2003-276 (1)
Bericht Nr. 2003-276 an den Landrat |
Bericht der:
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Erziehungs- und Kulturkommission
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vom:
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19. Januar 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Subventionierung des Orchesters basel sinfonietta
für die Jahre 2004-2006
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Bemerkungen:
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abgeänderter Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Ausgangslage
Das Baselbiet weist ein reiches Musikleben auf. Und dies obwohl das "kulturelle Zentrum" der Region in der Stadt Basel liegt. Die vor dreissig Jahren gegründeten Jugendmusikschulen (JMS) haben bildungs- und kulturpolitisch Früchte getragen. Auf allen Ebenen und in allen Formationen gibt es gute Musiker/innen und Ensembles. In diesem Sinne ist das Musikleben im Baselbiet nicht nur programmlich reich sondern hat generell einen professionellen Status.
Das starke kulturpolitische Engagement im Bereich Musik macht Sinn, weil Musik im Gegensatz zu den Sparten Theater oder Kunst z.B. nicht zwingend einer städtischen Struktur bedarf, wenn man von den grossen Sinfoniekonzerten und der Oper absieht. Im Bereich Musik zeigt sich die Qualität dank der guten Grundausbildung auch im Laiensektor auf hohem Niveau.
Betrachtet man das Ensemble der basellandschaftlichen Musikförderung, dann fehlt dem Baselbiet zum jetzigen Zeitpunkt als Ergänzung ein Orchester, das im Kanton durch seine künstlerische Präsenz und Ausstrahlung identitätsstiftendes Gewicht hat. Wer in Betracht zieht, wie wichtig Orchester und Chöre als Ensembles für eine lebendige Musik- und Kulturszene sind, dem wird einleuchten, dass diese "Lücke" geschlossen werden sollte, falls sich die Chance bietet.
Aktuell eröffnet sich die Möglichkeit, dass das Baselbiet "ein eigenes Orchester" bekommen könnte. Das Orchester basel sinfonietta kann wegen anderweitiger Prioritäten von Basel-Stadt seinen zukunftssichernden Subventionsstand kurzfristig nicht erhöhen. Das Orchester wurde bis 2002 mit einem subsidiären Beitrag aus dem Kulturvertrag unterstützt. Es stellt aber, wie andere Institutionen in Basel-Stadt auch, keine Institution mit Zentrumscharakter dar.
Mit der basel sinfonietta steht ein Ensemble zur Verfügung, das selber an einem Wendepunkt seiner künstlerischen Entwicklung steht - sowohl programmlich als auch finanziell. Das Orchester ist im Baselbiet durch Aufführungen und Kooperationen mit Chören gut eingeführt. Es geniesst in der Region Basel einen sehr guten Ruf.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Erwägungen macht es Sinn, die Übernahme dieses Orchesters durch den Kanton Basel-Landschaft konkret anzugehen; dies unter kulturpolitischen, finanziellen und baselbieterischen Gesichtspunkten.
2. Ziel der Vorlage
Im Rahmen der Akzentuierung und Ergänzung seines kulturpolitischen Profils will der Kanton Basel-Landschaft im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten die Verantwortung für eine wichtige regionale Kulturinstitution übernehmen. Neben der vielfältigen Konzertlandschaft (Baselbieter-, Waldenburger-, Ebenrainkonzerte etc.) ist die Förderung eines professionellen Orchesters mit einer starken künstlerischen Ausstrahlung im Baselbiet und über dessen Grenzen der Region hinaus ein wichtiges kulturpolitisches Signal. Die Qualität des Orchesters basel sinfonietta soll erhalten bleiben und gleichzeitig das Engagement in Basel-Landschaft gesteigert werden.
3. Massnahmen zur Realisierung der Vorlage
3.1. Rechtliche
Es besteht die Absicht, zwischen dem Kanton Basel- Landschaft und dem Verein Basel sinfonietta eine Subventionsvereinbarung für die Jahre 2004-2006 abzuschliessen.
