2003-157
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Peter Zwick: Flüssiges Chlorgas in Gartenbädern und Hallenbädern
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Autor/in:
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Peter Zwick, CVP
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Eingereicht am:
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19. Juni 2003
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Nr.:
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2003-157
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In Hallen- und Freibädern wird dem Wasser Chlor beigemischt. Es tötet gesundheitsgefährdende Keime ab. Doch bei diesem Prozess entstehen Chlorverbindungen, die sogenannten Chloramine und Trihalogenmethane. Sie sind gesundheitlich sehr bedenklich und stehen im Verdacht, Krebs zu erzeugen, wenn sie in entsprechender Konzentration aus Wasser und Luft vom Menschen aufgenommen werden.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
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Wieso werden die öffentlichen Gartenbäder und Hallenbäder immer noch mit giftigem flüssigen Chlorgas betrieben?
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Warum wird Chlor in der gängigen Konzentration noch toleriert, obwohl es nachweislich krank macht oder machen kann?
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Stimmt es, dass das AUE/BL auf ihm zugestellte Informationen über alternative Systeme, die auf nicht abbaubare Chemikalien verzichten können, nicht reagiert hat - und wenn ja, warum?
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Gibt es Richtlinien im Kanton Basel-Landschaft (und/oder in andern Kantonen), die Grenzwerte für Chlor und Chlorgase in öffentlichen Bädern festlegen?
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Sieht auch der Regierungsrat, obwohl der Kanton nicht Betreiber ist von öffentlichen Bädern, hier Handlungsbedarf und was gedenkt er zu tun?
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Ich bitte den Regierungsrat um eine schriftliche Beantwortung der Fragen.
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