem Beschrieb des Problems an sich.

Wird nur der Sachaufwand von der Sparseite her angegangen, haben wir letztlich Personal, das über keine freien Mittel zur Aufgabenerfüllung verfügt. Das legt die Verwaltung praktisch lahm.


Aus diesem Grunde ist zwingend, der Regierung einen klaren, unmissverständlichen Auftrag zu erteilen, der als Möglichkeit bereits in Vorstoss 2002/143 enthalten war.


Die Regierung wird deshalb beauftragt, dem Landrat folgende, rechtlich geeignet verankerte Entscheide zur Beschlussfassung vorzulegen:


Back to Top