2003-156 (1)


Einleitung

Der Interpellant hat im Mai 2002 mittels einer Interpellation "betreffend Zukunft der FHBB" Antworten zum damaligen Stand der Zusammenarbeit zwischen den Fachhochschulen beider Basel, Aargau und Solothurn (FHBB, FHA und FHSO) verlangt. Bereits in der schriftlichen Antwort vom 9. Juli 2002 hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass die heutige Form der Zusammenarbeit auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung ungenügend ist und eine engere Kooperation angestrebt wird. Zum damaligen Zeitpunkt war ein breit angelegter Strategieprozess mit den Angehörigen der drei Fachhochschulen im Gang, der im September 2002 zum klaren Ergebnis geführt hat, dass für eine optimale Koordination des Fachhochschulangebots in der Nordwestschweiz aus Sicht der heutigen Fachhochschulen eine fusionierte Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) anzustreben sei. Diese Einsicht ist aus den beteiligten Fachhochschulen hinaus gewachsen, die Auflagen des Bundes spielten dabei eine untergeordnete Rolle. Alle beteiligten Fachhochschulen sind sich einig, dass sie allein die für eine Hochschule kritische Mindestgrösse - insbesondere in den Bereichen Forschung, Nachdiplomangebote und Vertiefungsrichtungen - kaum erreichen können. Auch die vier Regierungen gehen davon aus, dass die umfangreichen und vielfältigen Aufgaben zur Entwicklung einer Fachhochschule Nordwestschweiz in einer gemeinsamen Struktur wirkungsvoller und zielgerichteter gelöst werden können. Die Trägerkantone versprechen sich von einem engeren Zusammenschluss eine abgestimmte Marktpräsenz und eine gemeinsame Ausgestaltung des Portfolios sowie die Vermeidung von Doppelspurigkeiten im administrativen und fachlichen Bereich. Die breitere Abstützung des Hochschulangebots in der Nordwestschweiz mit einer mittelfristigen Einbindung auch der Universität, dem Paul Scherrer-Institut sowie dem geplanten ETH-Institut für Systembiologie soll die Region als Hochschul- und Forschungsstandort stärken.


Erst nach Vorliegen der sorgfältig erarbeiteten Ergebnisse des Strategieentwicklungsprozesses haben die Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn im Oktober 2002 Aufträge an den Kooperationsrat erteilt, eine Fusion der FHA, FHBB und FHSO zur FHNW konkret zu prüfen. Seither wurden die Grundlagen erarbeitet, die Fusionsverhandlungen zwischen den Kantonen erst ermöglichen. Im Jahresbericht der FHBB wird dieser Vorgang sorgfältig geschildert und es wird keineswegs der Eindruck vermittelt, dass die Regierungen BL und BS bereits grünes Licht für die Fusion gegeben haben. Die Grundlagen und Voraussetzungen einer möglichen Fusion werden zur Zeit geprüft, im Herbst 2003 sollen Entscheide über die Weiterverfolgung der Fusion auf Regierungsebene fallen. Für die Regierung des Kantons Basel-Landschaft ist dabei selbstverständlich, dass sie einer Fusion der Fachhochschulen nur zustimmen wird, wenn eine fusionierten Fachhochschule Nordwestschweiz im Vergleich zur heutigen Kooperationslösung erkennbare Vorteile aufweist.


Der Wortlaut der Interpellation lässt den Eindruck entstehen, dass die Regierung des Kantons Basel-Landschaft im Bezug auf die FHNW intransparent oder sogar widersprüchlich agiert. Der Aussage des Interpellanten, dass seit der Beantwortung seiner letzten Interpellation eine deutliche Kehrtwende stattgefunden habe und der Landrat mangelhaft informiert wurde, muss deutlich widersprochen werden.


Die einzelnen Fragen des Interpellanten beantworten wir wie folgt:


Frage 1: Warum wehrt sich die Regierung des Kantons Basel-Landschaft mit dem BS-Partner nicht gegen die aufgezwungene Fusion.


