2003-305
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Peter Zwick: Kantonale Aufsicht über die Gemeindefinanzen
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Autor/in:
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Peter Zwick, CVP
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Eingereicht am:
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27. November 2003
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Nr.:
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2003-305
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Verfassung und Gesetzgebung ermächtigen und verpflichten den Regierungsrat zur Aufsicht über die Gemeinden, darunter auch über die Gemeindefinanzen. Im Gemeindegesetz (GemG) und in der Gemeindefinanzordnung sind die Grundsätze des Finanzhaushaltes und des Rechnungswesens geregelt. Wenig, vor allem wenig Konkretes wird aber über Grundsätze einer soliden Finanzpolitik und einer gesunden Finanzverwaltung ausgesagt, § 157a GemG fordert ein "mittelfristiges Haushaltgleichgewicht" und § 168a GemG gibt dem Regierungsrat die Befugnis zu "Aufsichtsmassnahmen, wenn "der Voranschlag, die Jahresrechnung oder ein Gemeindebeschluss mit den Grundsätzen der Haushaltsführung nicht vereinbar ist". § 13 Gemeindefinanzverordnung verlangt, dass ein Bilanzfehlbetrag in längstens 5 Jahren abgeschrieben wird und § 25 fordert vom Finanzplan, dass er (…) "die Massnahmen zur Beibehaltung oder Erreichung des mittelfristigen Haushaltgleichgewichts aufzeigt". Im Finanzhaushaltsgesetz wird in § 2 unter dem Titel "Grundsätze der Haushaltführung" (die wohl auch für die Gemeinden gelten) stipuliert, dass sich die Haushaltführung nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, des Haushaltgleichgewichtes, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Dringlichkeit der Aufgaben zu richten habe. Die Haushaltführung begrenzt die Höhe der Schulden im Hinblick auf eine tragbare Zinsbelastung. Diese Grundsätze sind durch dauernden Vergleich zwischen Ist- und Soll-Zustand sowie durch notwendige Korrekturen umzusetzen.
In finanziell rosigen Zeiten ist das gut und recht, in finanziell schwierigen Zeiten der Gemeinden bedürfen diese Grundsätze der Erläuterung und der Konkretisierung. Ich frage deshalb den Regierungsrat
1.
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Welches sind die Kriterien für das Haushaltgleichgewicht?
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2.
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Was heisst ein "mittelfristiges Haushaltgleichgewicht"?
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3.
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Was versteht der Regierungsrat unter "tragbarer Zinsbelastung"?
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4.
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Welches Amt kontrolliert die Finanzen der Gemeinden?
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5.
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Wann ist dieses Amt zum Handeln verpflichtet?
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6.
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Welche "Aufsichtsmassnahmen" sieht der Regierungsrat vor, wenn das mittelfristige Haushaltgleichgewicht nicht mehr gegeben ist?
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7.
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Wann werden welche Massnahmen von wem ergriffen?
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Ich bitte den Regierungsrat um eine schriftliche Beantwortung der Fragen.
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