2003-272 (1)
Bericht Nr. 2003-272 / 2003-272A an den Landrat |
Bericht der:
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Erziehungs- und Kulturkommission
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vom:
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6. Februar 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Nicht formulierte Bildungsinitiative vom 11. November 2003 / 13. Januar 2004
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Aus Anlass des 500-jährigen Beitrittes des Standes Basel zur Eidgenossenschaft sind drei Volksinitiativen (sogenannte Jubiläumsinitiativen) zur Intensivierung der Partnerschaft der beiden Basler Kantone eingereicht worden.
2. Ziel der Vorlage
Die Bildungsinitiative will für die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt eine angeglichene gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen schaffen. Im Vordergrund stehen dabei ein einheitliches Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen. Ab dem 1. Januar 2008 soll der Kanton Basel-Landschaft in gemeinsamer Verantwortung mit dem Kanton Basel-Stadt Fachhochschulen und Universität als autonome Organisationen führen.
3. Ablauf der Vorlage
3.1. Vorlage vom 13. November 2003
Die Vorlage 2003/272 enthielt unter Ziffer 1. Wortlaut der Initiative folgende Formulierung des Initiativbegehrens:
"Parlament und Regierung werden beauftragt, im Rahmen von § 3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 ab dem 1. Januar 2008 eine gemeinsame gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen. Ab dem 1. Januar 2006 werden die Fachhochschule und die Universität als autonome Organisationen in gemeinsamer Verantwortung geführt. Bis dahin schaffen sie gemeinsame Verwaltungsstrukturen und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen soll möglich sein."
Der Regierungsrat beantragt darin dem Landrat:
1.
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Die nicht formulierte Bildungsinitiative wird für gültig erklärt.
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2.
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Die nicht formulierte Bildungsinitiative wird abgelehnt.
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3.
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Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird empfohlen, die nicht formulierte Bildungsinitiative abzulehnen.
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3.2. Feststellung der Erziehungs- und Kulturkommission
Bei den Beratungen der landrätlichen Erziehungs- und Kulturkommission am Donnerstag, 18. Dezember 2003, wurde festgestellt, dass der Wortlaut der Jubiläumsinitiative zur Bildung (Bildungsinitiative) in der Vorlage (Nr. 2003 / 272) nicht richtig wiedergegeben ist. Statt wie im Initiativtext "gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt eine angeglichene gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen" steht in der Vorlage falsch "eine gemeinsame gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen". Zudem ist das Datum für den Bereich Fachhochschulen und Universität falsch. Statt wie im Initiativtext "1. Januar 2008" steht in der Vorlage falsch "1. Januar 2006".
3.3. Korrektur der Vorlage vom 13. Januar 2004 (Vorlage 2003/272A)
Aufgrund der nicht korrekten Wiedergabe des Initiativtextes reichte der Regierungsrat dem Landrat eine korrigierte Vorlage mit einer neuen Formulierung von Punkt 4 auf Seite 9 der alten Vorlage ein.
Die Initiative lautet korrekt wie folgt:
"Parlament und Regierung werden beauftragt, im Rahmen von § 3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt auf den 1. Januar 2008 eine angeglichene gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen. Ab dem 1. Januar 2008 führt der Kanton Basel-Landschaft in gemeinsamer Verantwortung mit dem Kanton Basel-Stadt Fachhochschulen und Universität als autonome Organisationen. Bis dahin sind gemeinsame Verwaltungsstrukturen und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Bildungsorganisation soll möglich sein."
Der Regierungsrat beantragt darin dem Landrat:
Bei den Beratungen der landrätlichen Erziehungs- und Kulturkommission am Donnerstag, 18. Dezember 2003, wurde festgestellt, dass der Wortlaut der Jubiläumsinitiative zur Bildung (Bildungsinitiative) in der Vorlage (Nr. 2003 / 272) nicht richtig wiedergegeben ist. Statt wie im Initiativtext "gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt eine angeglichene gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen" steht in der Vorlage falsch "eine gemeinsame gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen". Zudem ist das Datum für den Bereich Fachhochschulen und Universität falsch. Statt wie im Initiativtext "1. Januar 2008" steht in der Vorlage falsch "1. Januar 2006".
