2003-271 (1)
Bericht Nr. 2003-271 / 2003-271a an den Landrat |
Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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20. Januar 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Nicht formulierte Sicherheitsinitiative
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Bemerkungen:
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1. Sicherheitsinitiative
Am 27. November 2002 ist die nicht formulierte Sicherheitsinitiative mit 1957 gültigen Unterschriften bei der Landeskanzlei eingereicht worden. Lanciert wurde sie von einem überparteilichen Komitee.
Der im Amtsblatt vom 12. April 2001 publizierte Text lautet folgendermassen:
Im Rahmen von §3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 18. Mai 1984 sind ab Januar 2008 Polizei, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt als zusammengefasste Organisation mit einheitlicher Leitung zu führen. Bis dahin sind die einschlägigen Gesetze gegenseitig anzugleichen, gemeinsame Verwaltungseinheiten und Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Sicherheitsorganisation soll möglich sein.
2. Vorlage des Regierungsrates
Der Regierungsrat beantragt die Gültigerklärung der Initiative, da sie die Einheit der Form und der Materie erfüllt, nicht gegen Bundesrecht verstösst und faktisch durchführbar ist.
Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab, ist aber der Meinung, dass die bereits bestehende Zusammenarbeit insbesondere bei Polizei und Bevölkerungsschutz zwischen den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt weiter intensiviert werden soll.
Für die Polizei ist dazu das Modell "Zusammenarbeit plus" entwickelt worden, das im Bereich Sicherheitspolizei gemeinsame Patrouillen und im Bereich Verkehrspolizei eine gemeinsame Unfallgruppe vorsieht.
Diese enge Zusammenarbeit sei einer gemeinsamen Organisation vorzuziehen, die mehr Nach- als Vorteile bringen würde. So würden zum Beispiel die hohe Flexibilität, die gute Kostentransparenz und die überschaubare Führungsstruktur bei einer grossen Organisation zu einem wesentlichen Teil verloren gehen.
Auch bei der Feuerwehr könne die bereits bestehende Zusammenarbeit noch intensiviert werden, beispielsweise bei der Beschaffung und beim Unterhalt von Sonderfahrzeugen und besonderen Einsatzmitteln.
Beim Bevölkerungsschutz sieht das Modell "Optimierung der Zusammenarbeit" eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bestehenden Zusammenarbeit vor. Dazu gehören gemeinsame Arbeitsgruppen, gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsmodule, gemeinsame System- und Materialbeschaffung sowie die Bildung gemeinsamer Kompetenzzentren.
3. Information der Kommissionsmitglieder
An den Sitzungen vom 15. Dezember 2003 und 5. Januar 2004 nahmen Regierungsrätin Sabine Pegoraro und Generaldirektor Stephan Mathis teil. An der Sitzung vom 15. Dezember 2003 liessen sich die Mitglieder der Justiz- und Polizeikommission informieren:
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durch Herrn Roger Wenk, stellvertretender Vorsteher der Finanzverwaltung BL, über den
Bericht zur regionalen Zusammenarbeit
(Partnerschaftsbericht),
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durch Herrn Marcus Müller, Leiter Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, und
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durch Herrn Kurt Stucki, Polizeikommandant.
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Mit dem Bericht versucht die Regierung aufzuzeigen, dass die Ablehnung der Initiativen nicht ein Nein zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit bedeutet, sondern vielmehr ein Ja für eine "pragmatische, lösungsorientierte Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit".
Herr Müller und Herr Stucki zeigten auf, wie gut die Zusammenarbeit bei Polizei und Bevölkerungsschutz heute schon funktioniert und wie sie noch intensiviert werden kann. Verbesserungen liessen sich zum Beispiel bei der Polizeigesetzgebung in beiden Kantonen erzielen, wenn der politische und polizeiliche Wille dazu vorhanden sei. Beim Bevölkerungsschutz sind die verschiedenen Voraussetzungen in den beiden Kantonen zu beachten. Der Stadtkanton steht vor ganz anderen Aufgabenstellungen als der Landkanton. Im Bereich Naturgefahren, zum Beispiel Erdbeben, spielen die Kantonsgrenzen allerdings keine Rolle, weshalb hier eine enge Zusammenarbeit angestrebt wird.
Bei der Feuerwehr ist eine enge Zusammenarbeit insbesondere beim Beschaffungswesen sinnvoll.
