2003-155 (1)


Landrat Peter Küng, SP-Fraktion, reichte am 19. Juni 2003 eine Interpellation unter dem Titel "Das lange Warten auf den gerechten Lohn" (2003/155) zum Thema der Umsetzung der Lohnrevision in bestimmten Pflegeberufen ein. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:

"Das lange Warten auf den gerechten Lohn


Im Zuge der Besoldungsrevision, resp. Überführung in die neuen Lohnklassen wurden unter anderem zahlreiche Beschwerden von Pflegenden und Physio-/ErgotherapeutInnen gegen die zu tiefe Lohneinreihung eingereicht.


Da es sich dabei um sog. Systembeschwerden handelt und sich die Paritätische Kommission, die gemäss § 75 des Personaldekretes vom 8. Juni 2000 zur Behandlung von Einsprachen gegen die Einreihung im Rahmen der Überführung eingesetzt wurde, daher als nicht zuständig erklärte, wurden die Beschwerden an die Fachkommission (FKS) überwiesen. Die FKS stellt dem Regierungsrat Antrag, die Beschwerden ganz oder teilweise gutzuheissen- oder sie abzulehnen. Mit Brief vom Juni 2002 wurden die BeschwerdeführerInnen um Geduld gebeten und auf Ende Jahr (2002) "vertröstet".


Der Kommissionsbericht liegt seit Oktober 2002 vor, der Entscheid des Regierungsrates steht nun aber seit längerer Zeit an. Offenbar hat der Regierungsrat bisher keinen Entscheid gefällt. Nach über einem halben Jahr wurde offensichtlich noch keine Vorlage verabschiedet. Die BeschwerdeführerInnen wurden bisher über das weitere Vorgehen nicht informiert.


In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat höflich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


1. Wann ist die Behandlung der Beschwerden im Regierungsrat traktandiert? Resp. wann ist mit einem Entscheid des Regierungsrates zu rechnen?


2. Wie erklärt sich diese zeitliche Verzögerung?


3. Warum ist der Bericht der Fachkommission nicht öffentlich zugänglich? Resp. wie wurde die Einsicht in diesen Bericht geregelt?


4. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bericht der Fachkommission hinsichtlich der in den Einsprachen verlangten Einreihungen?


5. Wie gedenkt der Regierungsrat, die Schlussfolgerungen der Fachkommission umzusetzen?


6. Wie gedenkt der Regierungsrat, die BeschwerdeführerInnen über das weitere Vorgehen zu informieren?"



Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat nimmt zu dieser Interpellation wie folgt Stellung:


Zur Frage 1:
Wann ist die Behandlung der Beschwerden im Regierungsrat traktandiert? Resp. wann ist mit einem Entscheid des Regierungsrates zu rechnen?


Antwort:
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2003 die aus den Arbeiten der Fachkommission Systembeschwerden (FKS) resultierenden Änderungsvorschläge, die in einem Entwurf zu einer Landratsvorlage ausgeführt sind, bis zum 31. August 2003 in die Vernehmlassung geschickt. Die Ergebnisse aus der Vernehmlassung sind aufgearbeitet. Mit Regierungsratsbeschluss vom 21. Oktober 2003 ist die entsprechende Vorlage dem Landrat zur Behandlung überwiesen worden. Bereits am 29. Oktober 2003 ist die Vorlage an der Sitzung der landrätlichen Personalkommission erstmals traktandiert worden.


Zur Frage 2:
Wie erklärt sich diese zeitliche Verzögerung?


Antwort:
Per 1. Januar 2001 wurden die Funktionen der Mitarbeitenden der Verwaltung, der Spitäler und Gerichte vom alten in das teilrevidierte Lohnsystem überführt. Die Funktionen der Lehrpersonen wurden auf Schuljahreswechsel per 1. August 2001 überführt. In der Folge hatten alle Mitarbeitenden die Möglichkeit, gegen ihre Lohneinreihung eine Beschwerde einzureichen. Ein Teil der eingereichten Beschwerden aus den Funktionsbereichen Gesundheit und Bildung richteten sich nicht gegen die Lohneinreihung als solche, sondern gegen die Lohnsystematik an und für sich. Die Beschwerden wurden als sog. "Systembeschwerden" qualifiziert. Um den Anliegen dieser Mitarbeitenden ebenfalls gerecht zu werden, hat der Regierungsrat mit RRB Nr. 1809 vom 13. November 2001 eine paritätisch zusammengesetzte Fachkommission (FKS) eingesetzt mit dem Auftrag, die Lohnsystematik punktuell zu prüfen, bevor im Zuge des weiteren Verfahren das Kantonsgericht allenfalls in die Lohnsystematik eingreift. Die Behandlung der Systembeschwerden wurde bis zum Vorliegen der defintiven Ergebnisse aus den Arbeiten der FKS sistiert.


