2003-277 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Bericht zur regionalen Zusammenarbeit (Partnerschaftsbericht)
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vom:
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11. November 2003
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Nr.:
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2003-277
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Bemerkungen:
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Korrigenda
Teil C Anträge zu den politischen Vorstössen
Korrektur zur Bildungsinitiative
(Punkt 1.1)
Bei den Beratungen der landrätlichen Erziehungs- und Kulturkommission am Donnerstag, 18. Dezember 2003, wurde festgestellt, dass der Wortlaut der "Jubiläumsinitiative" zur Bildung (Bildungsinitiative) in der Vorlage an den Landrat (Nr. 2003 / 272) nicht richtig wiedergegeben ist. Statt wie im Initiativtext "gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt eine angeglichene gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen" steht in der Vorlage falsch "eine gemeinsame gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen". Zudem ist das Datum für den Bereich Fachhochschulen und Universität falsch. Statt wie im Initiativtext "1. Januar 2008 " steht in der Vorlage falsch "1. Januar 2006 ".
Der Regierungsrat bedauert diese unkorrekten Zitate ausserordentlich. Die internen Abklärungen haben ergeben, dass die nicht korrekten Passagen ("gemeinsam" statt "angeglichen" und "2006" statt "2008") aus einem früheren Textentwurf des Initiativkomitees vom Februar 2001 stammen; dieser Entwurf wurde von den Initiantinnen und Initianten später dann noch überarbeitet. Der Regierungsrat entschuldigt sich beim Initiativkomitee und beim Landrat für das falsche Zitat.
Als Folge des falschen Zitates müssen in Teil C des Berichtes zur regionalen Zusammenarbeit (Partnerschaftsbericht) die Punkte 1.1, 1.2 und 1.3 korrigiert werden. Sie erhalten die richtige Version auf den folgenden Seiten. Die neuen Textteile sind markiert. Aus Anlass der Überarbeitung will der Regierungsrat nun dem Initiativkomitee und dem Landrat einen Gegenvorschlag zur Bildungsinitiative beliebt machen.
Korrektur zur Spitalinitiative und zur Sicherheitsinitiative
(Punkte 1.2 und 1.3)
Die weiteren Abklärungen haben ergeben, dass auch die Wortlaute der "Jubiläumsinitiative Spitalplanung" und der "Jubiläumsinitiative Sicherheit" im Bericht zur regionalen Zusammenarbeit nicht korrekt wiedergegeben sind. Im Unterschied zur "Jubiläumsinitiative Bildung" sind diese beiden Wortlaute aber sinngemäss richtig wiedergegeben worden. Deshalb haben die nicht korrekt wiedergegebenen Passagen keine weiteren Auswirkungen auf die Stellungnahmen der Regierung.
C Anträge zu den politischen Vorstössen
Auf der Grundlage der in diesem Bericht formulierten Thesen sowie Grundsätze und Kriterien hat sich der Baselbieter Regierungsrat mit den drei gleichzeitig im Kanton Basel-Landschaft und Kanton Basel-Stadt eingereichten so genannten "Jubiläumsinitiativen" zu den Themen Bildung, Spitalplanung und Sicherheit, mit der "Initiative für eine faire Partnerschaft" sowie mit der Interpellation 1997 / 217 von Landrat Paul Schär befasst. Er nahm gleichzeitig Stellung zu vier parlamentarischen Vorstössen (Motion 2001 / 023 der Erziehungs- und Kulturkommission, Motion 2001 / 005 der FDP-Fraktion, Postulat 2000 / 198 der FDP-Fraktion und Postulat 2001 / 237 von Landrätin Sabine Pegoraro).
