2003-129
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Ersatz der Lautsprecheranlage und Einführung des elektronischen Abstimmungsverfahrens im Landratssaal
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vom:
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22. Mai 2003
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Nr.:
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2003-129
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Bemerkungen:
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Vorlage
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1. Verfahrenspostulat 2002/056
Ruedi Brassel und 31 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner reichten am 28. Februar 2002 ein Verfahrenspostulat ein, wonach die Einführung eines elektronischen Abstimmungsverfahrens und die dazu notwendigen Anpassungen im Landratsgesetz und in der Geschäftsordnung des Landrats geprüft werden sollten. Immer wieder komme es im Landrat bei Abstimmungen zu Unklarheiten über die Stimmabgabe durch Handerheben, zu Unsicherheiten über das Handmehr oder gar zu peinlichen Nachzählungen. Vor einiger Zeit sei es auch vorgekommen, dass bei der Wiederholung einer Abstimmung verschiedene Mitglieder des Landrats anders abgestimmt hätten als beim ersten Mal. Insbesondere bei knappen Entscheidungen vermöge das Abstimmungsprozedere durch Handerheben nicht zu überzeugen. Klarheit vermöchte in solchen Fällen - unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen (§ 57 Landratsgesetz, §§ 84-86 Geschäftsordnung des Landrats) und mit der bestehenden Infrastruktur - einzig die namentliche Abstimmung zu schaffen. Angesichts der Umständlichkeit dieses Verfahrens müsse die namentliche Abstimmung durch Aufrufen auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben und stelle keine sinnvolle Lösung für den Ratsalltag dar. Mit dem elektronischen Abstimmungsverfahren stehe aber ein Instrument zur Verfügung, das auf einfache und in vielen Parlamenten erprobte Weise für Klarheit, Verlässlichkeit und Effizienz sorgen könne. Im Interesse eines wirkungsorientierten und transparenten Ratsbetriebs solle auch der Landrat die Einführung dieses Mittels an die Hand nehmen.
1.2 Behandlung des Verfahrenspostulates im Büro des Landrates
Das Büro hat nach Abwägung der Vor- und Nachteile einer elektronischen Abstimmungsanlage mit 4:3 Stimmen beschlossen, dem Landrat zu beantragen, das Verfahrenspostulat abzulehnen. Das Hochbauamt unterbreitete dem Büro einen Kostenvoranschlag für eine elektronische Abstimmungsanlage, welcher Investitionskosten im Umfang von Fr. 600'000.- vorsah.
1.3 Behandlung des Verfahrenspostulates im Landrat
Der Landrat hat das Verfahrenspostulat in seiner Sitzung vom 12. September 2002 behandelt.
Für eine Überweisung wurde geltend gemacht, dass es bei einer elektronischen Abstimmungsanlage keine Unklarheiten betreffend Resultatermittlung mehr geben werde. Insbesondere sei es nicht mehr möglich, dass einzelne Personen anders stimmen als bei einem ersten Durchgang. Das Abstimmungsprozedere könne vereinfacht werden. Sicherheit, Klarheit und Transparenz der Landratsentscheidungen würden verbessert. Mit dem elektronischen Abstimmungsverfahren wäre jede Abstimmung als namentliche Abstimmung gesichert. Zudem gäbe es den Wählerinnen und Wählern sowie den am Parlamentsbetrieb interessierten Leuten die Möglichkeit, sich das Abstimmungsverhalten der Landrätinnen und Landräte anzusehen.
Gegen eine Überweisung wurde geltend gemacht, eine elektronische Abstimmungsanlage sei zu teuer und nicht notwendig. Es herrsche eine gute Kultur im Landrat. Der persönliche Kontakt sei eher gegeben, als wenn alles auf elektronischem Wege geschehe. Pannen könnten bei der Elektronik nicht ausgeschlossen werden, was die Einführungsprobleme mit der Lautsprecheranlage gezeigt hätten.