Der mit den Angehörigen der drei Fachhochschulen im Sommer 2002 durchgeführte Strategieentwicklungsprozess hat deutlich gezeigt, dass eine Fusion aus den Institutionen heraus gewünscht und angestrebt wird, um den hohen Anforderungen an die Fachhochschule Nordwestschweiz im vierfachen Leistungsbereich (Ausbildung, Weiterbildung, Dienstleistung, Forschung) im Wettbewerb mit anderen Hochschulinstitutionen im In- und Ausland besser gewachsen zu sein. Der Druck des Bundes spielte bei der Gewinnung dieser Einsicht eine untergeordnete Rolle, von einer aufgezwungenen Fusion kann keine Rede sein. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden einer Fusion denn auch nur zustimmen, wenn sie auch für die Träger klar erkennbare Vorteile bringt.



Frage 2: Welche Überlegungen haben in den wenigen Monaten zu einer beachtlichen Kehrtwende geführt eine Fusion zu unterstützen?


Eine Kehrtwende hat seit der Beantwortung der letzten Interpellation von Roger Moll-Almy am 9. Juli 2002 keineswegs stattgefunden. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass die heutige Kooperation zwischen den Fachhochschulen nur ungenügend funktioniere. In einem sorgfältigen und breit abgestützten Prozess ist im Verlauf des Sommers 2002 die Strategiebildung für die FHNW erfolgt. Alle an diesem Prozess Beteiligten sind zur Einsicht gelangt, dass eine Fusion unter gewissen Bedingungen sowohl für die Fachhochschulen als auch für die Trägerkantone Vorteile bringen kann. Die Bedingungen für eine Fusion bilden derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der vier Kantonsregierungen



Frage 3: Sollte eine Fusion beschlossen werden, wie sieht die Kosten-Nutzen-Rechnung sowie die Betrieblichen Abläufe aus Sicht der beiden Regierungen aus?


Alle vier Regierungen werden eine Fusion der drei bestehenden Fachhochschulen nur gutheissen, wenn die Kosten-Nutzen-Rechnung für den einzelnen Kanton positiv ausfällt. Die Vorteile einer Fusion im Vergleich zur heutigen Kooperation müssen deutlich aufgezeigt werden, die entsprechenden Arbeiten sind derzeit im Gang. Die vier Kantonsregierungen haben bei der Erteilung des Auftrags zur Fusionsprüfung im Herbst 2002 vorgegeben, dass eine fusionierte FHNW unter einer gemeinsamen strategischen und operativen Führung zu stehen hat. Welche Bedeutung den bisherigen Standorten in einer fachbezogenen departementalen Struktur zukommt, wird ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen auf Regierungsebene sein.



Frage 4: Dem Landrat wurde bis heute keine Absichtserklärung bezüglich einer Fusion bekannt gegeben. Welche Stellen wurden jetzt schon eingerichtet, die in Zusammenhang mit einer - allerdings vom Landrat noch nicht bewilligten - Fusion, eingeführt worden sind?


Der damalige Vorsteher der Erziehungs- und Kulturdirektion, Regierungsrat Peter Schmid, hat den Landrat in seiner mündlichen Beantwortung der Interpellation von Eugen Tanner vom 14. November 2002 (Nr. 2002/287 ) am 22. Mai 2003 im Detail über den von den vier Regierungen erteilten Auftrag zur Prüfung einer Fusion, die Bedingungen und Erwartungen, die die Baselbieter Regierung an diesen Auftrag geknüpft hat, sowie den damaligen Stand der Projektarbeiten orientiert. Die Aussage des Interpellanten, dass dem Landrat bisher keine Absichtserklärung bekannt gegeben wurde, stimmt nicht.


Bisher wurden keine Stellen im Zusammenhang mit der Fusion eingerichtet. Die bereits heute notwendigen Koordinationstätigkeiten zwischen den drei Fachhochschulen und gegenüber den Bundesorganen werden unter der strategischen Leitung des Kooperationsrates operativ von einer Generalsekretärin (100 %), einem Finanzfachmann (80 %) und einer Gleichstellungsbeauftragten (80 %) bewältigt.



Frage 5: Waren die Stellen (Generalsekretariat FH NWCH, Gleichstellungsbeauftragte für die FH NWCH) im Budget vorgesehen ?


Die vom Kooperationsrat bewilligten Stellen im Generalsekretariat der FHNW sind in den Budgets der drei Fachhochschulen eingestellt. Die FHBB steuert Fr. 170'000.--an die Stabsstellen des Kooperationsrates bei.


Liestal, 2. September 2003
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident:
der Landschreiber:



Back to Top