1. Stellungnahmen und Anträge zu den vier Initiativen und zur Interpellation
1.1 "Jubiläumsinitiative Bildung" (Bildungsinitiative, nicht formulierte Volksinitiative)
Wortlaut der Initiative:
"Parlament und Regierung werden beauftragt, im Rahmen von § 3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt auf den 1. Januar 2008 eine angeglichene gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen. Ab dem 1. Januar 2008 führt der Kanton Basel-Landschaft in gemeinsamer Verantwortung mit dem Kanton Basel-Stadt Fachhochschulen und Universität als autonome Organisationen. Bis dahin sind gemeinsame Verwaltungsstrukturen und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Bildungsorganisation soll möglich sein."
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Stellungnahme der Regierung:
Der Kanton Basel-Landschaft will ein hochwertiges Bildungswesen auf allen Stufen erhalten und es entsprechend den wachsenden und sich verändernden Anforderungen wirkungsvoll weiter entwickeln. Die Stossrichtung der Bildungsinitiative erachtet die Regierung als richtig. Sie unterstützt auch die Ziele, Mobilitätsschranken (namentlich im Bereich der Schulpflicht) abzubauen und Treffpunkte im Schulsystem zu schaffen.
Wie gesagt, hält der Regierungsrat zwar die Stossrichtung der Initiative grundsätzlich für richtig, doch kann eine Volksinitiative nicht bloss teilweise, sondern nur integral gutgeheissen oder abgelehnt werden. Der Regierungsrat kann sich zwar gut vorstellen, dass die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt längerfristig ein ähnlich lautendes Gesetz verabschieden könnten. Er strebt diese Angleichung aufgrund des bereits bestehenden Auftrages der Kantonsverfassung (§ 3 Absatz 2) auch an. Doch werden die Schulsysteme von Baselland und Basel-Stadt wegen der unterschiedlichen Erreichbarkeit der Schulorte im weiträumigeren Flächenkanton Basel-Landschaft gegenüber dem Stadtkanton Basel-Stadt kaum je einheitlich sein können (vgl. dazu auch die Ausführungen im Abschnitt "Gymnasien" weiter unten). Das Baselbiet benötigt als typisch schweizerischer Flächenkanton ein dezentrales Schulsystem.
Diese Einschätzung wird durch die Tatsachen unterstützt, dass der Kanton Basel-Landschaft - im Gegensatz zu Basel-Stadt - traditionell fünf Primarschuljahre sowie einen gebrochenen Bildungsgang bei den Gymnasien (vier Jahre Progymnasium, drei Jahre Gymnasium) hat. Der Regierungsrat will die angestrebte Harmonisierung - weiter gehend als die Bildungsinitiative - dadurch erreichen, dass sich die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt einer neuen Ausrichtung des nationalen Schulsystems anpassen. Im Rahmen dieses Prozesses sollen die Schulstrukturen gesamtschweizerisch stärker aufeinander abgestimmt und Minimalstandards festgelegt werden. Zur Harmonisierung stellt die vom Kanton Basel-Landschaft eingereichte Standesinitiative zur "Koordination der kantonalen Bildungssysteme" (Vorlage Nr. 2002 / 011 vom 22. Januar 2002) einen erfolgsversprechenden Weg dar. Gerade auch im Bereich der Bildung ist es wichtig, dass sich die Region Nordwestschweiz der gesamtschweizerischen Entwicklung anpasst und keinen Extrazug fährt. Der Regierungsrat lehnt die Bildungsinitiative deshalb im Interesse der gesamtschweizerischen Harmonisierung und auch im Sinne einer Konzentration der Kräfte ab. Nachdem das Initiativkomitee der Volksinitiative "Für eine faire Partnerschaft" sein Einverständnis zur Verlängerung der Behandlungsfrist bis zum Abstimmungstag vom 16. Mai 2004 unter der Bedingung erteilt hatte, "dass die Abstimmung gleichzeitig mit den so genannten "Jubiläumsinitiativen" erfolgt", beschloss der Landrat am 18. September 2003, die Behandlungsfrist entsprechend zu verlängern (Vorlage Nr. 2003 / 175). Der Regierungsrat will nun dem Initiativkomitee und dem Landrat beliebt machen, die Bildungsinitiative aus dem übrigen Abstimmungspaket herauszulösen, um ihr - abgestimmt mit Basel-Stadt - einen formellen Gegenvorschlag im Sinne der Standesinitiative zur "Koordination der kantonalen Bildungssysteme" in der ganzen Schweiz gegenüber stellen zu können. |
