2003-99


Am 30. Juni 2003 läuft die Amtsperiode des Bankrates der Basellandschaften Kantonalbank (BLKB) aus. Gemäss § 14 Absatz 3 des Kantonalbankgesetzes (SGS 371) deckt sich die Amtsperiode des Bankrates mit derjenigen des Landrates. Dieses Gremium ist demzufolge neu zu bestellen. Nach § 14 Absatz 1 des Kantonalbankgesetzes gehören dem Bankrat 13 Mitglieder an. Davon sind neun Mitglieder durch den Landrat zu wählen.

Folgende Voraussetzungen sind bei einer Wahl des Bankrates zu beachten:


Die vom Landrat in Auftrag gegebene Totalrevision des Kantonalbankgesetzes befindet sich derzeit in Vernehmlassung. Der Vernehmlassungsentwurf thematisiert u.a. Bestimmungen über den Bankrat. Sollten diese Vorschriften revidiert werden, müsste unter Umständen eine Neuwahl des Bankrates vorgenommen werden. Die Wahl des Bankrates kann deshalb nur unter dem Vorbehalt der bevorstehenden Gesetzesrevision erfolgen. Werden hingegen die für die Wahl des Bankrates massgebenden Bestimmungen nicht verändert, gilt die Wahl für die Amtsperiode vom 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2007.

Dem Bankrat gehören derzeit folgende durch den Landrat gewählten neun Mitglieder an:

Wir beantragen Ihnen, die Wahl von neun Mitgliedern des Bankrates der Basellandschaften Kantonalbank für die Amtsperiode vom 30. Juni 2003 bis 1. Juli 2007 unter Vorbehalt der Revision des Kantonalbankgesetzes vorzunehmen.


Wir benutzen die Gelegenheit, dem Bankrat für die in der vergangenen Amtsperiode geleistete grosse und verantwortungsvolle Arbeit den besten Dank auszusprechen.


Liestal, 29. April 2003


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



Back to Top