Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Bewilligung der Verpflichtungskredite für Erhalt und Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Birs 2 in Birsfelden und für Massnahmen im Einzugsgebiet und die Erteilung des Enteignungsrechtes für Massnahmen im Einzugsgebiet (Bau Mischwasserbecken) | |
vom: | 17. Juni 2003 | |
Nr.: | 2003-143 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Bedarf
3.1 Verhältnis zum Regierungsprogramm
Im Regierungsprogramm 1999 bis 2003 ist unter dem Programmpunkt "Umweltschutz" im Abschnitt "Abwasserbehandlung" das geplante Vorhaben gemäss Abb. 4 erwähnt. Im Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2003 ist unter Programmpunkt 4.01.14 die Landratsvorlage zum Ausbau der ARA Birs 2 inkl. Mischwasserbehandlung im Netz stipuliert.
Ziele | Massnahmen |
Abwasserbehandlung
Verbesserung der Gewässerqualität im Bereich von lokalen und regionalen Kläranlagen |
- .......... - Schrittweiser Ausbau der Abwasseranlagen im Birstal (4.01.14) Kreditvorlagen an den Landrat - .......... |
Abb. 4: Auszug aus dem Regierungsprogramm 1999 - 2003
Am 8. Juni 2000 hat der Landrat die Verpflichtungskredite für den Bau eines Ableitungskanals für gereinigte Abwässer von der ARA Birs 2 in Birsfelden zum Rhein und für die Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt bewilligt. Mit der damaligen Bewilligung des Verpflichtungskredits hat der Landrat Kenntnis vom Gesamtkonzept der Abwassersanierung Birstal (Ausbau der ARA Birs 2 sowie der Aufhebung der ARA Birs 1 in Reinach) genommen (Abb. 5).
Ziel | Massnahmen | Planung | Bau |
Verbesserung der Gewässerqualität im Bereich regionaler Kläranlagen |
- Bau Ableitungskanal von der ARA Birs 2 zum Rhein und Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt | abgeschlossen | 2002/03 |
- Aufhebung der ARA Birs 1, Ausbau der ARA Birs 2 nach Vorgaben von Bund und Aufsichtsbehörde | 2000-2004 | 2004-2008 | |
- Massnahmen im Netz - Vermeiden | - Versickern > GEP (Gemeinden) - Trennen | |
...99/2000/01... | laufend | |
- Mischwasserbehandlung ARA-GEP | 2000/01/02 | ab 2003 |
Abb. 5: Gesamtkonzept Abwassersanierung Birstal gemäss Landratsvorlage vom 8.2.2000 ( 2000/030 )
Die im folgenden dargestellten Massnahmen sind ein weiterer Schritt zur Umsetzung der im Regierungsprogramm zum Ausdruck gebrachten Absicht. Im Investitionsprogramm 2002 - 2012 der Bau- und Umweltschutzdirektion sind die notwendigen finanziellen Mittel für die aufgeführten Massnahmen enthalten.
3.2 Heutige Abwasser-Situation
Im Einzugsgebiet zwischen Grellingen und der ARA Birs 2 leben rund 80'000 Menschen. Diese produzieren mit ihren Aktivitäten in Haushalt, Gewerbe und Industrie rund 40'000 m3 Schmutzwasser pro Tag. Das Abwasser der Gemeinden Grellingen bis Muttenz wird über Kanalisationssysteme den beiden ARAs Birs 1 in Reinach respektive Birs 2 in Birsfelden zur Reinigung zugeführt.
3.2.1 Belastung der Birs bei Trockenwetter
Bei Trockenwetter ist eine deutliche Zunahme des Stickstoff- (N) und des Kohlenstoffgehalts (C) im Längsverlauf der Birs festzustellen. Bereits die Einleitung des gereinigten Abwassers der ARA Laufental/Lüsseltal in Zwingen führt zu einer deutlichen Belastung der Birs, so dass die Qualitätsziele nicht mehr eingehalten werden können. Diese Situation ist seit Oktober 1997 die Folge der Inbetriebnahme eines neuen Papieraufbereitungsverfahrens durch die Papierfabrik Zwingen. Das gereinigte Abwasser der ARA Birs 1 führt zu einer weiteren Belastungszunahme und das gereinigte Abwasser der ARA Birs 2 erhöht die Belastung auf ein Mass weit über den tolerierbaren Werten (vgl. Abb. 6). Namentlich bei der Einleitstelle der ARA Birs 2 bilden sich - in den Sommermonaten mit geringem Abfluss der Birs - in der Abwasserfahne, welche sich bis zum Rhein hinzieht, massive Grünalgenteppiche.
