2003-275 (1)


1. Ausgangslage

In der Region Basel ist die chemisch-pharmazeutische Industrie mit Abstand der bedeutendste Wirtschaftsfaktor. Diese Industrie zeichnet sich durch eine im Bereich Life Sciences weltweit einmalige Kombination privater und öffentlicher Grundlagenforschung aus. Eine Vielzahl von forschungsorientierten Pharma- und Chemiebetrieben - von Risiko-Kapitalunternehmen und KMUs bis hin zu global tätigen Grossunternehmen - betreiben angewandte Forschung und Entwicklung und sind in der Produktion und im Vertrieb tätig.


Die chemisch-pharmazeutische Industrie ist aufgrund hoher Wertschöpfung, überdurchschnittlicher Produktivität pro Arbeitsstunde und beachtlicher jährlicher Wachstumsraten ein Eckpfeiler der schweizerischen Volkswirtschaft und Hauptträger der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Nordwestschweiz.


Seit Anfang 2001 sind in Basel und auf Bundesebene Projektarbeiten im Gang, um zur zukunftsgerichteten Stärkung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes ein neues, pionierhaftes Forschungsinstitut zu errichten.


Gedacht ist dabei an ein ETH Life Sciences Institut für Systembiologie. Die Präsenz von rund 80 Firmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie sowie eine stattliche Anzahl neu gegründeter Firmen im Tätigkeitsgebiet Life Sciences bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit für die Zusammenarbeit mit einem ETH Institut für Systembiologie und sind dabei als ideale Voraussetzung für das geplante Vorhaben zu werten.




2. Ziel der Vorlage


Der Regierungsrat will in gemeinsamem Vorgehen mit der Regierung von Basel-Stadt die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes in der Region Basel sicherstellen und neue Chancen für dessen Weiterausbau nutzen.


Die zweitstärkste Wirtschaftsregion der Schweiz soll ein ETH Institut erhalten. Damit will der Regierungsrat die viel beklagte Marginalisierung der Wirtschafts- und Wissenschaftsregion Basel durchbrechen. In Zusammenarbeit mit Basel-Stadt setzt er sich dafür ein, im Wettbewerb der Standorte um die Domizilierung des Institutes durch rasches Handeln günstige Rahmenbedingungen zu schaffen.


Zielsetzungen der aktuellen Vorlage sind die Stärkung der Grundlagenforschung, die Förderung der Life Sciences Industrie und die Bündelung der Kräfte zwischen den nordwestschweizerischen Hochschulen, der ETH, der Wirtschaft und der Regierung.




3. Massnahmen zur Realisierung der Vorlage


3.1. Organisatorisches


Das Projekt ETH Region Basel sieht vor, ein neues Forschungsinstitut in enger Zusammenarbeit zwischen der ETH Zürich, der Universität Zürich und der Universität Basel aufzubauen. Ein Comité de pilotage unter gemeinsamer Leitung der Bildungsdirektoren der beiden Kantone soll das Geschäft vorwärts bringen. Einbezogen in die Vorarbeiten und Abklärungen sind Vertreter/innen des Bundes (Bundesrat Couchepin, Staatssekretär für Wissenschaft Dr. Ch. Kleiber), der Wirtschaft und der Industrie, der ETH Zürich, der Universitäten Basel und Zürich.


Die Gründung des Forschungsinstitutes soll zweistufig erfolgen. In der Aufbauphase in den Jahren 2004-2007 sollen Forschungsgruppen zusammengefasst werden, die sich aufgrund einer internationalen Ausschreibung der Forschungsinhalte beworben und die Ausschreibung gewonnen haben. Forschungsgruppen, die jetzt dem ETH- und UNI -Bereich angehören, können unter der Voraussetzung in das neue Institut wechseln, dass sie sich der Ausschreibung und der damit verbundenen Evaluation unterziehen. Die bisherigen Aktivitäten im Gebiet von Life Sciences sollen in das neue Institut einbezogen werden. Das Forschungsinstitut kann sich in der ersten Phase strategisch ausrichten und arrondieren.


Ab 2008 soll in der zweiten Phase im Rahmen der bundesrätlichen Botschaft für Bildung, Forschung und Technologie (BFT) die Gründung einer ETH Institution erfolgen, dies in Abstimmung mit dem Projekt Zukunft der Forschungsanstalten der ETH. Das Institut ist als Departement der ETH Zürich geplant.




3.2. Finanzen


Zielgrösse für das geplante ETH Institut für Systembiologie ist ein Jahresbudget von Fr. 40 Mio. Dieser Wert soll schrittweise über sechs Jahre erreicht werden.


In der Anlaufphase 2004-2007 sollen gesamthaft Fr. 45 Mio. als "Anschubfinanzierung" eingesetzt werden, um die Gründung des Institutes zu ermöglichen. Davon stellen die beiden Kantone zusammen Fr. 20 Mio. bereit, also je Fr. 10 Mio. pro Kanton. Dieser Betrag der beiden Basel soll über vier Jahre hinweg und von Beginn an zuhanden der Projektsteuerung unter Federführung der ETH Zürich ausbezahlt werden. Die Auszahlungen richten sich nach dem jährlichen Bedarf und werden jeweils vom Regierungsrat in Absprache mit dem Regierungsrat Basel-Stadt und der ETH Zürich vereinbart.