Mit 36:31 Stimmen hat der Landrat das Verfahrenspostulat an das Büro überwiesen mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, in der die Einführung eines elektronischen Abstimmungsverfahrens und die dazu notwendigen Anpassungen im Landratsgesetz und in der Geschäftsordnung des Landrats geprüft werden.
1.4 Zustand der Lautsprecheranlage des Landratssaals
Die Lautsprecheranlage des Landratssaals ist erneuerungsbedürftig. Einzelne Bauteile sind nicht mehr erhältlich. Immer wieder kommt es zu Problemen bei der Feinabstimmung der Anlage, was zur Folge hat, dass Voten nochmals begonnen werden müssen. Tonaufnahmen sind nur improvisiert möglich und beinhalten das Risiko von Lücken. Der Sanierungsbedarf wird seitens des Hochbauamtes anerkannt.
1.5 Einsetzung einer Arbeitsgruppe
Das Büro des Landrats hat zur Prüfung des Vorstosses und zur Erarbeitung des verlangten Berichtes eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Landschreiber Walter Mundschin eingesetzt. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Hanspeter Ryser (Vize-Präsident des Landrates), Patrizia Bognar (Büromitglied), Jacqueline Halder (Büromitglied), Alex Achermann (Landeskanzlei, Projektleitung), Peter Meier (Hochbauamt, Leiter Abteilung Support und Teamleiter Engineering), Heinz Rudin (Hochbauamt, Hauswart Regierungsgebäude), Philippe Gross (Landeskanzlei, Sachbearbeiter EDV).
2. Vorgehen
2.1 Anforderungen
Die Landeskanzlei hat Erkundigungen über Beschaffung und Betrieb von elektronischen Abstimmungsanlagen in schweizerischen Parlamenten eingezogen. Anlagen in Bern (Nationalratssaal und Saal des Grossen Rates des Kantons Bern), Freiburg und St. Gallen konnten besichtigt werden. Fachleute und Nutzerinnen und Nutzer standen für Auskünfte zur Verfügung. Gemäss den Anforderungen der Arbeitsgruppe sollte die Anlage dem Stand der Technik entsprechen, möglichst einfach zu handhaben sein und keine übermässigen Anforderungen an die Ratsleitung sowie an die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler stellen. Die Ergebnisse der Abstimmungen und das Abstimmungsverhalten sollen auf Bildschirmen dargestellt und auch auf Papier mit Namensliste ausgedruckt werden können. Die Anlage sollte grundsätzlich ohne zusätzliches Personal bedient werden können. Elektronisches Abstimmen soll im Landrat die Regel sein, Abstimmen ohne elektronische Abstimmungsanlage die Ausnahme. Die für eine Abstimmung notwendigen Tasten - Einheiten müssen so ausgeführt sein, dass sie durch auf dem Tisch liegende Akten nicht ausgelöst werden können.
2.2 Ergebnis der Besichtigungen
Nach Besichtigung und Demonstration der Anlagen im Bundeshaus, im Saal des Grossen Rates des Kantons Bern, in Freiburg und in St. Gallen sowie Gesprächen mit den für den Betrieb der Anlagen verantwortlichen Personen hat sich ergeben, dass die bestehende und zur grossen Zufriedenheit der Ratsmitglieder funktionierende Anlage in St. Gallen die Anforderungen der Arbeitsgruppe mit geringfügigen Anpassungen am besten erfüllen würde. Der Kanton St Gallen setzt die Anlage seit Maisession 2002 ein. Die Anlage wurde realisiert unter gleichzeitigem Ersatz der Lautsprecheranlage. Sie umfasst auch einen Videoteil, der Übertragungen der Plenarsitzungen zulässt. Diese Komponente erachten die Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Zeit als entbehrlich. Bei der Vornahme von baulichen Installationen sollten aber die entsprechenden Leitungen für diese Komponente bereits vorgesehen werden, um eine kostengünstigere Realisierung des Video-Teils in Zukunft zu ermöglichen.
