2003-311
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der SP-Fraktion: Förderabgabe zur Finanzierung der sich aus dem Energiegesetz ergebenden finanziellen Verpflichtungen
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Autor/in:
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SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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10. Dezember 2003
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Nr.:
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2003-311
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Gemäss § 16 des kantonalen Energiegesetzes leistet der Kanton Förderbeiträge an Investitionsvorhaben im Bereich Energiesparen und beim Ersatz von nichterneuerbaren Energien durch erneuerbare Energien. Finanziert werden diese Fördermittel aus Steuereinnahmen. Der Landrat bewilligte in der Vergangenheit periodisch einen Verpflichtungskredit (letzter Kredit = 4 Mio. Franken für die Zeit 1999-2003). Einen nächsten Antrag für einen neuen Verpflichtungskredit hat der Regierungsrat für 2004 angekündigt.
Die Motionen 2003-293 und 2003-294 verlangen eine Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am Riehener Geothermie-Projekt. Es handelt sich um eine Beteiligung des Kantons an einem gemischtwirtschaftlichen Pilotvorhaben zur kommerziellen Stromproduktion. An den nicht amortsierbaren Teil der Projektinvestitionen (total 24 Mio. Franken von 89 Mio. Franken) zahlt der Kanton Basel-Stadt 8 Millionen Franken als Förderbeitrag aus der Förderabgabe.
Mit staatlichen Fördermitteln können Investitionen im Bereich Energieeffizienz und Haustechnik begünstigt werden. Diverse Untersuchungen zeigen eine Hebelwirkung mit einem Faktor 10 (Mit 10'000 Franken Fördermitteln wird eine private Investition von 100'000 Franken ausgelöst). Der Nachbarkanton Basel-Stadt arbeitet für die Umsetzung der kantonalen Fördermassnahmen gemäss Energiegesetz intensiv mit den Branchenverbänden und dem kantonalen Gewerbeverband zusammen. Eine ähnliche Entwicklung müsste in unserem Kanton angestrebt werden.
Angesicht der angespannten Finanzlage im kantonalen Staatshaushalt ist es angezeigt, die Finanzierung der Fördermassnahmen gemäss Energiegesetz neu auszugestalten. Sinnvoll ist eine Anpassung der Regelungen im Wirtschaftsraum BS/BL bzw. in der trinationalen Agglomeration Basel. Basel-Stadt erhebt zur Finanzierung der Massnahmen gemäss Energiegesetz eine Förderabgabe von 5% auf dem Rechnungsbetrag der Stromrechnung. Zur Unterstützung des Geothermie-Projektes hat der Regierungsrat BS die Förderabgabe in Basel per 1. Mai 2003 von 4% auf 5% erhöht.
Damit der Wirtschaftsstandort Baselland in der Region attraktiv bleibt, ggf. das Geothermie-Projekt unterstützt werden kann und gleichzeitig die Hebelwirkung von Fördermassnahmen als Impuls für die lokale KMU-Wirtschaft ermöglicht wird, sollen neu auch die energiegesetzlichen Fördermassnahmen im Kanton BL mit einer Förderabgabe finanziert werden. Die SP-Fraktion würde sich nach der entsprechenden Gesetzesanpassung beim Initiativkomitee der hängigen Faktor 4-Initiative für einen Rückzug einsetzen.
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine Vorlage zur Einführung einer Förderabgabe auf dem kantonsweiten Stromverkauf von mindestens 1% zu unterbreiten. Die Vorlage hat den Maximalsatz auf 3% festzulegen. Die Anpassung des Satzes zwischen 1% und 3% wird dem Regierungsrat zugewiesen.
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