Dies Arbeit der FKS war äusserst komplex und vielschichtig: Unser Lohnsystem bildet alle im Kanton vorkommenden Tätigkeiten ab. Im Lohnsystem müssen sämtliche Funktionen im Quervergleich zueinander austariert sein. Dies bedingt, dass punktuelle Änderungen in Kontext zum Gesamteinreihungsplan zu setzen sind. Dies hat nach Erstellung des Berichts in der Entscheidfindung - auch das weitere Vorgehen betreffend - zu intensiven Beratungen geführt.


Zur Frage 3:
Warum ist der Bericht der Fachkommission nicht öffentlich zugänglich? Resp. wie wurde die Einsicht in diesen Bericht geregelt?


Antwort:
Die Fachkommission arbeitete in den zwei Arbeitsgruppen "Bildung" und "Gesundheit". Die Arbeitsgruppen wurden paritätisch mit Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebervertretungen besetzt. Um eine offene und konstruktive Auseinandersetzung in den Arbeitsgruppen zu ermöglichen und um die vorgeschlagenen Massnahmen nicht vorzeitig durch eine öffentliche Diskussion zu gefährden, wurde vereinbart, keine detaillierten Ergebnisse, wie diese im Bericht Eingang gefunden haben, zu kommunizieren. Dieser Bericht bildete, gemäss Projektplan, letztendlich die Entscheidgrundlage für die Regierung, dem Landrat entsprechend Antrag zu stellen.


Zur Frage 4:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Bericht der Fachkommission hinsichtlich der in den Einsprachen verlangten Einreihungen?


Antwort:
Die FKS kommt zum Schluss, dass die Forderungen aus den Beschwerden teilweise berechtigt sind. Im Wesentlichen empfiehlt die Fachkommission im Bereich Bildungswesen die Aufhebung der Unterscheidung zwischen "wissenschaftlichen" und "nichtwissenschaftlichen" Schulfächern, die Gleichstellung der Fächer Kunst I und Kunst II in Bezug auf die Lohnklassen und die Pflichtstunden sowie die Verbesserung der Funktion Psychomotorik um eine Lohnklasse. Im Bereich Gesundheitswesen lauten die Anträge schwerpunktmässig auf Lohnklassenverbesserungen bei Funktionsgruppen aus dem Therapiebereich und Erhöhung der Einstiegslöhne bei Teilen von Funktionen im Pflegebereich.


Zur Frage 5:
Wie gedenkt der Regierungsrat, die Schlussfolgerungen der Fachkommission umzusetzen?


Antwort:
Die Schlussfolgerungen der FKS beinhalten Anträge betreffend punktueller Änderungen der Lohnklassen, der Pflichtstunden und der sog. A2-Jahre. Letztere müssen in den Modellumschreibungen nachvollzogen werden und haben Auswirkung auf die Einstiegslöhne. Überall dort wo Funktionen in eine andere Lohnklasse einzureihen sind, ist der Einreihungsplan anzupassen. Diese Anpassung erfordert eine Änderung des Personaldekrets, die in die Kompetenz des Landrats fällt. Die Modifikationen bei den Pflichtstunden bewegen sich alle innerhalb des von § 5 Absatz 1 Personaldekret gesetzten Rahmens. Die vorzunehmenden Anpassungen betreffend den Pflichtstunden stellen damit Änderungen der Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen vom 15. Mai 2001 und der Modellumschreibungen dar. Im Weiteren sind die Änderungen im Merkmal A2 (Zusatzkenntnisse) in den Modellumschreibungen nachzuvollziehen. Sowohl die Revision der Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen als auch die Revision der Modellumschreibungen liegen in der Kompetenz des Regierungsrats.


Der Landrat hat folglich einzig den Einreihungsplan anzupassen. Der Regierungsrat wird im Anschluss daran, die Änderungen der Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen und der Modellumschreibungen vornehmen.


Zur Frage 6:
Wie gedenkt der Regierungsrat, die BeschwerdeführerInnen über das weitere Vorgehen zu informieren?


Antwort:
Am 8. Juli 2003 sind die Beschwerdeführenden bzw. deren Rechtsvertretungen aus dem Bereich Gesundheitswesen schriftlich über den Stand und das weitere Vorgehen informiert worden. Die Information der Beschwerdeführenden aus dem Bildungswesen erfolgte über das Vereinsorgan. Die Information beinhaltet u.a. den Hinweis, dass die Behandlung der Beschwerden bis zum definitiven Entscheid durch den Landrat über eine allfällige Aenderung des Personaldekrets sistiert bleiben, jedoch davon ausgegangen werden kann, dass der Landrat bis Ende 2003 eine Entscheidung treffen wird.


Nach Entscheid des Landrates über die Vorlage, ist vorgesehen, die Beschwerdeführenden erneut darüber zu orientieren, welche Beschwerden mit dem Entscheid des Landrates gegenstandslos werden und für welche die Sistierung aufgehoben und das prozessrechtliche Verfahren fortgesetzt wird.


Antrag des Regierungsrates
Der Regierungsrat stellt den Antrag:
://: Die Interpellation sei abzuschreiben.


Liestal, 4. November 2003


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der Landschreiber: Mundschin



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