Ab 2008 soll die Finanzierung des ETH- Institutes vollumfänglich aus ETH- und Drittmitteln erfolgen. Eine weitere Finanzierung durch die beiden Kantone ist aus heutiger Sicht nicht vorgesehen.




4. Kommissionsberatung


4.1. Organisation der Beratung


Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission (EKK) an den Sitzungen vom 20. November und 4. Dezember 2003 beraten. An beiden Sitzungen waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär und Frau Anja Huovinen, Leiterin der Stabsstelle Hochschulfragen BKSD, für die Beantwortung von Fragen und für die Mitteilung von aktuellen Sachverhalten anwesend.




4.2. Beratung im Einzelnen


Allgemein ergab sich innerhalb der Kommission rasch eine breite positive Grundhaltung zu den Zielsetzungen der Vorlage. Übereinstimmung herrschte mit der Auffassung der Regierung, es müsse in diesem Geschäft im Interesse des Wirtschaftsstandortes Region Basel rasch und entschlossen gehandelt werden.


Diskutiert wurde die Frage, wie ernst es der ETH Zürich mit einem Institut für Systembiologie ausserhalb des Raumes Zürich sei und ob die Regierung über entsprechende Zusicherungen für eine Stationierung in der Region Basel verfüge.


Die Vertreter/in der BKSD informierten dahingehend, dass eine verbindliche Zusage seitens der ETH Zürich noch nicht vorliegt. Immerhin hätten sich aber der Präsident der ETH Zürich, der ETH-Rat sowie die verantwortlichen Stellen des Bundes positiv zum Standort des Institutes in der Region Basel geäussert. Es wurde eingeräumt, dass es in der ETH und in der Universität Zürich vereinzelte Negativstimmen geben könne. Letztlich seien aber die leitenden Organe der ETH und des Bundes zuständig. Als wichtig erachtet wird aber auch die Tatsache, dass sich die beiden grossen pharmazeutischen Firmen in Basel klar für den Standort Nordwestschweiz ausgesprochen haben. Richtungsweisend sei auch die Aussage der internationalen Expertengruppe, welche die Rahmenbedingungen dieses für Europa bisher einzigartigen Projektes untersucht und als sehr positiv beurteilt habe. Das "Challenging Team" empfehle ausdrücklich, dieses Projekt so rasch als möglich und mit hoher Priorität umzusetzen.


Die nächste konkrete Hürde sei die Zustimmung der Schweizerischen Universitätskonferenz. Die dort fallenden Entscheide würden sehr direkte Auswirkungen auf die Finanzierung seitens des Bundes haben. Daher sei es wichtig, dass die beiden Basler Kantone rasch handeln und die Anschubfinanzierung zusichern würden. Das überzeugendste Argument für den Standort Region Basel liege gerade darin, dass die Mittel für den Start bereit gestellt seien.


Zur aufgeworfenen Frage des Standortes äusserten sich die Vertreter der BKSD dahingehend, dass der Kanton Basel-Landschaft sich an der Lösung der Raumfrage beteiligen werde. Das Institut wird möglicherweise sehr stadtnah angesiedelt oder in Liegenschaften, welche auf Stadtboden liegen, aber im Besitz des Kantons Basel-Landschaft sind. Die Kommission schlägt auf Grund dieser Aussagen vor, dass die Ziffer 1 des Landratsbeschlusses auch Basel-Landschaft als möglichen Standort vorsieht und der Text damit ergänzt wird. Der Kommissionspräsident wurde beauftragt, diese Änderung der baselstädtischen Kommission (BKK) mitzuteilen, da der Beschluss in beiden Parlamenten gleich lauten muss. Mit Schreiben vom 7. Januar 2004 teilte die Kommissionspräsidentin der BKK BS mit, dass ihre Kommission mit der Formulierung "Basel-Stadt / Basel-Landschaft" einverstanden ist und dies so dem Grossen Rat beantragen wird.


In der Eintretensdebatte trat die Kommission geschlossen mit 12 : 0 Stimmen auf die Vorlage ein. Dabei wurde das Wort "Anschubfinanzierung" noch kritisch hinterfragt. Man müsse wohl eher von "Mitgift" sprechen, denn Hochschulorte seien Wirtschaftsstandorte und daher hoch begehrt. In verschiedenen anderen Bereichen gebe es Anschubfinanzierungen, wobei sich danach die Frage stelle, wer weiter finanziere. Dem wurde entgegen gehalten, dass bei diesem Projekt die Kantone anschieben, wohingegen die Weiterführung durch den Bund bzw. die ETH gesichert sei.




5. Antrag


Die EKK beantragt dem Landrat mit 12 : 0 Stimmen, dem in Ziffer 1 abgeänderten Landratsbeschluss (Vorlage 2003/275) zuzustimmen.


Füllinsdorf, 9. Januar 2004


Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Karl Willimann



Back to Top