Die Birs weist bereits beim Eintritt in unseren Kanton eine schlechte Badegewässerqualität auf, da die Einleitungen des gereinigten Abwassers der oberliegenden Kläranlagen zu einer deutlichen Belastung mit Fäkalkeimen führt. Die hygienische Belastung nimmt flussabwärts als Folge weiterer Abwassereinleitungen zu. Im Bereich des Birskopfs, welcher intensiv als Naherholungsgebiet genutzt wird, müsste heute aus hygienischen Gründen gänzlich vom Baden abgeraten werden.
3.2.2 Belastung der Birs bei Regen
Das Einzugsgebiet wird weitgehend im Mischsystem entwässert. Neben dem Schmutzwasser wird in den Mischwasserkanälen auch das anfallende Regen- und Schneeschmelzwasser von Dächern, Strassen und Plätzen aus den Siedlungsgebieten abgeleitet. Da die Kläranlagen nur auf die Übernahme des zweifachen Trockenwetteranfalls ausgelegt sind, wird spätestens vor der ARA aber auch an verschiedenen Stellen im Einzugsgebiet das Kanalnetz aus hydraulischen Gründen von Mischwasser entlastet (Mischwasser = Gemisch aus Schmutz- und Regenwasser). Aus den rund 100 Mischwasser-Entlastungsbauwerken fliesst je nach Regenintensität eine entsprechende Menge an Mischwasser unbehandelt in die Birs und führt dadurch zu einer Belastung des Gewässers.
Untersuchungen des Amtes für Umweltschutz und Energie in den Jahren 1995 und 1996 haben gezeigt, dass die Mischwasserentlastungen die Birs bei Regenwetter stark belasten. Bereits bei Trockenwetter ist die Belastung der Birs über dem tolerierbaren Wert. Sie wird noch verschärft durch die Einleitung von Mischwässern bei Regenwetter. Vor allem nach längeren Trockenwetterperioden spülen starke Gewitterregen teilweise die Kanalablagerungen aus den Kanälen und über die Entlastungen in die Birs.
Die akuten Belastungen der Birs durch die Mischwasserentlastungen sind 10-20-mal pro Jahr gravierend und dann jeweils für einen längeren Zeitraum um Grössenordnungen gegenüber denen aus den Kläranlagenabläufen bei Trockenwetter erhöht.
Betriebserfahrungen mit dem Mischwasserbecken (MWB) direkt vor der ARA Birs 1 (Inbetriebnahme per Ende 2000) zeigen, dass die Birs hier bei Regen dank der Speichermöglichkeit massiv von Stossbelastungen entlastet wird. Das aufgefangene Mischwasser wird nach Regenende in der Kläranlage behandelt.
3.2.3 Zustand Kanalisation im Einzugsgebiet
Das gesamte Kanalnetz wurde in den letzten Jahren mittels Kanalfernsehen und Begehungen auf den baulichen Zustand hin aufgenommen und überprüft. Mit Ausnahme des Sammelkanals durch die Gemeinde Duggingen können die festgestellten Mängel sukzessive über den laufenden Unterhalt saniert werden. Ein Kanalisationsabschnitt durch die Gemeinde Duggingen ist so stark beschädigt (deformierte Rohre, Anschlüsse), dass der Abschnitt neu gebaut werden muss.
Abb. 6: Einzugsgebiet der ARA Birs 1 und Birs 2 und die Belastung der Birs, aktualisierte Messungen 96
3.2.4 Betrieb und Zustand der Abwasserreinigungsanlagen Birs 1 und Birs 2
Die ARA Birs 1 in Reinach wurde 1964, die ARA Birs 2 1977 in Betrieb genommen. Die beiden vom AIB betriebenen Abwasserreinigungsanlagen sind nur auf den Abbau von organischen Kohlenstoffverbindungen ausgelegt. Sie erfüllen die Ablaufwerte gemäss der alten, auf Basis der eidgenössischen Verordnung von 1975 festgelegten Einleitbewilligung weitgehend, bei Regen und stark erhöhtem Zulauf können die Grenzwerte jedoch nicht eingehalten werden. Aufgrund der geringen Verdünnung mit Birswasser reicht die Reinigung bei Trockenwetter nicht mehr aus, um die heute gültigen Anforderungen (Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998, Anhang 3) an ein schwach belastetes Gewässer in der Birs zu erreichen.