3.3. Korrektur der Vorlage vom 13. Januar 2004 (Vorlage 2003/272A)
Aufgrund der nicht korrekten Wiedergabe des Initiativtextes reichte der Regierungsrat dem Landrat eine korrigierte Vorlage mit einer neuen Formulierung von Punkt 4 auf Seite 9 der alten Vorlage ein.
Die Initiative lautet korrekt wie folgt:
"Parlament und Regierung werden beauftragt, im Rahmen von § 3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt auf den 1. Januar 2008 eine angeglichene gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen. Ab dem 1. Januar 2008 führt der Kanton Basel-Landschaft in gemeinsamer Verantwortung mit dem Kanton Basel-Stadt Fachhochschulen und Universität als autonome Organisationen. Bis dahin sind gemeinsame Verwaltungsstrukturen und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Bildungsorganisation soll möglich sein."
Der Regierungsrat beantragt darin dem Landrat:
1.
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Die nicht formulierte Bildungsinitiative wird für gültig erklärt.
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2.
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Die nicht formulierte Bildungsinitiative wird abgelehnt.
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3.
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Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird empfohlen, die nicht formulierte Bildungsinitiative abzulehnen.
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4. Kommissionsberatung
4.1. Organisation der Beratung
Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission (EKK) an den Sitzungen vom 4. und 18. Dezember 2003 sowie am 8. und 26. Januar 2004 beraten. An den Sitzungen waren Regierungsrat Urs Wüthrich sowie Martin Leuenberger, Generalsekretär BKSD, für die Beantwortung von Fragen und für die Mitteilung von aktuellen Sachverhalten anwesend. An der Sitzung vom 18. Dezember 2003 waren zudem als Vertreter/in des Initiativkomitees Béatrice Geier, alt Landrätin BL und Roman Geeser, Basler Grossrat, anwesend.
4.2. Beratung im Einzelnen
Nachdem am 18. Dezember 2003 im Beisein der Vertreter/in des Initiativkomitees, Béatrice Geier und Roman Geeser, zu Tage trat, dass die Erziehungs- und Kulturkommission bereits am 4. Dezember 2003 die Vorlage auf der Basis eines verfälschten Initiativtextes beraten hatte, war die Verunsicherung in der Kommission über das weitere Vorgehen erheblich. Regierungsrat Urs Wüthrich erklärte sich bereit, die Situation sofort abzuklären. An der Kommissionssitzung vom 8. Januar 2004 wurde seitens der BKSD bekannt, der Regierungsrat erwäge als Reaktion auf den fehlerhaften Text eine Revision der Vorlage. Darauf beschloss die Kommission, die Behandlung der Vorlage bis zum Vorliegen der in Aussicht gestellten Korrektur zu sistieren.
Immerhin hatten sich in den Sitzungen vom 4. und 18. Dezember 2003 sowie 8. Januar 2004 - auch unter nachträglicher Berücksichtigung der Tatsache, dass von einem falschen Text ausgegangen worden war - Meinungen zur Bildungsinitiative gebildet. Es wurde erwähnt, dass die Bildungsinitiative diejenige Jubiläumsinitiative sei, bei welcher die Zustimmung am nächsten liege. Allerdings sei nicht nur der Kanton Basel-Stadt Harmonisierungspartner, sondern auch andere angrenzende Kantone zählten dazu.
Seitens der Lehrpersonen wurde eine gewisse Müdigkeit wegen des ständigen 'Herumwerkens' am Schulsystem erwähnt. Schliesslich sei man eben daran, das neue Bildungsgesetz umzusetzen. Dabei wurde auch auf die vom Landrat lancierte Standesinitiative verwiesen, welche eine Harmonisierung des Schulsystems auf gesamtschweizerischer Ebene anstrebe. Diese sei inzwischen von einigen Kantonen wortwörtlich übernommen worden. Eine Fokussierung allein auf Basel-Stadt würde solchen Bemühungen quer entgegen stehen, da die beiden Basel in der gesamtschweizerischen Schullandschaft "Exoten" darstellten.
