Vorlage an den Landrat


9. MITBERICHT- UND VERNEHMLASSUNGSVERFAHREN

Die im Mai 2003 durchgeführte Vernehmlassung bei den an die ARA Birs 2 angeschlossenen Gemeinden, dem Baudepartement Basel-Stadt, dem Amt für Umwelt Kanton Solothurn und den betroffenen Umweltorganisationen und Verbänden zeigt ein durchwegs sehr positives Echo ohne Einwendungen.


Das Amt für Umwelt des Kantons Solothurn erachtet das Projekt zur Verbesserung der Wasserqualität der Birs als unbedingt notwendig. Durch weitgehende Nutzung der bestehenden Bausubstanz könne es relativ kostengünstig ohne Mehrkosten für den Bürger ausgeführt werden. Die Solothurner Gemeinden Dornach, Gempen und Hochwald sind froh, ihr Abwasser weiterhin im Kanton Basel-Landschaft reinigen zu können. Das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt begrüsst sämtliche vorgesehene Massnahmen im Hinblick auf die dauerhafte Verbesserung der Gewässerqualität im Unterlauf der Birs. Die Projekte stehen im Einklang mit allen durchgeführten und geplanten Massnahmen auf der baselstädtischen Seite. Die Gemeinde Birsfelden zeigt sich mit den Massnahmen, wie sie in der Landratsvorlage vorgeschlagen werden, einverstanden. Die Gemeinde Reinach nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass mit dem Projekt die Wasserqualität verbessert wird und trotz Investitionen die Abwassergebühr auf dem heutigen Niveau bleibt. Reinach ist zudem an einer teilweisen Nutzung des frei werdenden Areals interessiert. Hierzu ist zu bemerken, dass die Bedürfnisse von Reinach bereits in die laufenden Abklärungen über die künftige Nutzung des Areals eingeflossen sind. Die Gemeinde Münchenstein nimmt von der Landratsvorlage zustimmend Kenntnis. Nach dem Bau des Mischwasserbeckens Grün 80 sei der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Im Projekt ist dies kostenmässig berücksichtigt. Die Gemeinden Arlesheim , Pfeffingen und Duggingen sowie der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden stimmen dieser Vorlage vollumfänglich zu. Pro Natura Baselland und die Aktion Hallo Biber unterstützen das Projekt vorbehaltlos und bedanken sich für den grossen Einsatz zugunsten unserer Natur und damit unserer Bevölkerung.




10. Finanzreferendum


Der Erhalt und Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Birs 2 in Birsfelden und die Massnahmen im Einzugsgebiet haben Ausgaben zur Folge, die über das Jahr des Voranschlages hinausgehen. Aus diesem Grund wird ein Verpflichtungskredit beantragt. Dieser übersteigt die referendumspflichtige Limite von CHF 500'000.--. Der Kredit untersteht daher gemäss § 31 Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.




11. Parlamentarische Vorstösse


Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor, welche mit dieser Vorlage abzuschreiben wären.




12. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 17. Juni 2003


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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