2003-83
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Heinz Mattmüller: Gleichstellung von Mann und Frau
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Autor/in:
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Heinz Mattmüller, SD
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Eingereicht am:
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27. März 2003
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Nr.:
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2003-083
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Seit Jahren vertreibt das Frauenbüro grosse Mengen teilweise provokativer Broschüren. Neben durchaus akzeptablen Vorschlägen werden darin u.a. aber auch Sprachregelungen propagiert, die der alten wie der neuen Rechtschreibung nach Duden klar widersprechen und sogar den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter verletzen. (DozentInnen, ArchitektInnen etc)
Gemäss RRB vom 13. Februar 1990 sind Personenbezeichnungen so zu formulieren, dass sowohl die männliche wie die weibliche Form genannt wird. Bei der Vorstellung der neuen Rechtschreibung kommentierte die BaZ: "Die Schreibweise mit den grossen I ist nach wie vor nicht anerkannt". In der Tat existiert in der Nordwestschweiz keine einzige Tageszeitung, welche dieser ursprünglich linksextremen Schreibweise der 68er-Bewegung huldigt. Auch die Zeitschrift des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland nimmt davon bezeichnenderweise keine Notiz. Dies lässt den Schluss zu, dass die in einigen Publikationen sowie Protokollen und Berichten der Kantonalen Verwaltung praktizierte Schreibweise mit grossen I (wonach das männliche Geschlecht dank jenes Orthographiefehlers mitgemeint sein soll) nicht auf sprachlicher Gleichstellung der Geschlechter, sondern auf reiner Bequemlichkeit beruht.
Aufgrund obigen Sachverhaltes unterbreite ich der Regierung folgende Fragen:
1.
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Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass der Wahlprospekt 2003 des Frauenbüros den gesetzlichen Auftrag zur Gleichbehandlung der Geschlechter augenfällig verletzt hat?
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2.
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Was geschah mit den von den Parteien nicht eingepackten Broschüren des Frauenbüros? Wurden diese von anderen Personen nachträglich eingepackt oder als Altpapier verwertet?
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3.
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Ist der Regierungsrat dazu bereit, den überbordenden Feminismus des Frauenbüros in die Schranken zu weisen?
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4.
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Wann und wie gedenkt der Regierungsrat den amtlichen Sprachregelungen der Dudenredaktion von 1996 (gültig für Deutschland, Österreich und die Schweiz) und seinem RRB über die sprachliche Gleichbehandlung vom 13. Februar 1990 endlich Nachachtung zu verschaffen und damit die fragwürdige Schreibweise mit den grossen I in der Kantonalen Verwaltung zu unterbinden?
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