Dem Vorbehalt, die Bildungsinitiative sei auf dem Hintergrund der Wiedervereinigungsidee zu sehen, widersprachen die Vertreter der Initianten am 18. Dezember 2003. Béatrice Geier und Roman Geeser erklärten, die Initiative sei ganz auf eine Partnerschaft ausgerichtet. Die Eckwerte sieht man hauptsächlich in mehr Koordination und Kohärenz, z.B. bei einer gemeinsamen Definition der Treffpunkte und Angleichung der Lehrpläne. Die Lehrpläne sind mit der Weiterbildungsschule Basel-Stadt besprochen worden. Sie seien im Moment nicht gleich, weil Basel-Stadt dieselbe Mühe mit den Treffpunkten habe, wurde von der BKSD entgegen gehalten.
Diskutiert wurde auch der Zeitpunkt der Standesinitiative BL und der Bildungsinitiative. So ist letztere nur 9 Monate nach dem Vorstoss des Landrates erfolgt. Es frage sich, ob es nicht gescheiter sei, alle Energien in die gesamtschweizerische Lösung zu stecken. Schliesslich treibe die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) ein Projekt namens "Harmos" voran, das eben die Harmonisierung des Bildungswesens in der Schweiz zum Ziel hat.
Seitens der Kommission wurde die Forderung in der Bildungsinitiative hinsichtlich eines "einheitlichen" Schulsystems in den beiden Basel kritisiert. Bei der Lancierung der Standesinitiative habe Basel-Stadt nicht mitgemacht, weil man dort offenbar der Meinung war, das basellandschaftliche Pendant liege sehr weit vom eigenen entfernt. Der Landrat würde es als relativ grosses Vorhaben ansehen, die Schulsysteme bis zum 1. Januar 2008 - ein im Übrigen als unrealistisch eingeschätzter Termin - zu vereinheitlichen. Dies auch angesichts der Arbeiten zur Umsetzung des Bildungsgesetzes.
An der Sitzung vom 8. Januar 2004 wurden kurz die möglichen zeitlichen Konsequenzen und Folgen wegen der unklaren Situation besprochen. Die Argumentation der Regierung hatte offensichtlich zum Teil auf dem verfälschten Text beruht. In einer Konsultativabstimmung sprach sich die Kommission gegen die Herauslösung der Bildungsinitiative aus dem Dreierpaket der Jubiläumsinitiativen aus. Dies auch unter dem Aspekt, dass die SVP auf einer gleichzeitigen Abstimmung am 16. Mai 2004 mit ihrer Partnerschaftsinitiative beharrt habe. Es wurde beschlossen, die weitere Behandlung zu sistieren.
An der ausserordentlich anberaumten Sitzung vom 26. Januar 2004 lag der Kommission die Korrekturvorlage 2003/272A der Regierung vor. Die Kommission beschloss, die beiden Vorlagen 2003-272/272A als eine Einheit zu behandeln. Regierungsrat Urs Wüthrich bedauerte den Fehler, welcher zu Irritationen geführt habe. Er führte aus, die materielle Differenz sei aber gar nicht so riesig, wie man auf den ersten Blick meinen könnte. Der korrekte Initiativtext sei zwar in Bezug auf die Gesetzgebung offener formuliert, die Zielsetzung einer Vereinheitlichung der Bildungssysteme aber trotzdem gegeben, was letztlich auch den Ausschlag für die ablehnende Haltung der Regierung gab. Die neue Idee eines Gegenvorschlages zur Bildungsinitiative sei in zwischenzeitlichen Diskussionen aufgetaucht. Die Basler Regierung sowie auch die vorberatende Regiokommission sei über diese Absicht informiert worden; beide hätten Verständnis und Zustimmung signalisiert.
Die Regiokommission hat in ihrem Bericht eine solche Variante vorgesehen, indem sie für den Fall, dass der Landrat die Vorlage mit dem Auftrag zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlages an den Regierungsrat zurückweist, dem Grossen Rat ein gleiches Vorgehen beantragen will. Der geplante Gegenvorschlag sei erst grob skizziert. Zusammengefasst sei der vorgesehene Gegenvorschlag nicht gleich verbindlich wie die Initiative, die mit Terminen operiert. Die Regierung ist aber der Auffassung, dass davon ein Impuls auf die Kooperations- und Koordinationsdiskussion ausgehen könnte. Faktisch würde dies bedeuten, den Termin für die Volksabstimmung der Bildungsinitiative zu verschieben, respektive diese aus dem Dreierpaket der Jubiläumsinitiativen heraus zu brechen. Basel-Stadt hätte es übrigens gerne gesehen, wenn das ganze nicht als Paket zur Abstimmung gebracht worden wäre, sondern man zu allen drei Initiativen Gegenvorschläge ausgearbeitet hätte.