Die ARA Birs 1, die nie erweitert wurde, vermag nur rund zwei Drittel des zufliessenden Abwassers zu reinigen. Der Rest wird über die bestehende Kanalisation zur ARA Birs 2 abgeleitet. Im Hinblick auf eine anstehende umfassende Beurteilung der Situation wurden auf beiden ARAs im Laufe der letzten 10 Jahre nur die wichtigsten Erhaltungs- und Energiesparmassnahmen durchgeführt. Der Handlungsbedarf für Sanierungsmassnahmen (Bau, Maschinen, Steuerung) ist auf beiden Anlagen gross. Erhebliche Mängel und Schäden im Abwasserhebewerk der ARA Birs 2 beispielsweise erfordern zur Gewährleistung der Betriebssicherheit dringliche Erhaltungsmassnahmen. Aufgrund dieser Schäden und aufgrund der Dringlichkeit wurden im Budget 2003 bereits CHF 1'500'000.-- für die Sanierung des Abwasserhebewerkes und für die entsprechenden Massnahmen im Zulaufbereich eingestellt (FHG, Art. 25, Absatz, Lit. a, b), (bisherige BUD-Entscheide für vorgezogene Massnahmen: Nr. 30, 67, 100). Diese im Einklang mit dem Gesamtkonzept stehenden Bauarbeiten werden noch im 2003 abgeschlossen. Falls der Landrat die notwendigen Mittel für Erhalt und Ausbau der ARA Birs 2 nicht spricht, müssen die Aufwendungen über die laufende Rechnung 2003 verbucht werden.
Der Kanton Basel-Stadt, der mengenmässig mit rund 15% an der ARA Birs 2 beteiligt war, leitet seit dem 1.1.2001 das Abwasser aus dem Gebiet Bruderholz/Dreispitz durch bestehende Leitungen neu direkt zur ARA Basel ab. Dadurch wird die ARA Birs 2 leicht entlastet, eine Vergrösserung der Belebungsbecken ist jedoch unabhängig von der Aufhebung der ARA Birs 1 zwingend.
3.2.5 Partner
Die Solothurner Gemeinden Dornach, Gempen und Hochwald sind an die ARA Birs 1 angeschlossen. Gemäss geltenden Verträgen haben sich die Gemeinden in die Kanäle und die Kläranlage eingekauft und finanzieren anteilsmässig die jährlichen Betriebskosten. Im Zusammenhang mit den anstehenden Investitionen wurden die Gemeinden und auch das zuständige Amt für Umweltschutz des Kantons Solothurn über die geplanten Massnahmen und die Kostenfolge informiert. Nach heutigem Erkenntnisstand und dem Entwurf des GEP der Gemeinde Dornach, ist ein weiteres Mischwasserbecken in Dornach nötig.
Die Solothurner Gemeinden haben sich entschieden, weiterhin ihr Abwasser zur Reinigung in den Kanton Basel-Landschaft abzuleiten und sich an den Kosten zu beteiligen. Im weiteren wurde vereinbart, dass die bestehenden Verträge aus dem Jahre 1984 durch neue, der Situation angepasste Dokumente ersetzt werden sollen. Die bereinigten Vertragsentwürfe liegen vor.
Mit dem Übertritt des Laufentals zum Baselbiet wurde der Kanton Basel-Landschaft 1994 Rechtsnachfolger des Gemeindeverbands Abwasserregion Grellingen-Duggingen. Mit Vertrag vom 18. Mai 1973 kaufte sich die Papierfabrik Ziegler AG in Grellingen in die Infrastruktur des ehemaligen Zweckverbandes und somit auch in die ARA Birs 1 ein. Die Papierfabrik Ziegler AG beteiligt sich seither anteilmässig an den Betriebskosten der Kläranlagen und an weiteren Investitionen. Dank diesem Sonderstatus resultieren sehr günstige Abwassergebühren für die Papierfabrik. Der spezielle, mit geltendem Recht nicht zu vereinbarende Status dieses Industriebetriebs im Kanton kann erstmalig auf Ende 2009 gekündet werden. Gemäss bestehendem Vertrag hat sich die Papierfabrik Ziegler AG an den notwendigen Investitionen zu beteiligen. Mit Kündigung des Vertrages per Ende 2009 hat der Kanton Basel-Landschaft diese geleisteten Investitionen unter Berücksichtigung einer jährlichen Abschreibung von 10% zurück zu zahlen. Basis dafür bildet der Vertrag vom 29. Dezember 1993 zwischen dem Kanton Basel-Landschaft, den Gemeinden Grellingen und Duggingen und der Papierfabrik Ziegler AG.
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