Für den Kanton Basel-Landschaft stehen bei der gemeinsamen Arbeit folgende Ziele im Vordergrund:
Volksschule
Die bessere Koordination der Volksschule soll sprachregional für die Deutschschweiz mit Hilfe des Bundes (Bildungsrahmenartikel) und der Erziehungsdirektorenkonferenz (Erweiterung des Konkordates, Entwicklung von Kompetenzniveaus Ende 6. und 9. Schuljahr) erfolgen. Für den Kanton Basel-Landschaft steht die Festlegung der Abschlüsse und Anschlüsse am Ende der Volksschule (9. Schuljahr) und den weiterführenden Ausbildungen der Sekundarstufe II im Vordergrund. Dazu gehört auch, dass Lernziele in Form von Kompetenzniveaus oder Treffpunkten zum Beispiel am Ende des 2., 6. und 9. Schuljahres koordiniert werden.
Berufsbildung
Die Koordination der Berufsbildung ist bereits über das Bundesgesetz gesichert. Die Berufsbildung wird die Verstärkung der Kooperation im Vollzug bzw. in der arbeitsteiligen Bereitstellung von Bildungsangeboten analog zum Beispiel zu den bikantonal abgestimmt geführten Brückenangeboten prüfen.
Gymnasien und andere weiterführende Schulen
Die Baselbieter Gymnasien folgen dem Prinzip der gemischten Wissenskulturen und fester regionaler Einzugsgebiete, währenddem die baselstädtischen Gymnasien Schwerpunktschulen mit spezialisiertem Angebot sind. Das ist im städtischen Rayon möglich. Im Kanton Basel-Landschaft hingegen sind die Distanzen viel grösser und das Schwerpunktkonzept deshalb nicht realisierbar. Die Baselbieter Bildungsangebote müssen für die Schülerinnen und Schüler gut und rasch erreichbar bleiben. Eine ausgebaute Kooperation in Einzelbereichen (Sportklassen, selten frequentierte Schwerpunkt- und allenfalls auch Ergänzungsfächer) ist denkbar. Gleichwohl ist der Bereich der gymnasialen Bildungsgänge und Abschlüsse durch das Maturitätsanerkennungsreglement des Bundes (MAR) für beide Kantone gleich geregelt. Neben der engen Zusammenarbeit mit Basel-Stadt ist diejenige mit dem Kanton Solothurn (Gymnasium Laufental-Thierstein) und Aargau (Gymnasium Muttenz) zu vertiefen.
Basel-Landschaft und Basel-Stadt kennen zudem beide die Fachmittel- oder Fachmaturitätsschule (FMS, ehemals Diplommittelschule DMS) und arbeiten auch auf diesem Gebiet bereits eng zusammen.
Hochschulen
Die tertiäre Bildung wurde in den vergangenen Jahren landesweit vollständig neu konzipiert. Der Kanton Basel-Landschaft gewährleistet zusammen mit dem Partnerkanton Basel-Stadt bereits ein attraktives Angebot an tertiären Ausbildungsmöglichkeiten in der Region. Er verfolgt die Vision eines Hochschulraumes Nordwestschweiz, um damit die Wissensbildung besser zu vernetzen und die Innovationskette durch eine enge Kooperation zwischen der Universität Basel, den Fachhochschulen und den Forschungsinstituten der Region zu stärken. Partner sollen neben dem Kanton Basel-Stadt weitere Kantone in der Region sein. Die Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben im Oktober 2002 den Auftrag zur Prüfung einer Fusion der drei bestehenden Fachhochschulen zur Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) erteilt.