Hinsichtlich der Standesinitiative BL sei der baselstädtischen Regierung bekannt, dass in Basel-Landschaft keine politische Mehrheit eine Angleichung des Baselbieter Schulsystems an das baslerische Modell für wünschbar erachtet. In der Kommission wurde die Meinung vertreten, dass mit einer Rückweisung der Vorlage an die Baselbieter Regierung das Geschäft sozusagen durch die Hintertüre zu einem partnerschaftlichen Geschäft werde, ohne dass das entsprechende Verfahren eingehalten würde. Regierungsrat Urs Wüthrich erklärte, es sei die Absicht, zusammen mit Basel-Stadt im Rahmen eines partnerschaftlichen Geschäfts einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser Entscheid stehe aber dem Landrat zu. In diesem Fall werde der Zeitpunkt der Abstimmung sicher auf Ende 2004 verschoben.
Zum Inhalt des Gegenvorschlages äusserte sich die Kommission dahingehend, dass dieser nur in Richtung der Forderungen der Standesinitiative BL gehen könne, dazu bräuchte man aber in der Nordwestschweiz die Kantone Aargau und Solothurn. Deren Zustimmung sei nicht garantiert. Folglich sehe man realistischerweise den Gegenvorschlag im Bereich dessen, was in der Verfassung steht, nämlich, man bemühe sich um Kooperation und Koordination. Der Kommissionspräsident signalisierte zudem als Vertreter der SVP-Fraktion deren Einverständnis mit dem Herausbrechen der Bildungsinitiative aus dem Abstimmungspaket der Jubiläumsinitiativen - wenn auch mit Bedauern.
Nach eingehender Diskussion über das weitere Vorgehen fasst die Erziehungs- und Kulturkommission folgenden Beschluss:
://: Die Kommission beschliesst mit 8 zu 2 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, Rückweisung der Vorlage 2003/272 und 272A.
5. Antrag
Die EKK beantragt grossmehrheitlich dem Landrat:
4.1. Organisation der Beratung
Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission (EKK) an den Sitzungen vom 4. und 18. Dezember 2003 sowie am 8. und 26. Januar 2004 beraten. An den Sitzungen waren Regierungsrat Urs Wüthrich sowie Martin Leuenberger, Generalsekretär BKSD, für die Beantwortung von Fragen und für die Mitteilung von aktuellen Sachverhalten anwesend. An der Sitzung vom 18. Dezember 2003 waren zudem als Vertreter/in des Initiativkomitees Béatrice Geier, alt Landrätin BL und Roman Geeser, Basler Grossrat, anwesend.
4.2. Beratung im Einzelnen
Nachdem am 18. Dezember 2003 im Beisein der Vertreter/in des Initiativkomitees, Béatrice Geier und Roman Geeser, zu Tage trat, dass die Erziehungs- und Kulturkommission bereits am 4. Dezember 2003 die Vorlage auf der Basis eines verfälschten Initiativtextes beraten hatte, war die Verunsicherung in der Kommission über das weitere Vorgehen erheblich. Regierungsrat Urs Wüthrich erklärte sich bereit, die Situation sofort abzuklären. An der Kommissionssitzung vom 8. Januar 2004 wurde seitens der BKSD bekannt, der Regierungsrat erwäge als Reaktion auf den fehlerhaften Text eine Revision der Vorlage. Darauf beschloss die Kommission, die Behandlung der Vorlage bis zum Vorliegen der in Aussicht gestellten Korrektur zu sistieren.
Immerhin hatten sich in den Sitzungen vom 4. und 18. Dezember 2003 sowie 8. Januar 2004 - auch unter nachträglicher Berücksichtigung der Tatsache, dass von einem falschen Text ausgegangen worden war - Meinungen zur Bildungsinitiative gebildet. Es wurde erwähnt, dass die Bildungsinitiative diejenige Jubiläumsinitiative sei, bei welcher die Zustimmung am nächsten liege. Allerdings sei nicht nur der Kanton Basel-Stadt Harmonisierungspartner, sondern auch andere angrenzende Kantone zählten dazu.
