Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Zwischenbericht über die Neuorganisation der Sekundarschulen gemäss Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 | |
vom: | 1. April 2003 | |
Nr.: | 2003-086 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Ausgangslage
1.1 Vorlage zum Bildungsgesetz
In seiner Vorlage an den Landrat zum Bildungsgesetz vom 10. April 2001 hat der Regierungsrat in Bezug auf die Sekundarschulkreise und deren Schul- und Nebenschulstandorte folgende Kriterien genannt:
a. | Aus den heutigen Real- und Sekundarschulen wird pro Schulkreis eine Sekundarschule mit einer Schulleitung und einem Schulrat gebildet. |
b. | In jedem Sekundarschulkreis - Ausnahme Sekundarschulkreis Laufen und Zwingen - besteht das Bildungsangebot aus den Anforderungsniveaus A, E und P. |
c. | Eine Sekundarschule hat in der Regel einen Schulort mit einem oder mehreren Sekundarschulhäusern. |
d. | Pro Schulhaus sollen nach Möglichkeit 16 - 24 Klassen unterrichtet werden. Bei anstehenden Neu- und Umbauten ist abzuklären, wie die Schulanlagen dieser Zielgrösse angenähert werden können. |
e. | Der an den heutigen Realschulen vorhandene Schulraum wird nach Inkrafttreten des Bildungsgesetzes vorerst weiter genutzt (Ausnahme je nach Zeitpunkt des Inkrafttretens: Grellingen). Die räumliche Zusammenführung der heutigen Sekundar- und Realschulen erfolgt schrittweise. Allerdings sollen mittelfristig nur diejenigen Schulen zu endgültigen Nebenstandorten in ihrem Schulkreis werden, an denen mindestens zwei Anforderungsniveaus geführt werden können. |
f. | In den heutigen Realschulhäusern, die zu Nebenschulorten von Sekundarschulen werden, mietet sich der Kanton ein. |
g. | Heutige Realschulhäuser in denen ausschliesslich Klassen der zukünftigen Sekundarschule unterrichtet werden, können später vom Kanton zu den gleichen Bedingungen wie die Sekundarschulanlagen ins Eigentum übernommen werden. |
Im weiteren wies der Regierungsrat aufgrund der Vernehmlassung zum Bildungsgesetz und von Verhandlungen mit den betroffenen Gemeinden auf folgende Besonderheiten hin:
a. | Auf die Bildung eines eigenen Schulkreises "oberes Homburgtal", bestehend aus den Gemeinden Rümlingen - Buckten - Diepflingen - Häfelfingen - Känerkinden - Läufelfingen - Thürnen - Wittinsburg, wird verzichtet. Die genannten Gemeinden gehören weiterhin zum Schulkreis Sissach. |
b. | Der Regierungsrat beabsichtigt, sobald als möglich einen Schulkreis Lausen, bestehend aus den Gemeinden Lausen, Itingen und allenfalls Ramlinsburg, zu bilden. Er wird dann ins Dekret zum Bildungsgesetz aufgenommen, wenn der Landrat den Kredit für die erforderliche Schulanlage beschliesst. |
c. | Die Sekundarschulen Laufen und Zwingen werden nur mit den Anforderungsniveaus A und E geführt. Die Schülerinnen und Schüler des Anforderungsniveaus P besuchen weiterhin das Gymnasium Laufen, wie dies im Staatsvertrag mit dem Kanton Solothurn vorgesehen ist. Eine allfällige Zuweisung der Schülerinnen und Schüler des Anforderungsniveaus P an die Sekundarschule Laufen und Zwingen kann erst in Betracht gezogen werden, wenn die Absichten des Kantons Solothurn bezüglich der Organisation der Sekundarstufe I bekannt sind. |
d. | Die Gemeinde Grellingen wird aufgrund der Verhandlungen mit den involvierten Gemeinden dem Schulkreis Zwingen zugeordnet, die Gemeinde Duggingen gehört neu zum Schulkreis Aesch. |
1.2 Landratsbeschluss
Auf Antrag der landrätlichen Erziehungs- und Kulturkommission fasste der Landrat am 6. Juni 2002 mit 60 : 13 Stimmen folgende Beschlüsse:
6. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat nach Abschluss der Verhandlungen mit den Gemeinden über die Übernahme der Sekundarschulanlagen eine Vorlage zu unterbreiten, in welchen Fällen sich Änderungen bezüglich Schulort und Nebenschulorten aufdrängen. Weiter ist ein auf die Schulkreise bezogener Zeitplan sowie ein Investitionsprogramm vorzulegen.
