2003-138

Der Regierungsrat wird eingeladen, gemäss § 93 und § 94 des Gesetzes über die politischen Rechte jährlich das Abstimmungsresultat mindestens eines kantonalen Urnenganges nach Altersgruppen und Geschlecht statistisch auszuwerten. Basis bilden die Stimmrechtsausweise. Das Stimmgeheimnis darf dabei nicht beeinträchtigt werden.

Begründung


In die Kompetenz des Regierungsrates fällt die Anordnung von statistischen Erhebungen über Abstimmungen und Wahlen. Dabei hat sich eine gute und umfassende Auswertung der Landrats- und Regierungsratswahlen etabliert. Auf der Basis der Stimmrechtsausweise ist es leicht möglich, diese Auswertung jährlich bei Abstimmungen oder Wahlen zu vertiefen und pro Gemeinde Erhebungen über die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machenden Frauen und Männer in ihren Altersgruppen zu erstellen. Der Kanton Luzern hat solche Auswertungen schon durchgeführt.


Es ergäben sich folgende Nutzen:


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