2003-312

Die Diskussion über das Postulat «Dekretsänderung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben» hat gezeigt, dass das Gesetz über die Verkehrsabgaben überarbeitet werden muss.


Heute wird die Höhe der Verkehrsabgabe fast ausschliesslich vom Gewicht des Fahrzeuges bestimmt. Das ist unbefriedigend. Neben allen positiven Seiten der Mobilität ist unbestritten, dass der Strassenverkehr wesentlich zur Umweltbelastung beiträgt. Es ist deshalb im Interesse der Allgemeinheit, wenn umweltfreundliche Fahrzeuge bevorzugt werden.


FahrzeughalterInnen, welche bereit sind, umweltfreundliche - und damit oft auch teurere - Autos anzuschaffen, sollten mit tieferen Verkehrsabgaben belohnt werden. Dies war früher bereits einmal der Fall! Die Verordnung zum Verkehrsabgabengesetz sieht einen massiven Steuerrabatt für Fahrzeuge vor, welche die kantonalen Abgasnormen erfüllen. Der Rabatt ist allerdings auf die Jahre 1986 bis 1991 beschränkt, ist also heute leider nicht mehr anwendbar.


In den letzten Jahren hat es verschiedentlich Vorstösse ( 2003/238 ) oder Entscheide ( 2003/115 ) gegeben, die eine Steuerreduktion für Elektro-, Gas- und andere alternative Fahrzeuge zum Inhalt haben. Diese Bemühungen sind zu begrüssen. Die Umweltbelastung wird dadurch kaum vermindert, da diese Fahrzeuge heute noch Nischenprodukte sind. Erfolgversprechender wäre es, wenn grundsätzlich umweltfreundliche, «ökoeffiziente» Fahrzeuge steuerlich begünstigt werden. Um die Mobilität nicht unnötig zu fördern, muss die Umlagerung allerdings einnahmenneutral erfolgen.


Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Landrat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben unterbreiten. Dabei soll die Höhe der Abgabe hauptsächlich von der Ökoeffizienz des Fahrzeuges abhängen. Die Umlagerung soll einnahmenneutral erfolgen.



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