Die Subvention pro Jahr ist zweckbestimmt zur Finanzierung des künstlerischen Orchesterbetriebs im Rahmen des Programmkonzeptes. Zusätzliche Beiträge der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, z.B. an spezielle Projekte oder den Ausbau oder Unterhalt der eigenen Infrastruktur, können gemäss den geltenden Förderbestimmungen nur in Ausnahmefällen und nur auf der Grundlage eines separaten Entscheides bewilligt werden. Die Inanspruchnahme von Mitteln aus der Kulturvertragspauschale (Kulturvertrag BS-BL vom 27.1.1997) ist während der Laufzeit dieser Subventionsvereinbarung nicht möglich.
3.2. Organisatorische
Die derzeitigen Arbeits- und Probebedingungen für das Orchester basel sinfonietta sind alles andere als optimal. Zum einen hat das Orchester kein festes Probedomizil, zum anderen verursachen die wechselnden Lokalitäten hohe Kosten in den Bereichen Miete, Transport, Instrumentenlagerung. Mit der neuen Basisfinanzierung durch Basel-Landschaft besteht die feste Absicht, im unteren Baselbiet ein Proben- und Arbeitsdomizil zu beziehen, um die Kosten zu senken. Mit dem Inkrafttreten des Subventionsvertrags und mit dem Bezug eines geeigneten Probe- und Arbeitsdomizils wird der Verein auch sein juristisches Domizil in den Kanton Basel-Landschaft verlegen. Das Domizil der Geschäftsstelle, welche seit Jahren durch einen namhaften Sponsor finanziert und zur Verfügung gestellt wird, verbleibt in Basel.
Ein Namenswechsel des Vereins und des Orchesters ist nicht geplant, weil die Verknüpfung mit der gut eingeführten Marke "basel sinfonietta" auf die Region verweist und nicht auf die Stadt. Ein Marken- oder Imagewechsel wäre mit grossem Aufwand verbunden und nicht a priori gewinnbringend.
3.2. Finanzielle
Mit einer jährlichen Subventionierung von Fr. 650`000.- in den Jahren 2004-2006 soll die Finanzierung des künstlerischen Orchesterbetriebes im Rahmen des Programmkonzeptes sichergestellt werden.
Anzumerken ist hierbei, dass das Orchester mit den Einnahmen aus Eintritten und Engagements in der Höhe von CHF 966'500.-- (45%), und Sponsorenerträgen (Firmen, Stiftungen) von CHF 425'325.-- (20%) einen sehr guten Eigenfinanzierungsgrad aufweist. Die ordentlichen Subventionen von Basel-Stadt betrugen bisher Fr. 305'000.-. Diese fallen ab 2004 weg. Der Sonderbeitrag des Kantons Basel-Landschaft für 2003, unter Vorbehalt der Zustimmung zur Landratsvorlage, beträgt Fr. 345'000. -. Im Subventionsvertrag ab 2004 ist neu ein Betrag von Fr. 650'000. - p.a. vorgesehen.
4. Kommissionsberatung
4.1. Organisation der Beratung
Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission an den Sitzungen vom 4. und 18. Dezember 2003 beraten. An beiden Sitzungen waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär und Niggi Ulrich, Leiter Hauptabteilung Kulturelles BKSD, für die Beantwortung von Fragen und für die Mitteilung von aktuellen Sachverhalten anwesend.
4.2. Beratung im Einzelnen
Von der BKSD wurde ausgeführt, es handle sich nicht einfach um ein Projekt mit dem Label "nice to have". Im dossier kulturelles.bl , welches die Regierung vor einem Jahr verabschiedet habe, sei eine Verstärkung des Profils der Baselbieter Kulturpolitik enthalten. Es handle sich dabei auch nicht um eine Umgehung des Kulturvertrages mit Basel-Stadt. Die Vorlage sei im Kostenbudget des Bereiches Kulturelles kostenneutral ausgestaltet worden. Das heisst, andere Projekte in diesem Bereich seien finanziell zurückgefahren oder sogar gestrichen worden.
