2003-114

Aufgrund eines Revisionsberichtes der Finanzkontrolle bildeten die GPK und die FIK 1999 zusammen eine Arbeitsgruppe «WoV-Ausschuss» mit je vier Mitgliedern. Mit LRB 596 vom 07. September 2000 ( Vorlage 2000/075 ) wurde der WoV-Ausschuss vom Landrat als parlamentarisches Begleitgremium für die WoV-Projektleitung bestimmt und es wurden ihm folgende Aufgaben zugewiesen:


Die bisherige Tätigkeit des WoV-Ausschusses beschränkte sich weitgehend auf die Begleitung des verwaltungsinternen WoV-Projektes. Dabei ist es ihm gelungen, den ins Stocken geratenen Prozess wieder anzuschieben und mit der Setzung von Prioritäten steuernd einzugreifen. Es gelang dem Ausschuss dagegen nicht in ausreichendem Mass, selber aktiv zu werden und die Rolle des Parlamentes im Hinblick auf die WoV zu diskutieren. Dem Ausschuss fehlen die notwendigen Mittel und Kompetenzen.

Die Aufgaben und Tätigkeiten des Landrates sind zudem nicht nur unter Berücksichtigung der WoV grundlegend zu überprüfen. Schwerpunktmässig sollen auch

Antrag:

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