Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Am 4. Mai 1999 hat der Regierungsrat die Denkmallandschaft Ermitage in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Zu dieser gesamtschweizerisch einzigartigen Denkmallandschaft gehören neben den vorindustriellen Anlagen im Talboden und dem sentimentalen Landschaftsgarten auch das ehemalige Vogteischloss Birseck. Das Schloss ist nach der Zerstörung in den Revolutionswirren im Jahre 1812 von den damaligen Besitzern in das Konzept des Landschaftsgartens eingebunden und im Stil der Ruinenromantik saniert worden. Die Schlossanlage besteht heute aus dem inneren Bering mit Rundturm, Rittersaal und Kapelle sowie aus der äusseren Umfassungsmauer und dem ehemaligen fürstbischöflichen Weidhof. Im Februar 2000 ist ein Teil des Berings eingestürzt. Die sofortige Sanierung dieses Teilstückes ist mit der fachlichen Begleitung durch Experten des Kantons und Bundes durchgeführt worden. Dieser unerwartete Teileinsturz zeigte die Dringlichkeit einer sorgfältigen Analyse des gesamten Berings. Die Resultate belegen eine akute Einsturzgefahr für den Teil Süd und Nord. Um eine dringende Sanierung dieser beiden Teilstücke rasch zu ermöglichen, gelangt die Kantonale Denkmalpflege mit einer Vorlage an den Landrat, an die Gesamtkosten von Fr. 1'845'700.-- eine Denkmalsubvention in Form eines Verpflichtungskredites von max. Fr. 1'107'420.-- (definitives Kostendach) zu sprechen. Der Kredit wird in drei Jahrestranchen von Fr. 369'140.-- im Budget der Jahre 2004, 2005 und 2006 eingestellt.




2. Rechtliche Grundlagen


Die rechtliche Grundlage für die Schonung, den Schutz und die Sicherung von Kulturdenkmälern bildet das Kantonale Denkmal- und Heimatschutzgesetz vom 9. April 1992.
§ 12.1 hält fest, dass der Kanton im Interesse der Erhaltung einmalige Beiträge an Renovationen, Restaurationen und Konservierungen gewähren kann.


Die Denkmallandschaft ist im Eigentum der Stiftung Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck.



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