Vorlage an den Landrat


6. Kosten und Finanzierung

6.1 Projektfinanzierung / Beiträge Dritter


Aufgrund der Erfahrungen am Teilstück Nord sowie basierend auf den Untersuchungen vor Ort wird von einer Gesamtsumme von Fr. 1'845'700.-- für die Sanierung der Teile Süd und Nord ausgegangen.


Kostenübersicht


Die ermittelten Kosten basieren auf Unternehmer-Richtofferten. Darin sind Reserven von 20 % enthalten.


Die Schlossanlage Birseck als sinngebendes Zentrum des Landschaftsgartens ist ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung. Die drohende Einsturzgefahr macht eine ausserordentliche Denkmalsubvention nötig. Für diesen nicht voraussehbaren Fall ist wie bereits im bewilligten Verpflichtungskredit 2001/110 aufgeführt, eine separate Finanzierung erforderlich. Angesichts der Dringlichkeit der Sanierung und der Bedeutung der Gesamtanlage wird ein einmaliger Kantonsbeitrag von 60 % der Gesamtkosten d.h. max. Fr. 1'107'420.-- (definitives Kostendach) beantragt. Dieser einmalige Kantonsbeitrag ist ohne präjudizielle Wirkung. Der Betrag von Fr. 1'107'420.-- wird in 3 Jahrestranchen von je Fr. 369'140.-- aufgeteilt. Für das Budget 2004 ist dieser Betrag eingestellt (Konto 2354.365.70).


Weitere Beiträge von Dritten:


- Bund (Bundesamt für Kultur, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege):
Das Schloss Birseck steht unter dem Schutz des Bundes. Der Bund kann für Renovationen und Sanierungen von Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung einen Beitrag von 20% der Gesamtkosten entrichten. Dieser richtet sich nach Art. 5 der Verordnung vom 16. Juni 1991 über den Natur- und Heimatschutz sowie Art. 4 der Verordnung vom 26. November 1997 über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone. Die zuständige kantonale Fachstelle, die Kantonale Denkmalpflege hat ein entsprechendes Gesuch beim Bund eingereicht. Bedingung für die Entrichtung eines Bundesbeitrages ist die verbindliche Beteiligung des Kantons von mindestens 45 % an den Gesamtkosten. Erwartet wird ein Bundesbeitrag von 20 %, d.h. von Fr. 369'140.--.


- Eigentümerin (Stiftung Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck):
Die Restfinanzierung von Fr. 369'140.-- (20 %) geht zu Lasten der Eigentümerin.




Projektfinanzierung


Übersicht


   

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Situationsplan der Schlossanlage mit der Beringmauer Teil Nord und Teil Süd




6.2 Folgekosten


Nach Abschluss der fachgerechten Mauersanierung sind keine Folgekosten zu erwarten. Die Mauersanierung erfordert jedoch regelmässige Unterhaltsarbeiten, für deren Durchführung die Eigentümerin Stiftung Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck verantwortlich ist. Gemäss DHG § 12.2 gehen Unterhaltsarbeiten zu Lasten der Eigentümer.




7. Parlamentarische Vorstösse


Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor.




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 25. März 2003


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin




9. Beilage


- Entwurf eines Landratsbeschlusses (gemäss den Angaben der Landeskanzlei und des Finanzhaushaltgesetzes)
- Bericht des Bundesexperten Lukas Högl, Zürich (kann bei der Landeskanzlei BL bezogen werden)



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