2003-116
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 22. Mai 2003
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vom:
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20. Mai 2003
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Nr.:
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2003-116
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Bemerkungen:
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1. Esther Maag: Kündigung im AIB
Wir bedauern, dass Walter Dinkel, der Vorsteher des Amtes für Industrielle Betriebe, seine Stelle gekündigt hat. Es ist nicht üblich, dass ein offensichtlich erfolgreicher und integrer Amtsvorsteher in seinem Alter ohne tiefere Gründe den Hut nimmt. Uns erinnert es an den Weggang von Jürg Hofer.
Fragen:
1.
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Kann es sein, dass der Grund für W. Dinkels Kündigung in einem gestörten Vertrauensverhältnis zur Regierungsrätin E. Schneider liegt?
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2.
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Wenn nein, welche andere Gründe führten zu W. Dinkels Weggang?
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3.
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Wie können zukünftig solche Abgänge vermieden werden?
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2. Remo Franz: Sicherheitsmassnahmen für das Regierungsgebäude
Fragen:
1.
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Trifft es zu, dass der Regierungsrat in seiner Sitzung vom 1. April 2003 Sicherheitsmassnahmen für das Regierungsgebäude genehmigt hat?
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2.
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Wie hoch sind die gesamten Kosten für diese Sicherheitsmassnahmen?
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3.
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Sind auch bauliche Sicherheitsmassnahmen in anderen Teilen der Verwaltung geplant, und für welchen Betrag?
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4.
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Hat der Regierungsrat in dieser Sache bereits externe Aufträge erteilt oder erteilen lassen?
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5.
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Hat der Regierungsrat Kenntnis davon, dass das Büro des Landrates weitere Sicherheitsmassnahmen als nicht mehr für notwendig erachtet? Betrifft dies nicht auch die vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen?
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6.
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Könnte sich der Regierungsrat vorstellen, die jetzt geplanten und möglicherweise bereits beschlossenen Sicherheitsmassnahmen aufzuschieben oder fallen zu lassen?
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3. Urs Baumann: Neue Fahrzeuge für Polizeioffiziere?
Aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle liess sich vernehmen, dass für 6 Polizeioffiziere des Kantons Basel-Landschaft neue Fahrzeuge gekauft werden, welche ihnen auch privat zur Verfügung stehen sollen. Sollte dies der Fall sein, käme dies einer Praxisänderung gleich, indem höheren Kantonsangestellten als Anreiz sogenannte Fringe Benefits zugestanden werden. Bisher waren jedenfalls solche Regelungen nicht bekannt.
Diesbezüglich drängen sich folgende Fragen auf, deren Beantwortung den Fragesteller sehr interessieren:
Fragen:
1.
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Wurden diese Fahrzeuge schon bestellt?
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2.
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Unter welcher Budgetposition für das Jahr 2003 sind diese Fahrzeuge zu erkennen?
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3.
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Sollten diese Fahrzeuganschaffungen nicht budgetiert worden sein, interessiert, weshalb diese nicht auf dem ordentlichen Weg gekauft werden?
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4.
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Dürfen diese Fahrzeuge von den Offizieren privat verwendet werden?
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5.
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Falls ja, welcher Kostenbeitrag wird erhoben?
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6.
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Falls die Fahrzeuge für den Arbeitsweg verwendet werden dürfen, gibt es diesbezüglich Grenzen betreffend Distanz?
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7.
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Mit welchen Unterhaltsbeiträgen werden die Offiziere belastet?
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8.
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In welcher Form erfolgt eine Aufrechnung als steuerpflichtiges Einkommen (Fringe Benefits)?
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4. Remo Franz: "Lotteriefonds-Gala"
In der Basellandschaftlichen Zeitung vom 12. Mai 2003 konnte man lesen, dass der dem Regierungsrat anvertraute Lotteriefonds in Liestal eine "Lotteriefonds-Gala" durchgeführt hat. Ein zweiter Anlass fand rund eine Woche später am 15. Mai in Münchenstein statt. Es seien noch Tickets (für 20 Franken) zu haben, hiess es in der Zeitung. Offenbar war der Ticketverkauf etwas harzig verlaufen. An jedem der beiden Abende wurde allerdings ein Auto verlost. Den rund 300 Gästen am Liestaler Gala-Abend sei "Kultur vom Feinsten" geboten werden, schwärmte die Zeitung. Wohlklingende und sicher auch teure Namen waren aufgelistet.
Fragen:
1.
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Welche Zielsetzungen hatte dieser Abend?
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2.
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Trifft es zu, dass diese beiden Veranstaltungen teilweise aus Geldern des Lotteriefonds finanziert worden sind?
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3.
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Wer hat die Gelder für diese Veranstaltungen bewilligt?
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4.
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Was für Nettokosten für den Lotteriefonds sind aus diesen beiden Veranstaltungen entstanden?
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5.
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Wer war Veranstalter dieser Abende, wer hat dazu eingeladen?
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5. Elisabeth Schneider: Bildungsgesetz
Mit der Einführung des neuen Bildungsgesetzes werden u.a. die Kindergärtnerinnen per 1. August 2003 vom Kanton angestellt.
Fragen:
1.
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Wie schwierig gestaltet sich die Übernahme der Arbeitsverträge der Kindergärtnerinnen durch den Kanton?
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2.
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Ist bereits absehbar, in wievielen Fällen sich eine Lohnumstufung aufdrängt?
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3.
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Wird der Besitzstand bei einer tieferen Einstufung gewährt?
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4.
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Was passiert, wenn die Kindergärtnerinnen mit der neuen Einstufung nicht zufrieden sind und den Arbeitsvertrag nicht unterzeichnen?
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5.
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Kann die Einstufung den Gemeinden rechtzeitig mitgeteilt werden, so dass sie im Budget 2004 berücksichtigt werden kann?
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Liestal, 20. Mai 2003
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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