2003-114
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Verfahrenspostulat der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission: Einsetzung einer Spezialkommission "Parlament und Verwaltung" zur umfassenden Überprüfung sowie ganzheitlichen Bewertung/Entwicklung der bisherigen und künftigen Aufgaben und Tätigkeiten der Legislative
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Autor/in:
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Geschäftsprüfungskommission, Finanzkommission
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Eingereicht am:
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8. Mai 2003
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Nr.:
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2003-114
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Aufgrund eines Revisionsberichtes der Finanzkontrolle bildeten die GPK und die FIK 1999 zusammen eine Arbeitsgruppe «WoV-Ausschuss» mit je vier Mitgliedern. Mit LRB 596 vom 07. September 2000 ( Vorlage 2000/075 ) wurde der WoV-Ausschuss vom Landrat als parlamentarisches Begleitgremium für die WoV-Projektleitung bestimmt und es wurden ihm folgende Aufgaben zugewiesen:
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Definition der Bedürfnisse des Parlamentes,
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Festlegung der Zuständigkeiten,
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Beantwortung der Frage, wem welche Führungsinstrumente zur Verfügung stehen müssen,
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Sicherstellung der Oberaufsicht,
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Wahrnehmung der strategischen Führungsverantwortung durch den Landrat.
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Die Aufgaben und Tätigkeiten des Landrates sind zudem nicht nur unter Berücksichtigung der WoV grundlegend zu überprüfen. Schwerpunktmässig sollen auch
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die interne Organisation des Landrates,
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die Ausgestaltung und Wahrnehmung der parlamentarischen Oberaufsicht,
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die Organisation und Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle bei interkantonalen Institutionen und anderen Trägern öffentlicher Aufgaben,
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die Unterstützung durch die Parlamentsdienste sowie
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weitere für die Parlamentsarbeit wichtige Fragen
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einer umfassenden Ueberprüfung und Bewertung unterzogen werden. Ziel ist, die derzeit in verschiedenen Kommissionen und durch parlamentarische Vorstösse nur bereichsweise betrachteten Fragen zu Funktion, Aufgaben, Tätigkeiten und Organisation der Legislative einer bereichsübergreifenden Gesamtschau aus der Sicht des Landrates zuzuführen.
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1.
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Der WoV-Ausschuss FIK/GPK wird per 30.06.2003 aufgehoben.
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2.
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Der Landrat setzt eine 9-köpfige Spezialkommission ein mit dem Auftrag,
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a.
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Funktion, Aufgaben, Tätigkeiten und Organisation des Landrates und die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung stehenden Instrumente einer umfassenden Ueberprüfung und Bewertung aus der Sicht des Parlaments zu unterziehen,
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b.
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die Bedürfnisse des Parlamentes zu formulieren und dessen Entwicklung auch in der interkantonalen Zusammenarbeit zu fördern, sowie
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c.
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den WoV-Prozess der Verwaltung zu begleiten.
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