Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Zwischenbericht über die Neuorganisation der Sekundarschulen gemäss Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 | |
vom: | 1. April 2003 | |
Nr.: | 2003-086 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Zwischenbilanz
3.1 Sekundarschulkreise
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht kein Anlass, einen der vom Landrat beschlossenen Sekundarschulkreise zu verändern.
Ein diesbezüglich neuer Entscheid steht erst an, wenn der Regierungsrat aufgrund eines Vorprojektes die Bildung des Schulkreises Lausen vorschlägt, was Ende 2004 der Fall sein dürfte.
Die Bildung des Schulkreises Lausen würde auch Veränderungen in den benachbarten Schulkreisen Liestal und Sissach bewirken.
Ob dabei die Gemeinde Ramlinsburg, wie von ihr wiederholt gefordert, beim Schulkreis Liestal bleiben oder in den neuen Schulkreis Lausen integriert wird, spielt angesichts der kleinen Schüler/innenzahl dieser Gemeinde keine entscheidende Rolle. Der Regierungsrat ist deshalb geneigt, dieser Forderung zu entsprechen.
Ein neuer Schulkreis Lausen mit den Gemeinden Lausen und Itingen sowie ev. Ramlinsburg könnte die heute sehr grossen Sekundarschulen in Liestel und Sissach im gewünschten Masse entlasten.
3.2 Schulorte
Die vom Landrat beschlossenen Schulorte bleiben auf unabsehbare Zeit bestehen. Mit der Bildung des Schulkreises Lausen würde Lausen selbstredend zum Schulort.
3.3 Bestehende Nebenschulorte
Die Bestimmung der Nebenschulorte innerhalb der neuen Sekundarschulen hat schon immer zu Diskussionen Anlass gegeben.
Die einen möchten sie schliessen, weil sie wegen der meist geringen Klassenbestände teure Schulen sind und an ihnen aus räumlichen Gründen nicht alle 3 Anforderungsniveaus geführt werden können. Die anderen möchten sie wegen ihrer überschaubaren Grösse und aus regionalen Gesichtspunkten erhalten.
Klar ist, dass es die vom Landrat beschlossenen Nebenschulorte in den nächsten Jahren wegen des dort vorhandenen Schulraumes braucht.
Ob sie erhalten oder aufgelöst werden sollen, hat der Landrat jeweils dann zu entscheiden, wenn an Schulorten im Zusammenhang mit anstehenden Investitionen zusätzlicher Schulraum geschaffen oder durch die Bildung eines neuen Schulkreises Schulraum frei wird, wodurch ein Nebenschulort aufgehoben werden könnte.
3.4 Nebenschulort Bottmingen
In Bottmingen sind gegenwärtig 2 BWK-Klassen und 4 Klassen des Werkjahres, das auch zur Sekundarschule gehört, untergebracht.
Im dortigen Burggartenschulhaus liesse sich auch ohne weiteres die Vorgabe in § 29 Absatz 2 des Bildungsgesetzes umsetzen, wonach an Nebenschulorten mindestens zwei Anforderungsniveaus der gleichen Jahresstufe zu führen sind, was an anderen Nebenschulorten nicht ohne bauliche Massnahmen möglich ist.
Im weiteren könnten in Bottmingen vorübergehend Schülerinnen und Schüler aus dem benachbarten Schulkreis Oberwil aufgenommen werden, wo der Schulraum sehr knapp ist.
Bei der Abfassung der Landratsvorlage zum Bildungsgesetz blieb die Nennung von Bottmingen als Nebenschulort des Sekundarschulkreises Binningen leider vergessen.
Dieses Versäumnis möchte der Regierungsrat mit dieser Vorlage korrigieren.
In diesem Zusammenhang ist es unabdingbar, dass der Kanton seine Schulraumplanung mit den Gemeinden Binningen und Bottmingen koordiniert und auf die angrenzenden Schulkreise abgestimmt. Dabei sind der zur Verfügung stehende Schulraum in den Primarschulhäusern, bestehende Fremdeinmietungen sowie der Raumbedarf der neuen Sekundarschule sowie des neuen Werkjahres zu berücksichtigen.
