2003-135 (1)
Bericht Nr. 2003-135 an den Landrat |
Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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4. September 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Bericht betreffend Rechtsgültigkeit der Gesetzesinitiative zur Förderung des Bausparens sowie zur Entlastung von neuerwerbern von Wohneigentum und von Wohneigentümern in finanzieller Notlage ("Wohnkosten-Entlastungs-Initiative")
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
1.1 Inhalt
Die formulierte Gesetzesinitiative zur Förderung des Bausparens sowie zur Entlastung von Neuerwerbern von Wohneigentum und von Wohneigentümern in finanzieller Notlage ("Wohnkosten-Entlastungs-Initiative") ist am 3. März 2003 mit 10'189 gültigen Unterschriften zustandegekommen.
1.2 Rechtliche Grundlagen
Gemäss kantonalem Verfassungsrecht ist es Aufgabe des Landrates, unmögliche oder offensichtlich rechtswidrige Volksbegehren für ungültig zu erklären. Die Abklärung der Rechtsgültigkeit besorgt der Rechtsdienst des Regierungsrates.
1.3 Abklärungsergebnis
Der Rechtsdienst des Regierungsrates gelangt in seiner Abklärung zusammenfassend zum Ergebnis, dass die Gesetzesinitiative rechtsgültig sei. Sie genüge den Erfordernissen der Einheit der Form, der Einheit der Materie und der faktischen Durchführbarkeit. Inhaltlich entsprechen die einzelnen Förderungsmassnahmen dem öffentlichen Interesse und sind verhältnismässig.
2. Kommissionsberatung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 27. August 2003 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer, Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Roland Winkler, Leiter der Finanzkontrolle und Peter Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung.
In einem ersten Schritt geht es in dieser Vorlage um die Frage der Rechtsgültigkeit. Die Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Initiative wird später erfolgen.
In der Beratung schliesst sich die Finanzkommission dem begründeten Fazit des Regierungsrates an.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, die formulierte Gesetzesinitiative zur Förderung des Bausparens sowie zur Entlastung von Neuerwerbern von Wohneigentum und von Wohneigentümern in finanzieller Notlage ("Wohnkosten-Entlastungs-Initiative") als rechtsgültig zu erklären.
Binningen, den 3. September 2003
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset
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