2003-125 (1)


Landrat Roland Laube reichte am 22. Mai 2003 eine Interpellation betreffend den Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2003 des Bundes ein (2003/125). Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:

Auswirkungen des Entlastungsprogrammes 2003 des Bundes


Der Bundesrat schlägt dem eidgenössischen Parlament mit seinem "Entlastungsprogramm 2003" massive Einschnitte vor, welche im Jahre 2006 gegenüber dem Finanzplan Kürzungen von 2'900 Millionen Franken und Mehreinnahmen von 500 Millionen Franken vorsehen.


Es ist abzusehen, dass die Einsparungen substanzielle Auswirkungen auf die Kantone haben werden - einerseits auf die Bevölkerung und die Wirtschaft durch einen Leistungsabbau und anderseits auf die Kantonsfinanzen.


Die Kantone werden vom Bundesrat eingeladen, zum Entlastungsprogramm Stellung zu nehmen. In diesem Zuammenhang interessiert es selbstverständlich auch im Kanton, welches die Auswirkungen des Entlastungsprogrammes für das Baselbiet sein werden.


Deshalb stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen:


Landrat R. Laube bittet den Regierungsrat um eine schriftliche Beantwortung.



Grundsätzliche Bemerkungen

Am 28. Mai 2003 hat der Bundesrat den Entwurf zu den Entlastungsmassnahmen (EMB) 2003 für den Bundeshaushalt verabschiedet. Er schlägt darin dem eidgenössischen Parlament namhafte Ausgabenkürzungen bzw. Mehreinnahmen für die Jahre 2005 und 2006 vor. Der Bund sieht in den Entlastungsmassnahmen für das Jahr 2005 Ausgabenkürzungen von 2.5 Milliarden Franken und Mehreinnahmen von 0.4 Milliarden Franken und für das Jahr 2006 Ausgabenkürzungen von 3.7 Milliarden Franken und Mehreinnahmen von 0.5 Milliarden Franken vor. Derart massive Einschnitte bei den Bundesausgaben sind nicht ohne Konsequenzen für die kantonalen Finanzhaushalte realisierbar. Die finanziellen Konsequenzen für den Kanton Basel-Landschaft werden nachstehend gemäss dem Frageraster des Interpellanten dargestellt.



Frage 1: Welches werden die Auswirkungen der EMB auf die kantonalen Finanzen sein?


Die Auswirkungen auf den Saldo der Laufenden Rechnung für das Budgetjahr 2004 und die Finanzplanjahre 2005 bis 2007 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:


Neben der Laufenden Rechnung tangieren die Entlastungsmassnahmen auch die Investitionsrechnung:


Die Mehrbelastungen des Haushaltes werden nach heutigem Erkenntnisstand dargestellt. Die Mehrbelastung infolge des Wegfalls der Bundesbeiträge kann nur verringert werden, wenn entsprechend kantonale Leistungen abgebaut werden. Dies ist fallweise zu prüfen.



Frage 2: In welchen Bereichen werden die EMB zu einem Abbau der öffentlichen Leistungen führen und wie werden sich diese auf die Bevölkerung und die Wirtschaft auswirken?


Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass in denjenigen Bereichen aus welchen sich der Bund finanziell zurückzieht, die Aufgaben und die Leistungen zu prüfen sind. Der Regierungsrat wird diesen Herbst den Auftrag für eine generelle Aufgaben- und Leistungsüberprüfung in der gesamten Verwaltung erteilen. Teil dieses Auftrags wird die Prüfung der Bereiche sein, in welchen mit einem Rückgang der Bundesbeiträge gerechnet werden muss. Die Direktionen sollen allerdings einen Entscheidungsspielraum erhalten und selbst entscheiden können, wie und wo sie die fehlenden Mittel unter Einhaltung der globalen Zielvorgaben einsparen wollen.


Zudem wird der Regierungsrat im Rahmen der Budgetrichtlinien (2005, 2006, 2007) jeweils festlegen, wie die EMB umzusetzen sind. Die Prioritäten, wie bzw. wo die wegfallenden Gelder einzusparen sind, werden jedoch von den Direktionen selbst gesetzt.


Zu den einzelnen Bereichen sind ergänzend zu den Angaben in der obenstehenden Tabelle folgende Bemerkungen anzubringen:


1. Zur Bildung :


2. Zu den Heimen:


Die Heime sind im IV-Bereich in verschiedener Hinsicht betroffen. Es handelt sich per Saldo um fehlende Mittel in der Höhe von 2.185 Millionen Franken (für die Jahre 2005 und 2006). Für das Jahr 2007 kann der Betrag zum heutigen Zeitpunkt nicht berechnet werden.


Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beträge:


3. Zum öffentlichen Verkehr:


Der öffentliche Verkehr ist von den EMB nicht betroffen



4. Zur Energie:


Im Bereich Energie können die Auswirkungen zur Zeit nicht beziffert werden, da:


Entsprechend sind für den Bereich Energie in der beiliegenden Tabelle keine Werte angegeben.



5. Wald:


Dies Auswirkungen lassen sich zum heutigen Zeitpunkt nicht quantifizieren.



Liestal,
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Erich Straumann
Der Landschreiber: Walter Mundschin



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