7. Die Sekundarschule umfasst folgende Schulkreise:
a. | Allschwil - Schönenbuch; |
b. | Binningen - Bottmingen; |
c. | Therwil - Ettingen; |
d. | Oberwil - Biel-Benken; |
e. | Aesch - Duggingen - Pfeffingen; |
f. | Reinach; |
g. | Arlesheim; |
h. | Münchenstein; |
i. | Birsfelden; |
j. | Muttenz; |
k. | Pratteln - Augst - Giebenach; |
l. | Liestal - Arisdorf - Bubendorf - Hersberg - Lausen - Lupsingen - Ramlinsburg - Seltisberg; |
m. | Frenkendorf - Füllinsdorf; |
n. | Sissach - Böckten - Buckten - Diegten - Diepflingen - Eptingen - Häfelfingen - Itingen - Känerkinden - Läufelfingen - Nusshof - Rümlingen - Tenniken - Thürnen - Wintersingen - Wittinsburg - Zunzgen; |
o. | Gelterkinden - Anwil - Buus - Hemmiken - Kilchberg - Maisprach - Oltingen - Ormalingen - Rickenbach - Rothenfluh - Rünenberg - Tecknau - Wenslingen - Zeglingen; |
p. | Oberdorf - Bennwil - Hölstein - Lampenberg - Langenbruck - Liedertswil - Niederdorf - Waldenburg; |
q. | Reigoldswil - Arboldswil - Bretzwil - Lauwil - Titterten - Ziefen; |
r. | Laufen - Burg - Liesberg - Röschenz - Roggenburg - Wahlen; |
s. | Zwingen - Blauen - Brislach - Dittingen - Grellingen - Nenzlingen. |
Schulorte sind die erstgenannten Gemeinden. |
Die Schülerinnen und Schüler aus Burg und Maisprach können die Sekundarstufe I im Kanton Solothurn bzw. im Kanton Aargau besuchen.
8. Nebenschulorte sind:
a. | im Schulkreis Liestal: Bubendorf und Lausen; |
b. | im Schulkreis Sissach: Diegten und Rümlingen; |
c. | im Schulkreis Gelterkinden: Ormalingen und Wenslingen; |
d. | im Schulkreis Oberdorf: Hölstein. |
9. Die Petition "Die Kreisschule Wenslingen muss Zukunft haben" wird mit dem Auftrag an die Regierung überwiesen, Wenslingen so lange als Nebenschulort zu führen, bis die räumlichen Verhältnisse am Schulort Gelterkinden die Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler des Sekundarschulkreises zulassen.
10. Die Petition "Diegten bleibt Standort der Kreisschule" wird als erfüllt abgeschrieben.
11. Schulorte der vom Kanton geführten Berufsfachschule sind:
a. Liestal;
b. Muttenz.
12. Gemeinsame Schulorte des Gymnasiums und der Diplommittelschule 3 (DMS 3) sind:
a. Liestal;
b. Muttenz;
c. Münchenstein;
d. Oberwil.
13. Laufen ist gemeinsamer Schulort des Gymnasiums und für die Schülerinnen und Schüler des Anforderungsniveaus P der Sekundarschulkreise Laufen und Zwingen.
Diesbezüglich wurde auf Antrag der landrätlichen Erziehungs- und Kulturkommission in § 110 folgende Übergangsbestimmung ins Bildungsgesetz aufgenommen:
1 Das Anforderungsniveau P der Sekundarschulkreise Laufen und Zwingen wird aufgrund des Staatsvertrages der Kantone Solothurn und Basel-Landschaft vom 13. November 2001 über die Führung des Regionalen Gymnasiums Laufenthal-Thierstein längstens bis zum 31. Juli 2010 am Gymnasium Laufen geführt.
2 Der bisherige Sekundarschulkreis Grellingen-Duggingen wird auf Ende Schuljahr 2003/04 aufgelöst.
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