Seitens der Lehrpersonen wurde eine gewisse Müdigkeit wegen des ständigen 'Herumwerkens' am Schulsystem erwähnt. Schliesslich sei man eben daran, das neue Bildungsgesetz umzusetzen. Dabei wurde auch auf die vom Landrat lancierte Standesinitiative verwiesen, welche eine Harmonisierung des Schulsystems auf gesamtschweizerischer Ebene anstrebe. Diese sei inzwischen von einigen Kantonen wortwörtlich übernommen worden. Eine Fokussierung allein auf Basel-Stadt würde solchen Bemühungen quer entgegen stehen, da die beiden Basel in der gesamtschweizerischen Schullandschaft "Exoten" darstellten.
Dem Vorbehalt, die Bildungsinitiative sei auf dem Hintergrund der Wiedervereinigungsidee zu sehen, widersprachen die Vertreter der Initianten am 18. Dezember 2003. Béatrice Geier und Roman Geeser erklärten, die Initiative sei ganz auf eine Partnerschaft ausgerichtet. Die Eckwerte sieht man hauptsächlich in mehr Koordination und Kohärenz, z.B. bei einer gemeinsamen Definition der Treffpunkte und Angleichung der Lehrpläne. Die Lehrpläne sind mit der Weiterbildungsschule Basel-Stadt besprochen worden. Sie seien im Moment nicht gleich, weil Basel-Stadt dieselbe Mühe mit den Treffpunkten habe, wurde von der BKSD entgegen gehalten.
Diskutiert wurde auch der Zeitpunkt der Standesinitiative BL und der Bildungsinitiative. So ist letztere nur 9 Monate nach dem Vorstoss des Landrates erfolgt. Es frage sich, ob es nicht gescheiter sei, alle Energien in die gesamtschweizerische Lösung zu stecken. Schliesslich treibe die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) ein Projekt namens "Harmos" voran, das eben die Harmonisierung des Bildungswesens in der Schweiz zum Ziel hat.
Seitens der Kommission wurde die Forderung in der Bildungsinitiative hinsichtlich eines "einheitlichen" Schulsystems in den beiden Basel kritisiert. Bei der Lancierung der Standesinitiative habe Basel-Stadt nicht mitgemacht, weil man dort offenbar der Meinung war, das basellandschaftliche Pendant liege sehr weit vom eigenen entfernt. Der Landrat würde es als relativ grosses Vorhaben ansehen, die Schulsysteme bis zum 1. Januar 2008 - ein im Übrigen als unrealistisch eingeschätzter Termin - zu vereinheitlichen. Dies auch angesichts der Arbeiten zur Umsetzung des Bildungsgesetzes.
An der Sitzung vom 8. Januar 2004 wurden kurz die möglichen zeitlichen Konsequenzen und Folgen wegen der unklaren Situation besprochen. Die Argumentation der Regierung hatte offensichtlich zum Teil auf dem verfälschten Text beruht. In einer Konsultativabstimmung sprach sich die Kommission gegen die Herauslösung der Bildungsinitiative aus dem Dreierpaket der Jubiläumsinitiativen aus. Dies auch unter dem Aspekt, dass die SVP auf einer gleichzeitigen Abstimmung am 16. Mai 2004 mit ihrer Partnerschaftsinitiative beharrt habe. Es wurde beschlossen, die weitere Behandlung zu sistieren.
An der ausserordentlich anberaumten Sitzung vom 26. Januar 2004 lag der Kommission die Korrekturvorlage 2003/272A der Regierung vor. Die Kommission beschloss, die beiden Vorlagen 2003-272/272A als eine Einheit zu behandeln. Regierungsrat Urs Wüthrich bedauerte den Fehler, welcher zu Irritationen geführt habe. Er führte aus, die materielle Differenz sei aber gar nicht so riesig, wie man auf den ersten Blick meinen könnte. Der korrekte Initiativtext sei zwar in Bezug auf die Gesetzgebung offener formuliert, die Zielsetzung einer Vereinheitlichung der Bildungssysteme aber trotzdem gegeben, was letztlich auch den Ausschlag für die ablehnende Haltung der Regierung gab. Die neue Idee eines Gegenvorschlages zur Bildungsinitiative sei in zwischenzeitlichen Diskussionen aufgetaucht. Die Basler Regierung sowie auch die vorberatende Regiokommission sei über diese Absicht informiert worden; beide hätten Verständnis und Zustimmung signalisiert.