2.3 Auswirkungen auf Abstimmungen
Es hat sich gezeigt, dass die Funktion der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler nach wie vor zentral ist und beibehalten werden muss. Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler behalten im Wesentlichen ihre heutigen Funktionen bei. Sie ermitteln die Ergebnisse der Wahlen und die Ergebnisse der Abstimmungen , wenn - ausnahmsweise - ohne elektronische Abstimmungsanlage abgestimmt wird. Die elektronische Abstimmungsanlage wird für Sachabstimmungen eingerichtet und bereitgestellt, während Wahlen nach dem bisherigen Verfahren abgewickelt werden. Der Ratspräsident oder die Ratspräsidentin leitet die Abstimmung. Am Sitzplatz des Ratspräsidiums sind Touch - Panels zu installieren. Der Kommissionspräsident oder die Kommissionspräsidentin können sich am Touch - Panel durch Eingabe ihrer Sitzplatznummer einloggen. Damit wird die Abstimmungseinheit am normalen Sitzplatz gesperrt. Der Landratspräsident oder die Landratspräsidentin stellt für das eigentliche Abstimmen eine Zeitspanne zur Verfügung, in der die Ratsmitglieder ihre Stimme durch das Drücken eines Knopfes abgeben können. Veränderungen der Einzeleingaben innert dieser Zeitspanne sind möglich. Jedem Ratsmitglied steht an seinem Platz eine Abstimmungseinheit mit einer grünen Ja - Taste, einer gelben Enthaltungs - Taste, einer roten Nein - Taste und einer blauen Anwesenheitstaste zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Zeitspanne für die Stimmabgabe zeigt die elektronische Abstimmungsanlage das Abstimmungsergebnis (Zahlenverhältnis) und das Abstimmungsverhalten (Stimmabgabe jedes Ratsmitglieds) auf zwei Bildschirmen auf. Das Abstimmungsergebnis wird überdies ausgedruckt, und das Abstimmungsverhalten kann auf einer Namensliste ausgedruckt werden. Die elektronische Abstimmungsanlage kann für die Feststellung der Anwesenheit der Ratsmitglieder in einem bestimmten Zeitpunkt eingesetzt werden.
2.4 Kosten
Die Erkundigungen und Preisvergleiche mit den bestehenden Anlagen haben ergeben, dass für die Realisierung der elektronischen Abstimmungsanlage (ohne Videoteil) und den Ersatz der Lautsprecheranlage mit Kosten von rund 500'000 Fr. zu rechnen sein dürfte. Detailliertere Angaben werden Gegenstand der Investitionsvorlage sein. Zusätzlicher Personalbedarf ist nicht zu erwarten, ebensowenig ins Gewicht fallende zusätzliche Betriebskosten.
2.5 Realisierung
Es ist vorgesehen, die elektronische Abstimmungsanlage und die erneuerte Lautsprecheranlage während der Sommerpause 2004 zu installieren und im September 2004 in Betrieb zu nehmen.
3. Auswirkungen auf Landratsgesetz und Geschäftsordnung des Landrates
3.1 Abstimmungen mit oder ohne elektronische Abstimmungsanlage
Steht die elektronische Abstimmungsanlage zur Verfügung, sollen die Abstimmungen unter Verwendung der elektronischen Abstimmungsanlage durchgeführt werden. Elektronisches Abstimmen im Landrat soll die Regel sein. Auf das bisherige Abstimmungsverfahren - Mehren durch Handaufheben, Abzählen und Festellen von Abstimmungsergebnis und Abstimmungsverhalten durch Namensaufruf - kann aber nicht ganz verzichtet werden (Ausfall der Abstimmungsanlage, Begnadigungen). Unter welchen besonderen Voraussetzungen ohne elektronische Abstimmungsanlage abgestimmt wird, muss in der Geschäftsordnung umschrieben werden.