4. Unterschiedliche Initiativtexte
Bevor die Kommission in der Sitzung vom 5. Januar 2004 mit der Beratung der Vorlage begann, mussten die festgestellten Abweichungen im Initiativtext, wie er im Amtsblatt vom 12. April 2001 publiziert worden ist, und dem Text, der der Regierung als Grundlage für die Vorlage diente, diskutiert werden.
Text gemäss Publikation im Amtsblatt:
Im Rahmen von §3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 18. Mai 1984 sind ab Januar 2008 Polizei, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt als zusammengefasste Organisation mit einheitlicher Leitung zu führen. Bis dahin sind die einschlägigen Gesetze gegenseitig anzugleichen, gemeinsame Verwaltungseinheiten und Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Sicherheitsorganisation soll möglich sein.
Text gemäss Regierungsratsvorlage:
Parlament und Regierung werden beauftragt, im Rahmen von §3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 ab dem 1. Januar 2008 Polizei, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz gemeinsam in zusammengefassten Organisationen zu führen. Bis dahin gleichen sie die gesetzlichen Grundlagen an, schaffen gemeinsame Verwaltungseinheiten und alle Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen soll möglich sein.
Die Rücksprache der Kommissionspräsidentin mit einem Mitglied des Initiativkomitees hat ergeben, dass die Unterschiede in den Texten nicht als so gravierend betrachtet werden, dass sie den Absichten der Initianten und Initiantinnen widersprechen würden. In einer ausführlichen Diskussion kam die Kommission zum Schluss, dass die Unterschiede nicht materieller Natur sind und den ursprünglichen Sinn der Initiative nicht verfälschen. Es wurde aber auch deutlich festgehalten, dass solche Fehler nicht geschehen dürften, vor allem nicht angesichts der Bedeutung des Geschäftes.
5. Eintreten und Beratung
Eintreten
Die klare Mehrheit der Kommission (8:2 Stimmen) beschloss Eintreten auf die Vorlage.
Gültigkeit der Initiative
Obwohl nicht alle Kommissionsmitglieder ganz von der Einheit der Materie überzeugt waren (Polizei, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz seien doch weit auseinander), soll die Initiative gültig sein (einstimmiger Beschluss).
Beratung
Die Befürworter/innen der Sicherheitsinitiative zeigten sich überzeugt, dass es von der bereits bestehenden Zusammenarbeit der Sicherheitsorganisationen in beiden Kantonen bis zur Zusammenlegung kein grosser Schritt mehr sei. Die Doppelspurigkeiten von zwei Verwaltungen würden jährlich grosse Summen kosten.
Die Gegner/innen betonten, dass sich gerade im Sicherheitsbereich die Zusammenarbeit in der Region abspielen müsse und sich nicht auf einen Partnerkanton beschränken dürfe. Die Zusammenlegung der Organisationen in beiden Kantonen würde wahrscheinlich mehr Kosten bringen als solche einsparen. Beanstandet wurde auch die knappe Frist "Januar 2008", die in der Initiative genannt wird für die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen.
Die Zusammenarbeit solle weiter entwickelt werden. Sinnvolle Lösungen, die der Situation in beiden Kantonen gerecht werden, seien auch auf dieser Basis möglich. Eine Zusammenlegung sei keine Voraussetzung dafür und würde schliesslich nur zur Zusammenlegung der beiden Kantone führen. Der Begriff Partnerschaft bedeute, dass sich "Individuen" als Partner treffen und nicht die Fusion der Beteiligten.
Gewicht wurde auch dem staatspolitischen Aspekt der Polizeihoheit der Kantone beigemessen. Die Kantonsregierung ist für die
Sicherheit in ihrem Territorium verantwortlich. Diesbezügliche Entscheide muss sie souverän und selbständig treffen können. Diese Autonomie sei aber in Frage gestellt, wenn jeweils die Zustimmung des Partnerkantons eingeholt werden muss.
Beschluss
Mit 7:4 Stimmen beschliesst die Kommission, den Anträgen der Regierung Folge zu leisten und die nicht formulierte Sicherheitsinitiative abzulehnen und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Ablehnung zu empfehlen.
6. Anträge
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat:
1.
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Die nicht formulierte Sicherheitsinitiative wird für gültig erklärt.
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2.
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Die nicht formulierte Sicherheitsinitiative wird abgelehnt.
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3.
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Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird empfohlen, die nicht formulierte Sicherheitsinitiative abzulehnen.
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Birsfelden, 20. Januar 2004
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Die Präsidentin: Regula Meschberger
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