Die Regiokommission hat in ihrem Bericht eine solche Variante vorgesehen, indem sie für den Fall, dass der Landrat die Vorlage mit dem Auftrag zur Ausarbeitung eines Gegenvorschlages an den Regierungsrat zurückweist, dem Grossen Rat ein gleiches Vorgehen beantragen will. Der geplante Gegenvorschlag sei erst grob skizziert. Zusammengefasst sei der vorgesehene Gegenvorschlag nicht gleich verbindlich wie die Initiative, die mit Terminen operiert. Die Regierung ist aber der Auffassung, dass davon ein Impuls auf die Kooperations- und Koordinationsdiskussion ausgehen könnte. Faktisch würde dies bedeuten, den Termin für die Volksabstimmung der Bildungsinitiative zu verschieben, respektive diese aus dem Dreierpaket der Jubiläumsinitiativen heraus zu brechen. Basel-Stadt hätte es übrigens gerne gesehen, wenn das ganze nicht als Paket zur Abstimmung gebracht worden wäre, sondern man zu allen drei Initiativen Gegenvorschläge ausgearbeitet hätte.
Hinsichtlich der Standesinitiative BL sei der baselstädtischen Regierung bekannt, dass in Basel-Landschaft keine politische Mehrheit eine Angleichung des Baselbieter Schulsystems an das baslerische Modell für wünschbar erachtet. In der Kommission wurde die Meinung vertreten, dass mit einer Rückweisung der Vorlage an die Baselbieter Regierung das Geschäft sozusagen durch die Hintertüre zu einem partnerschaftlichen Geschäft werde, ohne dass das entsprechende Verfahren eingehalten würde. Regierungsrat Urs Wüthrich erklärte, es sei die Absicht, zusammen mit Basel-Stadt im Rahmen eines partnerschaftlichen Geschäfts einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser Entscheid stehe aber dem Landrat zu. In diesem Fall werde der Zeitpunkt der Abstimmung sicher auf Ende 2004 verschoben.
Zum Inhalt des Gegenvorschlages äusserte sich die Kommission dahingehend, dass dieser nur in Richtung der Forderungen der Standesinitiative BL gehen könne, dazu bräuchte man aber in der Nordwestschweiz die Kantone Aargau und Solothurn. Deren Zustimmung sei nicht garantiert. Folglich sehe man realistischerweise den Gegenvorschlag im Bereich dessen, was in der Verfassung steht, nämlich, man bemühe sich um Kooperation und Koordination. Der Kommissionspräsident signalisierte zudem als Vertreter der SVP-Fraktion deren Einverständnis mit dem Herausbrechen der Bildungsinitiative aus dem Abstimmungspaket der Jubiläumsinitiativen - wenn auch mit Bedauern.
Nach eingehender Diskussion über das weitere Vorgehen fasst die Erziehungs- und Kulturkommission folgenden Beschluss:
://: Die Kommission beschliesst mit 8 zu 2 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, Rückweisung der Vorlage 2003/272 und 272A.
5. Antrag
Die EKK beantragt grossmehrheitlich dem Landrat:
1.
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Vom Bericht des Regierungsrates zu der korrigierten Fassung der Jubiläumsinitiative Bildung wird Kenntnis genommen.
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2.
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Die Vorlage ist an den Regierungsrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt im Rahmen eines partnerschaftlichen Geschäfts bis zum 30. August 2004 einen Gegenvorschlag auszuarbeiten und dem Landrat vorzulegen.
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3.
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Der Inhalt dieses Gegenvorschlags soll sich einerseits an der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme (Vorlage Nr. 2002/011 vom 22. Januar 2002) orientieren und andererseits prioritär die Harmonisierung der Schulsysteme in der Nordwestschweiz zum Ziel haben.
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Füllinsdorf, 6. Februar 2004
Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Karl Willimann
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