2003-161


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,

Herr Silvan Ulrich hat mit Schreiben vom 10. Juni 2003 seinen Rücktritt als Kantonsrichter per sofort erklärt. Silvan Ulrich war in der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts als Vizepräsident tätig. Da er wegen des laufenden Disziplinarverfahrens bereits seit längerem nicht mehr im Gericht Einsitz genommen hat, gelangen wir mit dem Antrag an Sie, raschmöglichst eine Ersatzwahl vorzunehmen.


Die Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts besteht gemäss § 2 Abs. 3 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus einer Gerichtskammer mit einem vollamtlichen Präsidium sowie vier Richterinnen und Richtern, wovon eine Person das Abteilungsvizepräsidium innehat. Wahlbehörde für die Mitglieder des Kantonsgerichts sowie für die Abteilungsvizepräsidien ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. b des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Kantonsgerichts gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 1 der Kantonsverfassung und § 34 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden.


Antrag:


://: Der Landrat wird ersucht, für das Kantonsgericht für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31. März 2006) eine Richterin oder einen Richter zu wählen.


://: Der Landrat wird ersucht, für die Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31. März 2006) eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten zu wählen.


Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts



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