2003-155
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Peter Küng: Besoldungsrevision - Behandlung der Systembeschwerden im Bereich Gesundheitsberufe und pädagogische Funktionen
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Autor/in:
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Peter Küng, SP
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Eingereicht am:
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19. Juni 2003
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Nr.:
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2003-155
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Im Zuge der Besoldungsrevision, resp. Überführung in die neuen Lohnklassen wurden unter anderem zahlreiche Beschwerden von Pflegenden und Physio-/ErgotherapeutInnen gegen die zu tiefe Lohneinreihung eingereicht.
Da es sich dabei um sog. Systembeschwerden handelt und sich die Paritätische Kommission, die gemäss § 75 des Personaldekretes vom 8. Juni 2000 zur Behandlung von Einsprachen gegen die Einreihung im Rahmen der Überführung eingesetzt wurde, daher als nicht zuständig erklärte, wurden die Beschwerden an die Fachkommission (FKS) überwiesen. Die FKS stellt dem Regierungsrat Antrag, die Beschwerden ganz oder teilweise gutzuheissen- oder sie abzulehnen.
Mit Brief vom Juni 2002 wurden die BeschwerdeführerInnen um Geduld gebeten und auf Ende Jahr (2002) "vertröstet".
Der Kommissionsbericht liegt seit Oktober 2002 vor, der Entscheid des Regierungsrates steht nun aber seit längerer Zeit an. Offenbar hat der Regierungsrat bisher keinen Entscheid gefällt. Nach über einem halben Jahr wurde offensichtlich noch keine Vorlage verabschiedet. Die BeschwerdeführerInnen wurden bisher über das weitere Vorgehen nicht informiert.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat höflich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Wann ist die Behandlung der Beschwerden im Regierungsrat traktandiert? Resp. wann ist mit einem Entscheid des Regierungsrates zu rechnen?
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2.
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Wie erklärt sich diese zeitliche Verzögerung?
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3.
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Warum ist der Bericht der Fachkommission nicht öffentlich zugänglich? Resp. wie wurde die Einsicht in diesen Bericht geregelt?
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4.
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Welche Schlussfolgerungen zieht der Bericht der Fachkommission hinsichtlich der in den Einsprachen verlangten Einreihungen?
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5.
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Wie gedenkt der Regierungsrat, die Schlussfolgerungen der Fachkommission umzusetzen?
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6.
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Wie gedenkt der Regierungsrat, die BeschwerdeführerInnen über das weitere Vorgehen zu informieren?
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