2003-143 (1)
Bericht Nr. 2003-143 an den Landrat |
Bericht der:
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Umweltschutz- und Energiekommission
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vom:
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19. November 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Bewilligung der Verpflichtungskredite für Erhalt und Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Birs 2 in Birsfelden und für Massnahmen im Einzugsgebiet und die Erteilung des Enteignungsrechtes für Massnahmen im Einzugsgebiet (Bau Mischwasserbecken)
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Ausgangslage
Im unteren Birstal betreibt das Amt für Industrielle Betriebe der BUD zwei Abwasserreinigungsanlagen (ARAs). Die Anlage in Reinach (ARA Birs 1) ist 40 Jahre alt. Ihre Kapazität reicht nicht aus, um das gesamte zufliessende Abwasser zu behandeln. Ein Teil des Abwassers wird deshalb seit Jahren über die bestehende Kanalisation zur ARA Birs 2 in Birsfelden abgeleitet.
Die ARA Birs 2 ist seit über 25 Jahren in Betrieb und seit Jahren betriebswirtschaftlich abgeschrieben. Der Handlungsbedarf für Erhaltungsmassnahmen ist auf beiden Anlagen sehr gross (z.B. Lochkartensteuerung). Im Hinblick auf die geplante umfassende Sanierung wurden im Laufe der letzten 10 Jahre auf beiden Anlagen nur die dringlichsten Erhaltungs- und Energiesparmassnahmen durchgeführt.
Die heute geforderte Reinigungsleistung kann von den genannten Anlagen nicht erfüllt werden. Die Birs ist unterhalb Reinach deutlich bis stark belastet und unterhalb der ARA Birs 2 sehr stark belastet (massive Grünalgenteppiche). Das AUE hat in mehreren Gewässeruntersuchungen in der Birs aufgezeigt, dass dringender Handlungsbedarf vorliegt. Im Bereich des Birskopfs, welcher intensiv als Naherholungsgebiet genutzt wird, müsste heute aus hygienischen Gründen gänzlich vom Baden abgeraten werden.
Die Situation wird noch verschärft durch die Einleitung von Mischwässern bei Regen. Vor allem nach längeren Trockenwetterperioden spülen Gewitterregen teilweise die Kanalablagerungen aus den Kanälen über die Entlastungen in die Birs (Spülstoss).
2. Vorlage
Die Revitalisierung der Birs zwischen der ARA Birs 2 und dem Rhein und der Bau des Ableitungskanals im selben Abschnitt für das gereinigte Abwasser der ARA Birs 2 befinden sich derzeit im Bau. Mit dieser Vorlage können seitens des Kantons die noch fehlenden Elemente des Gesamtkonzepts zur Gesundung der Birs unterhalb von Grellingen bis zur Mündung der Birs in den Rhein vorgelegt werden. Die fehlenden Element sind:
1. Die ARA Birs 2 in Birsfelden wird saniert und erweitert, so dass sie in Zukunft das Abwasser aus dem gesamten Einzugsgebiet nach den heute gültigen Zielwerten reinigen kann.
Von allen durch das AIB untersuchten und mit der Kosten-Nutzen-Analyse bewerteten Lösungsmöglichkeiten schneidet das sequenzielle Belebtschlammverfahren mit Abstand am besten ab. Da die bestehende Bausubstanz weitgehend genutzt werden kann (tiefe Baukosten, geringer Landbedarf), sind die Jahreskosten bei dieser Variante am geringsten. Das gewählte Verfahren wird weltweit bewährt angewendet. Um die theoretischen Annahmen unter den effektiven örtlichen Gegebenheiten zu prüfen (Abwasserzusammensetzung, Reaktorgeometrie etc.) wurde eine halbtechnische Pilotanlage betrieben. Die dem vorliegenden Projekt zu Grunde gelegten Annahmen konnten grundsätzlich bestätigt werden; zudem konnten rechtzeitig wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Neu wird der anfallende Klärschlamm ausgefault und das Klärgas energetisch genutzt. Dadurch verbessert sich auch das Schlammmanagement (bessere Lagerbarkeit, reduzierte Klärschlammmenge und damit weniger Transport, höhere Entsorgungssicherheit, geringere Entsorgungskosten) wesentlich.
2. Der etappierte Bau von 6 Mischwasserbecken im Einzugsgebiet der beiden ARAs zum Schutz der Birs bei Regen. Der Spülstoss wird nach Regenende auf der ARA Birs 2 behandelt.
3. Die ARA Birs 1 in Reinach wird nach Inbetriebnahme der sanierten ARA Birs 2 rückgebaut resp. dessen Hochbauten für andere Zwecke genutzt (FF ARP zusammen mit Münchenstein und Reinach). Dessen gesamtes Abwasser wird über den bestehenden Abwasserkanal zur ARA Birs 2 weitergeleitet.
