2003-268 (1)


1. Ausgangslage

Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts verlangt in der Vorlage an den Landrat vom 3. November 2003 die Einsetzung eines a.o. Strafgerichtspräsidiums mit einem Pensum von 50% im Jahr 2004. Damit soll das Strafgericht in die Lage versetzt werden, den für das kommende Jahr erwarteten Mehranfall an Verfahren so zu bewältigen, dass per 31.12.2004 die Pendenzen nicht übermässig ansteigen, und der bisherige Qualitätsstandard beibehalten werden kann.




2. Die Vorlage im Überblick


Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts stellt fest, dass die erweiterte Kriminalitätsbekämpfung im Kanton und die damit verbundene Erhöhung des Personalbestandes bei Polizei, Statthalterämtern und Staatsanwaltschaft, sowie die Schaffung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes (BUR), eine deutliche Zunahme der Strafverfahren bewirken.


Im Jahr 2004 werden voraussichtlich mehrere komplizierte Fälle aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität vom BUR ans Strafgericht überwiesen.


Das im Statthalteramt Arlesheim befristet eingestellte Unterstützungsteam ist zur Zeit daran, die Pendenzen aus den Jahren 2001 und früher abzubauen. Ein Teil dieser Fälle wird im 2004 ans Strafgericht überwiesen werden.


Diese zusätzlichen Fälle bedeuten eine grosse Mehrbelastung des Strafgerichtes und sind mit den bestehenden Präsidialstellen im von Umfang von 300% nicht zu erledigen.


Ein auf ein Jahr befristetes ausserordentliches Strafgerichtspräsidium im Umfang von 50% soll hier Abhilfe schaffen, wobei über den Einsatz die Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes befinden soll. Damit kann auf die Bedürfnisse des Strafgerichtes Rücksicht genommen werden.




3. Die Kosten


Für das a.o. Präsidium ist mit Lohnkosten von Fr. 112'000.-- zu rechnen.


Für die Erweiterung im Bereich Gerichtsschreiber und Kanzlei ist mit weiteren Fr. 175'000.--zu rechnen, wobei diese Kosten nicht zur Diskussion stehen und im Kantonsbudget 2004 bereits enthalten sind.




4. Die Beratung in der Kommission


Die Justiz- und Polizeikommission hat die Vorlage anlässlich der Sitzung vom 1. Dezember 2003 beraten.


4.1 Informationen


Die Mitglieder liessen sich von Herrn Dr. P. Meier, Präsident des Kantonsgerichts und Herrn Dr. A. Jent, Strafgerichtspräsident über die Situation am Strafgericht informieren.


Entwicklung der Anzahl Strafuntersuchungen:

Neben der Zunahme des Personalbestandes bei Polizei und Strafuntersuchungsbehörden führen die Arbeit des BUR und des Unterstützungsteams im Statthalteramt Arlesheim zu einer erhöhten Zahl an Strafuntersuchungen. Ab 2004 wird "häusliche Gewalt" zum Offizialdelikt. Schätzungen zufolge werden 600 - 700 zusätzliche, prioritär zu behandelnde Fälle auf die Untersuchungsbehörden zukommen.


Stellensituation: Seit 1999 wurde in den Statthalterämtern und im BUR ein Ausbau von 51 auf 79 Stellen vorgenommen.


In der Staatsanwaltschaft waren es 1999 5 Stellen, heute sind es 9,3. wobei für 2004 eine weitere Stelle geplant ist. Das am 1.8.2000 eingerichtete a.o. Strafgerichtspräsidium wurde am 1.4.2002 in ein ordentliches Präsidium umgewandelt.


Folgen: Kann die Mehrarbeit im Strafgericht nicht rechtzeitig erledigt werden, würden einzelne Fälle verjähren.




4.2 Beratungen


Die Vorlage wurde in der Kommission intensiv diskutiert. Hauptpunkt der Diskussion war die Spirale "mehr Personal bei der Polizei - mehr Anzeigen - mehr Verfahren - mehr Gerichtsfälle". Diskutiert wurde auch, ob nicht zuerst die Resultate der "Generellen Aufgabenüberprüfung, GAP", der sich auch die Justizverwaltung unterzieht, abgewartet werden sollten. Der Antrag für das a.o., Strafgerichtspräsidium wurde auf Grund von Prognosen gestellt. Ob diese auch tatsächlich eintreffen, kann nicht definitiv gesagt werden. Allerdings wurde auch deutlich, dass es für Justiz und Politik unakzeptabel ist, dass auf der einen Seite zusätzliches Personal bei der Polizei angestellt wird und auf der anderen Seite die eröffneten Verfahren im Nichts enden, weil sie verjährt sind.




4.3 Eintreten und Antrag


Die Justiz- und Polizeikommission beschliesst mit 10:3 Stimmen Eintreten auf die Vorlage und stimmt mit 10:3 Stimmen dem Landratsbeschluss zu, wonach für das Jahr 2004 ein ausserordentliches Strafgerichtspräsidium mit einem Pensum von 50% eines Vollamtes zu wählen ist.


Die Kommission unterstützt die Meinung der Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes, dass die zu wählende Person mit der Materie so gut vertraut sein muss, dass sie keiner längeren Einarbeitung bedarf. Die Geschäftsleitung wird im Rahmen des bewilligten Jahrespensums die Einsatzzeit festlegen. Das ermöglicht ihr, auf die Bedürfnisse des Strafgerichts einzugehen.


Birsfelden, 22. Dezember 2003.


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission:
Die Präsidentin: Regula Meschberger



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