2003-112
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der CVP/EVP-Fraktion: Neue Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg
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Autor/in:
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CVP/EVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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8. Mai 2003
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Nr.:
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2003-112
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Das kantonale Steuergesetz regelt die Abzüge für berufliche Weiterbildung und Umschulung im Rahmen der Berufskosten. Personen, welche zum Zeitpunkt der Weiterbildung oder Umschulung über kein Arbeitsverhältnis verfügen, können die anfallenden Kosten im Hinblick auf die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit demnach nicht abziehen.
Berufsleute, besonders Frauen, stehen oft in der Situation, dass sie familienbedingt oder bei einem Stellenwechsel freiwillig eine Erwerbspause einlegen. Sie nutzen aber eine gewisse Zeit für berufliche Weiterbildung oder Umschulung im Hinblick auf den beruflichen Wiedereinstieg. Diese Eigeninitiative, Prioritätensetzung und private Investition in bessere Berufskompetenzen sollte mit der entsprechenden Ergänzung im Steuergesetz unterstützt werden. Es gibt immer wieder Berufe, die verschwinden und eine Umschulung erfordern. Für einen Wiedereinstieg ist also eine Umschulung zwingend. (z.B. Hauswirtschaftslehrerin)
Wird ein Familienvater arbeitslos - in der aktuellen wirtschaftlichen Situation leider eine Realität- und es zeichnet sich mittel- oder langfristig keine Lösung ab, ist die Frau gefordert dazu zu verdienen. Gegebenenfalls muss sie ganz für das Einkommen der Familie durch die Wiederaufnahme der Erwerbsarbeit aufkommen. In diesem Fall zahlt sich die berufliche Weiterbildung doppelt aus: Für die Betroffenen und den Staat, da keine Fürsorgeleistungen beansprucht werden.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, das Steuergesetz so zu ergänzen, dass Personen, die ausserhalb einer Erwerbstätigkeit stehen, ihre Kosten für Weiterbildung und Umschulung im Hinblick auf den beruflichen Wiedereinstieg, als Berufskosten abziehen können.
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