3.5 Schulabteilungen in der Übergangszeit
Neben den Schulorten und den Nebenschulorten werden heute in folgenden Gemeinden Realschulklassen unterrichtet: Bottmingen, Füllinsdorf, Grellingen, Liesberg, Niederdorf, Röschenz, Titterten, Waldenburg, Ziefen und Zunzgen.
Die neu gebildeten Sekundarschulen sind zusammen mit der Erziehungs- und Kulturdirektion bestrebt, die in diesen Gemeinden noch bestehenden Klassen sobald als möglich auslaufen zu lassen und in die vom Landrat beschlossenen Schulorte und Nebenschulorte zu integrieren, wenn dort der nötige Schulraum vorhanden ist.
Der entsprechende Zeitplan sieht wie folgt aus:
a. | Die Realklasse Arisdorf soll auf das Schuljahr 2004/05 aufgehoben werden. |
b. | Die 3 Realklassen und die BWK-Klassen in Ettingen werden etappenweise bis spätestens 2005/06 in den Schulort Therwil integriert. |
c. | Die Realklasse in Füllinsdorf kann auf das Schuljahr 2004/05 aufgrund baulicher Massnahmen am Schulort Frenkendorf aufgehoben werden. |
d. | Die heutige Sekundarschule Grellingen mit Schülerinnen und Schülern aus Duggingen wird auf Ende des Schuljahres 2003/04 aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler aus Grellingen besuchen anschliessend die Sekundarschule Zwingen, diejenigen aus Duggingen die Sekundarschule Aesch. |
e. | Die heutige Realklasse in Liesberg wird auf das Schuljahr 2003/04 aufgehoben, sofern die Schülerinnen und Schüler im Schulort Laufen aufgenommen werden können. |
f. | In Niederdorf werden solange 2 bis 3 Klassen (Kleinklassen) der Sekundarschule Oberdorf unterrichtet, bis in der Sekundarschule Oberdorf für sie Platz geschaffen wird. |
g. | Die heutige Realklasse in Röschenz wird auf das Schuljahr 2003/04 aufgehoben, sofern die Schülerinnen und Schüler im Schulort Laufen aufgenommen werden können. |
h. | Die heutige Realklasse in Titterten wird nach Beendigung des laufenden Schuljahres aufgelöst. |
i. | In Waldenburg werden solange 1 bis 2 Klassen der Sekundarschule Oberdorf untergebracht sein, bis in der Sekundarschulanlage in Oberdorf zusätzlicher Schulraum vorhanden ist. |
j. | Die heutigen 2 BWK-Klassen in Ziefen aus Schülerinnen und Schüler des hinteren Frenkentals werden dort solange unterrichtet, bis in Reigoldswil bzw. im Schulkreis Liestal der für sie benötigte Schulraum vorhanden ist. |
k. | Die heutigen 2 Realklassen in Zunzgen werden nach Beendigung des laufenden Schuljahres aufgehoben. |
3.6 Werkjahr
Das bisher einjährige Werkjahr steht gemäss § 44 Absatz 1 Buchstabe b. neu Schülerinnen und Schülern des Anforderungsniveaus A als Kleinklasse im 8. und 9. Schuljahr offen.
Es ist heute wie folgt untergebracht:
Gemeinde | Für die Klassenbildung massgebende Zahl Schülerinnen und Schüler |
Klassenzahl |
Bottmingen | 44 | 4 |
Pratteln | 52 | 5 |
Frenkendorf | 39 | 4 |
Total | 135 | 13 |
Die Verlängerung des Werkjahres von ein auf zwei Jahre erfolgt im Rahmen eines pädagogischen Konzepts, das von der Erziehungs- und Kulturdirektion ausgearbeitet und dem Bildungsrat zur Genehmigung vorgelegt wird. Darin ist auch zu klären, an welchen Standorten diese Schule zukünftig untergebracht werden soll.
Das Inkrafttreten dieses Konzepts ist auf Beginn des Schuljahrs 2006/07 vorgesehen.
Bis es soweit ist, wird es bei den drei heutigen Standorten für das Werkjahr bleiben.
Fortsetzung >>>
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