2003-120

Die Antistau-Initiative wurde am Wochenende vom 18.5.03 vom Volk angenommen. In der vorgängigen landrätlichen Kommissionsberatung gab es einen Antrag, die zusätzlichen Mittel für die Anti-Stau-Massnahmen mit einer Reduktion des Verkehrssteuerrabattes zu finanzieren. Man kam überein, dies zum gegebenen Zeitpunkt nochmals separat zu diskutieren.


Dieser Moment scheint nun gekommen, denn in der Zwischenzeit haben sogar die Urheber der Initiative in einem Radiointerview ihre Bereitschaft dazu erklärt. Dass die Aufwendungen, die für die Anti-Stau-Massnahmen eingesetzt werden sollen, verursachergerecht von den Stau verursachenden AutomobilistInnen bezahlt werden, scheint einleuchtend.


Zur Erinnerung: zur Zeit besteht immer noch ein Rabatt von 20% auf die Verkehrssteuer, womit der Kanton jährlich 17 Millionen verschenkt, die er dringend gebrauchen könnte. Und wo er mehr Ausgaben zu tätigen gedenkt - in diesem Fall für Anti-Stau-Massnahmen - ist er auch angewiesen auf mehr Einnahmen. Die Reduktion des Rabattes ist dafür nicht nur eine gerechte Massnahme, sondern auch eine, unter der niemand zu leiden braucht, dafür umso mehr davon profitieren, wenn alles wieder flüssiger geht!


Wir ersuchen den Regierungsrat deshalb, den Verkehrssteuerrabatt aufzuheben.



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