3.2 Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abstimmung
Wird mit elektronischer Abstimmungsanlage abgestimmt, werden Abstimmungsergebnisse und Abstimmungsverhalten auf Bildschirmen aufgezeigt: das Abstimmungsergebnis in Zahlen (Zahlenverhältnis), das Abstimmungsverhalten (Stimmabgabe jedes Ratsmitglieds) in Form einer reproduzierten Sitzordnung des Landrates mit je nach der Stimmabgabe verschieden farbig aufleuchtenden Lichtquellen. Das Abstimmungsergebnis wird überdies ausgedruckt. Neben der Anzeige auf den Bildschirmen können Abstimmungsergebnisse und Abstimmungsverhalten in Form einer Namensliste ausgedruckt werden, die öffentlich zugänglich gemacht werden kann.
3.3 Platzbindung
Die elektronische Abstimmungsanlage zeigt das Ergebnis der Abstimmung nur dann individualisiert richtig an, wenn die Ratsmitglieder ihre Stimme an ihrem Platz im Landratssaal persönlich abgeben. Deshalb sollen nur diejenigen Ratsmitglieder an Abstimmungen teilnehmen können, die an ihrem Platz im Landratssaal sind. Kommissionspräsidentinnen und Kommissionspräsidenten können sich durch Eingabe der Sitznummer zur Stimmabgabe am Platz neben dem Landratspräsidium einloggen und dadurch an der Abstimmung jeweils teilnehmen.
3.4 Landratsprotokoll
Die elektronische Abstimmungsanlage zeigt nach jeder Abstimmung Abstimmungsergebnis und Abstimmungsverhalten auf Bildschirmen an und druckt das Abstimmungsergebnis aus. Im Landratsprotokoll soll das Abstimmungsergebnis stets angegeben werden, das Abstimmungsverhalten, wenn das Ergebnis der Abstimmung auf einer Namensliste ausgedruckt und vorher die namentliche Abstimmung verlangt wurde. Die elektronischen Daten der Abstimmungen sollen gespeichert werden, bis das Landratsprotokoll genehmigt worden ist. Anschliessend sollen sie gelöscht werden.
3.5 Feststellung der Anwesenheit der Ratsmitglieder
Die Anwesenheit der Ratsmitglieder kann mit der elektronischen Abstimmungsanlage festgestellt werden. Die Anlage zeigt aber die Anwesenheit der Ratsmitglieder an ihrem Platz nur für jene kurze Zeitspanne an, in der die Präsenz mit der elektronischen Abstimmungsanlage festgestellt wird. Die Anlage hat keine Funktion, die erlauben würde, dass jedes Ratsmitglied seine Anwesenheit bzw. sein Erscheinen im Landratssaal individuell während einer gewissen Zeit anzeigen könnte, zum Beispiel über eine elektronische Anmeldung. Die Anlage soll deshalb nicht für die Anwesenheitskontrolle eingesetzt werden, welche vom Landschreiber zu Beginn jeder Sitzung durchgeführt wird. Auf die Anschaffung einer Präsenzerfassung mittels persönlicher Karte und elektronischem Kartenleser am Eingang - wie sie im Kanton Freiburg eingesetzt werden - soll verzichtet werden. Demgegenüber kann die elektronische Abstimmungsanlage zur Feststellung der Anwesenheit der Ratsmitglieder verwendet werden, wenn die Beratungsfähigkeit des Landrates festgestellt werden soll.
4. Anträge
Das Büro beantragt dem Landrat:
1.
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Vom Bericht Kenntnis zu nehmen
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2.
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Den Regierungsrat zu beauftragen, dem Landrat innert vier Monaten eine Kreditvorlage für die Beschaffung einer elektronischen Abstimmungsanlage (im skizzierten Umfang) und einer neuen Lautsprecheranlage zu unterbreiten.
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3.
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Das Büro zu beauftragen, eine Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrates betreffend elektronisches Abstimmungsverfahren zu unterbreiten.
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4.
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Das Verfahrenspostulat von Ruedi Brassel: Elektronisches Abstimmungsverfahren (
Nr. 2002/056
) abzuschreiben.
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Liestal, 22. Mai 2003
Im Namen des Landrates
die Präsidentin: Jäggi-Baumann
der Landschreiber: Mundschin
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