Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Bericht über den Sportklassenversuch auf Sekundarstufe I | |
vom: | 10. Juni 2003 | |
Nr.: | 2003-136 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Ausgangslage
Am 24. Februar 2000 genehmigte der Landrat für die Schuljahre 2000/2001 bis und mit 2003/2004 einen Sportklassenversuch auf der Sekundarstufe I (LRV 1999/162) und den dazugehörenden Verpflichtungskredit in der Höhe von 1.239 Millionen Franken.
Nach der Zustimmung durch das Parlament ernannte der Regierungsrat eine Aufsichtskommission (ab 1. Juli 2002 Kommission Leistungssportförderung), welche für die Umsetzung des Sportklassenversuchs sowie die Leistungssportförderung generell verantwortlich ist. Ihre Zusammensetzung und deren Aufgabenbereich sind in der Verordnung über den Sportklassenversuch vom 20. Juni 2000 geregelt.
Bis zum ersten Schultag standen drei Hauptaufgaben im Vordergrund:
- Wahl des Schulortes
- Wahl der Lehrpersonen
- Rekrutierung der Schülerinnen und Schüler
Auf Grund des zur Verfügung stehenden Raumangebotes fiel die Wahl des Schulortes auf die Sekundarschule Fröschmatt in Pratteln. Vorgängig waren verschiedene Standorte und auch die Durchführung an einer Privatschule evaluiert worden. Aus 44 Kandidatinnen und Kandidaten galt es, 16 sportbegabte Schülerinnen und Schüler zu rekrutieren, welche die erste Sportklasse besuchen konnten. Aufgrund des grossen Interesses wurden ausnahmsweise 20 Jugendliche berücksichtigt. Parallel dazu wurden vier Lehrpersonen mit einem Gesamtpensum von 200 Stellenprozenten angestellt.
Der Sportklassenversuch startete am 14. August 2000 und wird seither gemäss Landratsvorlage umgesetzt.
Der vorliegende Bericht basiert auf dem Evaluationsbericht und der dazugehörenden Stellungnahme der Kommission Leistungssportförderung. Der Evaluationsbericht selber ist Steuerungswissen für die Kommission und das Lehrpersonenteam.
Das neue Bildungsgesetz sieht unter § 44, Abs. 1, lit. d. die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer besonderen kognitiven, musischen oder sportlichen Leistungsfähigkeit vor. Somit ist aus Sicht des Regierungsrates die gesetzliche Grundlage gegeben, die Sportklasse auf Sekundarstufe I ab Schuljahr 04/05 ins ordentliche Schulangebot aufzunehmen. Die Abrechnung über den Verpflichtungskredit über den Sportklassenversuch wird nach deren Abschluss Ende 2004 dem Landrat zur Bewilligung unterbreitet. Im Rahmen des Budgetprozesses 2004 wird die Erziehungs- und Kulturdirektion die entsprechenden Mittel für die Sportklasse auf Sekundarstufe I ab Schuljahr 2004/05 ins ordentliche Budget einstellen.
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