2003-117


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,

Durch den Tod von Frau Emmi Greiner ist am Strafgericht eine Vakanz entstanden. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, eine Ersatzwahl vorzunehmen.


Das Strafgericht besteht gemäss § 4 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus drei Gerichtskammern mit je einem vollamtlichen Präsidium und insgesamt 20 Richterinnen und Richtern. Wahlbehörde für die Mitglieder des Strafgerichts ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. c des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Verfahrensgerichts in Strafsachen gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 2 der Kantonsverfassung und § 34 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden.


Antrag:


://: Der Landrat wird ersucht, für das Strafgericht für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31. März 2006) eine Richterin oder einen Richter zu wählen.


Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts
Der Präsident: Dr. P. Meier
Der Justizverwalter: M. Leber



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