2003-288 (1)
Bericht Nr. 2003-288 an den Landrat |
Bericht der:
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Personalkommission
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vom:
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25. Januar 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Einreihung in eine Lohnklasse
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Bemerkungen:
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1. Die Vorlage im Überblick
In §13 Absatz 1 des Personaldekrets wird festgehalten, dass die Einreihung in eine Lohnklasse auf dem Einreihungsplan - als Anhang zum Personaldekret vom Landrat verabschiedet -, der Modellumschreibung - , vom Regierungsrat erlassen - und dem individuellen Stellenbeschrieb beruht. Mit dem individuellen Stellenbeschrieb ist jedoch nicht eine formalisierte Stellenbeschreibung gemeint, sondern der Stelleninhalt.
Die Lektüre eines formalisierten Stellenbeschriebs bringt es mit sich, dass sich beide Seiten - Absender und Empfänger - ein bestimmtes Bild über den ausgeschriebenen Job machen. Um Missverständnissen vorzubeugen, muss deutlich zum Ausdruck kommen, dass für die Einreihung in eine Lohnklasse der Stelleninhalt relevant ist.
§28 der Personalverordnung legt fest, dass der Einreihungsplan, die Modellumschreibung und der Fragebogen zur Stellenanalyse die Grundlagen für ein Lohnklassen-Einreihungsverfahren darstellen. Der ausgefüllte Fragebogen, ein detaillierter Raster, vermittelt ein bestimmtes Bild des Stelleninhaltes und dient der Projektleiterin im Gespräch mit dem Vorgesetzten der Stelle, eventuell auch mit der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber, zur Klärung des Funktionsinhaltes und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten.
2. Die Beratung in der Kommission
Die Personalkommission behandelte diese Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2003 im Beisein von Christoph Bucher, Personalchef, und Beatrice Krebel, Projektleiterin Lohnsystem.
Auf eine entsprechende Frage wurde der Kommission dargelegt, dass sich der Aufwand für die Verwaltung weder vergrössern noch verkleinern werde. Der neue §13 soll einzig deutlich machen, dass für die Einreihung in eine Lohnklasse der Stelleninhalt relevant ist und nicht, was allenfalls in einer Stellenbeschreibung steht.
3. Eintreten und Antrag
Für die Mitglieder der Personalkommission war Eintreten unbestritten.
Die Personalkommission beantragt dem Landrat mit 8 Stimmen ohne Gegenstimme, der Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz zuzustimmen.
Gelterkinden, 25. Januar 2004
Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold
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