2003-272
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Nicht formulierte Bildungsinitiative
(Korrektur)
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vom:
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13. Januar 2004
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Nr.:
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2003-272a
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Bei den Beratungen der landrätlichen Erziehungs- und Kulturkommission am Donnerstag, 18. Dezember 2003, wurde festgestellt, dass der Wortlaut der Jubiläumsinitiative zur Bildung (Bildungsinitiative) in der Vorlage (Nr. 2003 / 272) nicht richtig wiedergegeben ist. Statt wie im Initiativtext "gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt eine angeglichene gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen" steht in der Vorlage falsch "eine gemeinsame gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen". Zudem ist das Datum für den Bereich Fachhochschulen und Universität falsch. Statt wie im Initiativtext "1. Januar 2008 " steht in der Vorlage falsch "1. Januar 2006 ".
Der Regierungsrat bedauert diese unkorrekten Zitate ausserordentlich. Die internen Abklärungen haben ergeben, dass die nicht korrekten Passagen ("gemeinsam" statt "angeglichen" und "2006" statt "2008") aus einem früheren Textentwurf des Initiativkomitees vom Februar 2001 stammen; dieser Entwurf wurde von den Initiantinnen und Initianten später dann noch überarbeitet. Der Regierungsrat entschuldigt sich beim Initiativkomitee und beim Landrat für das falsche Zitat.
Die Initiative lautet korrekt wie folgt:
"Parlament und Regierung werden beauftragt, im Rahmen von § 3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt auf den 1. Januar 2008 eine angeglichene gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen. Ab dem 1. Januar 2008 führt der Kanton Basel-Landschaft in gemeinsamer Verantwortung mit dem Kanton Basel-Stadt Fachhochschulen und Universität als autonome Organisationen. Bis dahin sind gemeinsame Verwaltungsstrukturen und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Bildungsorganisation soll möglich sein."
Neue Formulierung der Stellungnahme der Regierung
Aufgrund der festgestellten Fehler muss die Stellungnahme des Regierungsrates zur Bildungsinitiative teilweise neu formuliert werden. Die Änderung bei der Stellungnahme der Regierung zur Bildungsinitiative konzentriert sich auf den zweiten Abschnitt von Punkt 4 auf Seite 9 der Vorlage. Alle anderen Punkte der Vorlage sind unverändert richtig (auch die Punkte 4.1 bis 4.4).
Die neue Formulierung von Punkt 4 auf Seite 9 der Vorlage lautet wie folgt (unveränderter Text = gewöhnlich, neuer Text = kursiv fett):
Der Kanton Basel-Landschaft will ein hochwertiges Bildungswesen auf allen Stufen erhalten und es entsprechend den wachsenden und sich verändernden Anforderungen wirkungsvoll weiter entwickeln. Die Stossrichtung der Bildungsinitiative erachtet der Regierungsrat als richtig. Er unterstützt auch die Ziele, Mobilitätsschranken (namentlich im Bereich der Schulpflicht) abzubauen und Treffpunkte im Schulsystem zu schaffen.
Wie gesagt, hält der Regierungsrat zwar die Stossrichtung der Initiative grundsätzlich für richtig, doch kann eine Volksinitiative nicht bloss teilweise, sondern nur integral gutgeheissen oder abgelehnt werden. Der Regierungsrat kann sich zwar gut vorstellen, dass die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt längerfristig ein ähnlich lautendes Gesetz verabschieden könnten. Er strebt diese Angleichung aufgrund des bereits bestehenden Auftrages der Kantonsverfassung (§ 3 Absatz 2) auch an. Doch werden die Schulsysteme von Baselland und Basel-Stadt wegen der unterschiedlichen Erreichbarkeit der Schulorte im weiträumigeren Flächenkanton Basel-Landschaft gegenüber dem Stadtkanton Basel-Stadt kaum je einheitlich sein können (vgl. dazu auch die Ausführungen im Abschnitt 4.3 "Gymnasien" weiter unten). Das Baselbiet benötigt als typisch schweizerischer Flächenkanton ein dezentrales Schulsystem.
Diese Einschätzung wird durch die Tatsachen unterstützt, dass der Kanton Basel-Landschaft - im Gegensatz zu Basel-Stadt - traditionell fünf Primarschuljahre sowie einen gebrochenen Bildungsgang bei den Gymnasien (vier Jahre Progymnasium, drei Jahre Gymnasium) hat.
Der Regierungsrat will die angestrebte Harmonisierung - weitergehend als die Bildungsinitiative - dadurch erreichen, dass sich die Kantone Basel-Land-schaft und Basel-Stadt für die Harmonisierung des nationalen Schulsystems engagieren. Im Rahmen dieses Prozesses sollen die Schulstrukturen gesamtschweizerisch stärker aufeinander abgestimmt und Minimalstandards festgelegt werden.
Zur Harmonisierung stellt die vom Kanton Basel-Landschaft eingereichte Standesinitiative zur "Koordination der kantonalen Bildungssysteme" (Vorlage Nr. 2002 / 011 vom 22. Januar 2002) einen erfolgsversprechenden Weg dar. Gerade auch im Bereich der Bildung ist es wichtig, dass sich die Region Nordwestschweiz der gesamtschweizerischen Entwicklung anpasst und keinen Extrazug fährt. Der Regierungsrat lehnt die Bildungsinitiative deshalb im Interesse der gesamtschweizerischen Harmonisierung und auch im Sinne einer Konzentration der Kräfte ab.
Nachdem das Initiativkomitee der Volksinitiative "Für eine faire Partnerschaft" sein Einverständnis zur Verlängerung der Behandlungsfrist bis zum Abstimmungstag vom 16. Mai 2004 unter der Bedingung erteilt hatte, "dass die Abstimmung gleichzeitig mit den so genannten "Jubiläumsinitiativen" erfolgt", beschloss der Landrat am 18. September 2003, die Behandlungsfrist entsprechend zu verlängern (Vorlage Nr. 2003 / 175). Der Regierungsrat will nun dem Initiativkomitee und dem Landrat beliebt machen, die Bildungsinitiative aus dem übrigen Abstimmungspaket herauszulösen, um ihr - abgestimmt mit Basel-Stadt - einen formellen Gegenvorschlag im Sinne der Standesinitiative zur "Koordination der kantonalen Bildungssysteme" in der ganzen Schweiz gegenüber stellen zu können. Wenn der Landrat einverstanden ist, wird er die Vorlage an den Regierungsrat zurückweisen mit dem Auftrag, abgestimmt mit Basel-Stadt einen entsprechenden Gegenvorschlag auszuarbeiten (§ 79 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte).
Die Fachhochschule beider Basel wird bereits als autonome Organisation in gemeinsamer Verantwortung geführt; sie soll künftig in eine Fachhochschule Nordwestschweiz der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn integriert werden. Die Verhandlungen dazu sind bereits im Gang. Bei der Universität Basel sieht bereits § 12 Absatz 1 des Universitätsvertrages vor: "Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft streben einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität bis hin zu einer Mitträgerschaft an." Die Verhandlungen dazu sind ebenfalls im Gang.
Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat:
1. Die nicht formulierte Bildungsinitiative wird für gültig erklärt.
2. Die nicht formulierte Bildungsinitiative wird abgelehnt.
3. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird empfohlen, die nicht formulierte Bildungsinitiative abzulehnen.
Liestal, 13. Januar 2004
Im Namen des Regierungsrates:
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
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