Neben der auf der Grundlage eines Staatsvertrages bereits bikantonal getragenen Fachhochschule beider Basel (FHBB) ist auf den Beginn des Semesters 2003 / 2004 die Gründung der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit (HPSA-BB) geplant. Beide sollen später in die FHNW integriert werden.
Als Partner des Stadtkantons im Bereich der Universität unterstützt der Kanton Basel-Landschaft die Weiterführung der Universitätsreform und arbeitet an der Entwicklung partnerschaftlicher Trägerschaftsszenarien mit. Bis Ende 2003 soll eine Regelung für einen zusätzlichen Baselbieter Beitrag an den Unterhalt der durch die Universität genutzten Liegenschaften getroffen werden (vgl. dazu die Landratsvorlage Nr. 2003 / 229). Eine Weiterentwicklung des bestehenden Universitätsvertrages hin zur gemeinsamen Trägerschaft ist bis Ende des Jahres 2007 vorgesehen.
Alle Aktivitäten im Bereich der tertiären Bildung erfolgen immer auch mit Blick auf das Bologna-Abkommen und die damit angestrebte internationale Anerkennung der Ausbildungsangebote in der Region Nordwestschweiz.
Antrag der Regierung:
Der Baselbieter Regierungsrat empfiehlt, die Bildungsinitiative abzulehnen.
1.2 "Jubiläumsinitiative Spitalplanung" (Spitalinitiative, nicht formulierte Volksinitiative)
Wortlaut der Spitalinitiative:
"Im Rahmen von § 3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 sind spätestens ab1. Januar 2008 die kantonalen Spitäler mit denjenigen des Kantons Basel-Stadt als zusammengefasste Organisation mit einheitlicher Leitung gemeinsam zu führen. Bis dahin sind die einschlägigen Gesetze gegenseitig anzugleichen, ein gemeinsames optimiertes Dienstleistungsangebot zu definieren, gemeinsame Verwaltungseinheiten und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Spitalorganisation soll möglich sein."
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Auf der strategischen Ebene (die richtigen Dinge tun oder die Frage nach dem Was?) ist die regionale Zusammenarbeit unerlässlich. Diesen Standpunkt vertritt auch die Baselbieter Regierung. Zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt hat sie deshalb bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Planung der hochspezialisierten universitären Medizin in Angriff genommen. Basel-Landschaft und Basel-Stadt bekennen sich zur medizinischen Fakultät der Universität Basel. Parallel zu ihrer Stärkung muss die schweizweite Schwerpunktbildung vorangetrieben werden. Die zweite Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes fordert die Standortkantone von medizinischen Fakultäten auf, gesamtschweizerische Absprachen bezüglich der hochspezialisierten Medizin zu treffen und umzusetzen.
Auf der operativen Ebene (die Dinge richtig tun oder die Frage nach dem Wie?) ist ein Spitalverbund nach Ansicht der Regierung zur Zeit nicht opportun. Schlanke operative Einheiten produzieren im Bereich der normalen und der erweiterten Grundversorgung günstiger. Die Realisierung des Modells der Initiantinnen und Initianten würde aufgrund eines Angleichungseffektes bei den Kosten für die stationäre Behandlung, der in der Regel an die höheren Kosten erfolgt, mit grosser Wahrscheinlichkeit zu massiven Mehrkosten führen, die in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Kosteneinsparungen stehen. Das Modell der Initiative ist zudem aus staatspolitischen Gründen problematisch, müsste doch einerseits die entstehende Spitalorganisation verselbständigt werden, aber andererseits die Oberhoheit bei den beiden Regierungen und Parlamenten verbleiben, da diese letztlich für die Versorgung und die Defizitdeckung verantwortlich bleiben.
Antrag der Regierung:
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft empfiehlt, die Spitalinitiative abzulehnen.
