Vorlage an den Landrat


3. Begründung / Bedarf

Das auf dem niederen Hügel zwischen Hollenberg und Hohlem Fels gelegene Schloss wird erstmals 1239 erwähnt. Die Anlage war bis 1763 Sitz des fürstbischöflichen Landvogtes. Die Schlossanlage mit Bering und ehemaligem Weidhof ist 1812 im Zuge einer dritten Gestaltungs- und Konzeptphase in die bestehende Gartenanlage Ermitage integriert worden. Die während der Revolutionswirren stark beschädigte Schlossanlage wurde im Sinne des damaligen romantischen Verständnisses als "echte Ruine" restauriert und ergänzt. Die Ausmalung des Rittersaales und der Schlosskapelle im neogotischen Stil gehört zu den bedeutendsten und vor allem frühsten Werken dieser Stilepoche. Gerade dieses kunstvolle Ineinandergreifen von bestehender mittelalterlicher Ruine und der historisierenden Neuausmalung zu Beginn des 19. Jahrhunderts macht Schloss Birseck als sinngebendes Zentrum des Landschaftsgartens zu einem bedeutenden und repräsentativen Vertreter der "Ritterromantik".


Die ins 13. Jahrhundert zurückreichende Schlossanlage ist an den exponierten Teilstücken einsturzgefährdet. Der Subventionsbedarf übersteigt um ein Mehrfaches die jährlichen Subventionsmittel der Kantonalen Denkmalpflege. Für ausserordentliche Denkmalsubventionen ist deshalb eine separate Landratsvorlage auszuarbeiten. Die Dringlichkeit der Sanierungsmassnahmen erfordert eine vorgezogene Behandlung.




3.1 Einbindung in Planung


Die Denkmallandschaft Ermitage ist ein Kulturdenkmal von gesamtschweizerischer Bedeutung mit europäischer Wirkung. Der hohe kulturgeschichtliche Wert und die grosse Qualität der gartenkünstlerischen, kunsthandwerklichen und bautechnischen Objekte fordert ein umfassendes, auf die Einzigartigkeit und auf die Qualitäten abgestimmtes Nutzungskonzept für die Gesamtanlage. Ein solches Nutzungskonzept wird von einer Expertenkommission ausgearbeitet, der Fachleute des Bundes und des Kantons angehören. Ziel ist es, mit einer denkmalgerechten Nutzung der Öffentlichkeit einen vertieften Zugang zu den gartenkünstlerischen, geistesgeschichtlichen, naturkundlichen, bautechnischen, und kunsthistorischen Werten zu geben. Das Nutzungskonzept bildet auch die Grundlage für ein Restaurierungskonzept und soll von Bund, Kanton, Gemeinde und Eigentümerin genehmigt werden. Das Schloss Birseck ist ein Bestandteil dieser Denkmallandschaft.


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Flugaufnahme der Gesamtanlage




3.2 Heutige Situation


Das zweischalige Mauerwerk hat sich in weiten Teilen vom Kern gelöst. Der bestehende Pflanzenbewuchs auf der Mauerfläche und -krone hat das stellenweise zwei Meter dicke Mauerwerk durchwachsen. Starke Witterungseinflüsse und grosse Materialschäden als Folge der Stürmung der Anlage im 18. Jahrhundert (Brandschäden) lassen das Mauerwerk und insbesondere den Mörtel versanden. Es besteht akute Einsturzgefahr und die Gefährdung der Besucher und Spaziergänger durch ausbrechende Steine, Mauerteile oder herunterfallende Ziegel. Deshalb ist die Anlage für die Öffentlichkeit gesperrt. Der dringende Sanierungsbedarf erfordert ein rasches Handeln, um noch höhere Kosten zu vermeiden und die wertvolle Bausubstanz zu retten.


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Zustand der Südmauer April 2002




3.3 Künftige Situation und Ziele


Mit der raschen Mauersanierung ist die akute Gefährdung der Schlossanlage behoben. Über die Nutzung der Schlossanlage durch die Öffentlichkeit wird nach Vorliegen des genehmigten Nutzungskonzeptes informiert. Die etappierte Sanierung von weiteren Teilen der Schlossanlage wie Schlosskapelle, Rittersaal und ehemaliger fürstbischöflicher Weidhof kann im Rahmen des laufenden Subventionsbudgets (Verpflichtungskredit 2001/110) der Kantonalen Denkmalpflege subventioniert werden.




3.4 Bisheriges Vorgehen / Planungsschritte


Von der Kantonalen Denkmal- und Heimatschutzkommission sind die bisherigen Anträge der Eigentümerin Stiftung Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck für die Subventionierung von denkmalpflegerischen Massnahmen geprüft und entsprechend den Richtlinien Subventionen gesprochen worden.


Aus dem laufenden Budget ist für die Sofortmassnahmen nach dem Teileinsturz Nord eine Subvention von Fr. 161'819.-- gesprochen. Der Bund überwies zusätzlich einen Betrag von Fr. 105'900.--. Weitere Denkmalsubventionen werden bis zur Genehmigung eines Nutzungskonzeptes zur Denkmallandschaft Ermitage sistiert.


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Sanierung des eingestürzten Teilstückes der Nordmauer 2000 / 2001



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