In der Kommission wurde bedauert, dass damit kleinere Projekte wie die Ebenrain- und Waldenburger Konzerte gestrichen würden und andere eine geringere finanzielle Unterstützung erhalten würden. Dem wurde entgegen gehalten, dass basel sinfonietta Konzerte 800-1000 Personen anziehen, hingegen kleinere Konzerte nur 50-70. Im Oberbaselbiet sei zu wenig Interesse an den kulturellen Veranstaltungen vorhanden. Auf die Frage, wo denn in Basel-Landschaft ein Konzertsaal mit einer solchen Kapazität vorhanden sei, wurde auf den Spielplan 2004 des Orchesters verwiesen. Bei diesem wurde allerdings festgestellt, dass das Orchester in Basel, Zürich, Bern, Freiburg, Zug etc. gastiere, hingegen im Baselbiet kein einziges Konzert vorgesehen sei. Seitens der BKSD wurde versichert, das ändere sich ab dem nächsten Spielplan, wenn die Vorlage vom Landrat angenommen werde.
In diesem Zusammenhang wurde auf die Offerte von basel sinfonietta zur Zusammenarbeit mit Chören, Schulen und anderen Veranstaltern im Baselbiet hingewiesen. Diese ist an einen Tarif von max. Fr. 145.- pro Orchestermitglied und pro Dienst gebunden. Dank des hohen Selbstfinanzierungsgrades von 65% des Orchesters könne dieser günstige Tarif angeboten werden. Aus der Kommission wurde die Frage gestellt, ob diese Institutionen sich den finanziellen Aufwand leisten können. Von einzelnen Baselbieter Gemeinden werde basel sinfionietta seit Jahren ebenfalls mit gesamthaft 20'000.- Fr. unterstützt, wurde ergänzend bekannt gemacht.
In der Eintretensdebatte wurde die Opportunität der Vorlage in Bezug zur heutigen Finanzsituation des Kantons diskutiert. Trotz der Eigenfinanzierung des Orchesters von 65% sei die jährliche Subventionierung mit Fr. 650`000.- ein happiger Brocken, zumal noch die Kosten für die Einkaufsproduktionen hinzukommen würden. Im Zusammenhang mit GAP stellten sich Fragen, die noch nicht abschliessend beantwortet seien. Man könne doch nicht Fr. 300 Mio. einsparen wollen und im Gegenzug ein Orchester einkaufen, zumal nur ein kleiner Teil der Bevölkerung dieses kulturelle Angebot wahrnehme.
Die Erziehungs- und Kulturkommission beschliesst mit 10 : 2 Stimmen Eintreten auf die Vorlage.
Aufgrund der Beratung in der Kommission und den daraus entstandenen Verbesserungsvorschlägen und Änderungswünschen legte die BKSD eine abgeänderte Subventionsvereinbarung vor. In dieser wurden von der Kommission Korrekturen im Sinne einer Verdeutlichung der Leistungen von basel sinfonietta gutgeheissen , welche aus der Basisfinanzierung abgeleitet werden können. U.a. sollen die Engagements von basel sinfonietta im Rahmen des selbst verwalteten Saisonprogrammes regelmässig in Basel-Landschaft/Basel-Stadt stattfinden. In Zusammenhang mit den Schulen wurde das Leistungsangebot zudem quantifiziert (siehe Punkte 1.2., 2.1., 2.2. und 2.3. der beigelegten Subventionsvereinbarung).
Die Kommission beschliesst auf Antrag folgende Änderung im Landratsbeschluss:
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Bei der Beschlussziffer 3 muss es "untersteht ...
dem fakultativen Referendum
" anstelle "der fakultativen Volksabstimmung" heissen.
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3. Antrag
Die EKK beantragt dem Landrat, dem abgeänderten Landratsbeschluss zur Vorlage 2003/276 mit 7:2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zuzustimmen.
Füllinsdorf, 19. Januar 2004
Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Karl Willimann
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