1.3 "Jubiläumsinitiative Sicherheit" (Sicherheitsinitiative, nicht formulierte Volksinitiative)
Wortlaut der Sicherheitsinitiative:
"Im Rahmen von § 3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 sind ab Januar 2008 Polizei, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt als zusammengefasste Organisationen mit einheitlicher Leitung zu führen. Bis dahin sind die einschlägigen Gesetze gegenseitig anzugleichen, gemeinsame Verwaltungseinheiten und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Sicherheitsorganisation soll möglich sein."
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Stellungnahme der Regierung:
Der Baselbieter Regierungsrat unterstützt zwar die Stossrichtung der Initiative, welche die Kooperation zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt im Bereich der Sicherheit verstärken will. Das Modell der Initiative, wonach die Polizei, die Feuerwehr und der Bevölkerungsschutz zu gemeinsamen Organisationen zusammengelegt werden sollen, lehnt die Regierung jedoch aus staatspolitischen Gründen und sachlichen Überlegungen ab. Die Aufsicht und die Oberaufsicht über die bikantonalen Organisationen sind nicht gelöst. Diese beiden Funktionen müssten durch die Regierungen und die Parlamente der beiden Kantone wohl gemeinsam wahrgenommen werden. Die Verantwortung könnte im Ereignisfall nicht mehr klar zugeordnet werden, was staatsrechtlich und staatspolitisch problematisch ist.
Der Regierungsrat stellt dem Modell der Initiative Vorschläge gegenüber, die in den Bereichen Polizei, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz die bewährte Zusammenarbeit zwischen den beiden Basel optimieren sollen. Auch die Regierung vertritt die Ansicht, dass das Potenzial für die regionale Zusammenarbeit noch nicht ausgeschöpft ist.
Anstelle einer gemeinsamen Polizei mit dem Kanton Basel-Stadt setzt sich der Regierungsrat dafür ein, dass die heutige erfolgreiche Zusammenarbeit fortgeführt und ausgebaut wird. Er hat dazu für die nächsten Jahre das Modell "Zusammenarbeit plus" entwickelt. Dieses Modell sieht in seinen Kernpunkten vor, dass im Bereich Sicherheitspolizei gemeinsame Patrouillen und im Bereich Verkehrspolizei eine gemeinsame Unfallgruppe gebildet werden. Vorgesehen sind im Modell "Zusammenarbeit plus" auch die gemeinsame Bewirtschaftung der Hochleistungsstrassen und die Vereinheitlichung der Funksysteme.
Die Feuerwehr ist eine kommunale Aufgabe und soll eine solche bleiben. Die Baselbieter Gemeinden beweisen mit Feuerwehrverbünden und den Stützpunktfeuerwehren, dass sie in der Lage sind, diese Aufgabe effizient und zuverlässig zu erfüllen. Die regionale Zusammenarbeit ist im Feuerwehrwesen mit dem Stützpunktkonzept - einen der sechs Stützpunkte bildet dabei die Berufsfeuerwehr Basel-Stadt - und den verschiedenen Kooperationen im Bereich der Ausbildung stark ausgeprägt. Möglichkeiten, die bewährte Zusammenarbeit der beiden Basel auszubauen, bilden die gemeinsame Beschaffung und der gemeinsame Unterhalt von Sonderfahrzeugen und besonderen Einsatzmitteln.
Beim Bevölkerungsschutz schlägt die Regierung vier Massnahmen vor, welche die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen den beiden Basel optimieren: die Bildung von gemeinsamen Arbeitsgruppen, die Schaffung von gemeinsamen Ausbildungs- und Trainingsmodulen, die gemeinsame System- und Materialbeschaffung sowie die Einrichtung von gemeinsamen Kompetenzzentren.
Antrag der Regierung:
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft empfiehlt, die Sicherheitsinitiative abzulehnen.
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