3. Kosten
Der Verpflichtungskredit beläuft sich total auf CHF 81'650'000.-- (inkl. MwSt)
Massnahmen auf der ARA Birs 2
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53'400'000.--
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Zusätzliche Abluftbehandlung biologische Stufe
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3'550'000.--
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Massnahmen im Einzugsgebiet inkl. Rückbau ARA Birs 1
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24'700'000.--
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Die Investitionskosten werden zu 5% verzinst und kapitalisiert (Abschreibungsdauer ARA 15 Jahre; Kanäle und Mischwasserbecken 40 Jahre) und zusammen mit den Betriebskosten vollständig zu Lasten der Abwasserrechnung des AIB finanziert. Die Abwassergebühr bleibt in den nächsten Jahren trotz diesen Investitionen auf ungefähr gleichem Niveau. Diese Investitionen belasten die Steuerrechnung des Kantons Baselland nicht.
4. Kommissionsberatung
Die Umweltschutz und Energiekommission hat an drei Sitzungen, am 8. September, am 22. September und am 20. Oktober 2003 die Vorlage 2003/143 beraten. Anwesend bei den Beratungen waren RR Elsbeth Schneider-Kenel, RR Adrian Ballmer, Yvonne Reichlin-Zobrist, Vorsteherin der Finanzverwaltung, Pascal Payllier, Generalsekretär BUD, Ernst P. Emmenegger, Leiter Finanzen und Controlling BUD, Gerhard Koch, Projektleiter ARA Birs 2 AIB, Christoph Bitterli, Bereichsleiter Abwasseranlagen AIB.
Die Kommission wurde von den Fachleuten des AIB sehr gut über die Vorlage informiert und begleitet.
Die Beratungen fokussierten sich auf die Notwendigkeit und die Finanzierbarkeit der Vorlage im Kontext der äusserst knappen finanziellen Mittel, dem hohen Spardruck des Kantons Basel-Landschaft und der Priorisierung der einzelnen kantonalen Grossprojekte.
Die Vorsteherin der BUD, Frau RR E. Schneider-Kenel, spricht der Vorlage eine hohe Priorität zu (auch in Bezug auf eine rasche Umsetzung).
Kosten: Das Projekt wurde durch das AIB-eigene Kläranlagenpersonal in betrieblicher Hinsicht und mehrmals von unabhängigen Planerteams hinsichtlich Kosten und Projektgüte resp. Vollständigkeit überprüft. Die wesentlichen Positionen der Investitionskostenberechnungen basieren auf Richtofferten und Massenauszügen. Die Gesamtkostenberechnung enthält zudem die üblichen Anteile für Unvorhergesehenes. Die Kommission geht davon aus, das die Kosten realistisch berechnet wurden. Die UEK wollte wissen, inwiefern die Empfehlungen der GPK-PUK in das Projekt eingeflossen sind. Das AIB weist als Bauherr und Betreiber grosse Erfahrung im Kläranlagenbau auf. Die Kostenkontrolle bildet einen wesentlichen Projektbestandteil auch bei der Ausschreibung und Wahl des Gesamtplaners. Das AIB stellt entsprechend genügend personelle Ressourcen für die bauherrenseitige Projektleitung und auf der ARA Birs 2 zur Verfügung. Die Empfehlungen der PUK können nicht tel quel für jedes Projekt angewendet werden.
Ein Schwerpunkt der Beratung war die Finanzierung ausserhalb des Investitionsbudgets der BUD. Die Kommission stellte RR Adrian Ballmer konkrete Fragen zur Finanzierung. Eine Spezialfinanzierung wird vom Regierungsrat abgelehnt. Auch wenn es sich um Projekte wie eine ARA, die sich letztlich selbst (über Abwassergebühren) refinanziert, handelt.
Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2002-2012 der BUD (RRB 985 vom 24.6.2003) in den Jahren 2004-2007 vorgesehen und im Budget-Voranschlag 2004 enthalten.
Die UEK ist von der Dringlichkeit und Notwendigkeit des Vorhabens überzeugt und verlangt, dass das Projekt nach der Bewilligung durch den Landrat sofort in Angriff genommen wird.
Von der Notwendigkeit des Vorhabens waren alle Kommissionsmitglieder überzeugt. Über eine allfällige Etappierung der Bauten resp. über das Verschieben des Vorhabens um 1-5 Jahre wurde eingehend diskutiert. Das AIB zeigt auf, dass der finanzielle "Gewinn" einer Verschiebung (d.h. keine Kapitaldienstkosten während 1-5 Jahren) ungefähr den Mehrkosten entspricht. Dies jedoch ohne Mehrnutzen.
Mehrkosten entstehen vor allem durch Provisorien zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, höhere Betriebskosten (2 ARAs statt eine ARA) und Wegfall der für den Kanton vorteilhaften Verzinsung des Kapitals von 5%. Der durch Verschiebung verursachte Investitionsstau bei den AIB-Abwasseranlagen bewirkt zudem zuerst absinkende und dann stark ansteigende Abwassergebühren. Dies widerspricht dem BUD-Ziel von langfristig stabilen Abwassergebühren.
Die Umweltschutz- und Energiekommission misst der Vorlage höchste Priorität zu. Die Umsetzung soll rasch vorangetrieben werden.
5. Antrag
Die Umweltschutz- und Energiekommission stimmt dem Landratsbeschluss in vorliegender Version mit 11 Stimmen gegen 1 Stimme zu.
Pratteln, 19. November 2003
Im Namen der Umweltschutz- und Energiekommission:
Der Präsident: Philipp Schoch
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