2003-103 (1)
Bericht Nr. 2003-103 an den Landrat |
Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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11. Juni 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Nachtragskredite zum Budget 2003
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Ausgangslage
1.1 Gesetzliche Grundlage
Nachtragskredite sind grundsätzlich dann erforderlich, wenn im Voranschlag für eine Aufgabe gar kein oder kein ausreichender Kredit enthalten ist. § 24 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) vom 18. Juni 1987 legt fest, dass der Regierungsrat dem Landrat Nachtragskreditbegehren rechtzeitig und in der Regel in einer Sammelvorlage zu unterbreiten hat. Ausnahmen von dieser Regel sind in § 25 FHG enthalten (z.B. bei zeitlicher Dringlichkeit, bei gebundenen Ausgaben oder solchen in der eigenen Ausgabenkompetenz des Regierungsrates). Die Behandlung der Nachtragskreditbegehren hat im Landrat in der ersten Jahreshälfte zu erfolgen.
1.2 Nachtragskredite im WoV-Zeitalter
Für einen beachtlichen Teil der Verwaltung bestehen bereits Leistungsaufträge, welche als Teil der wirkungsorientierten Verwaltungsführung systemgemäss das Instrument der sogenannten Kreditverschiebungskompetenz beinhalten. Die Dienststelle erhält damit die Freiheit, die Produktionsfaktoren auf eine Weise zu kombinieren, dass die zu erbringende Leistung mit dem zur Verfügung gestellten Kredit erbracht wird.
Die Kreditverschiebung erlaubt es einer Dienststelle im Sinne erhöhter Flexibilität, Kredite (Personal-, Sach-, andere Kredite), die für den angestrebten Zweck nicht oder noch nicht benötigt werden, für einen anderen Zweck zu verwenden.
Dienststellen mit Leistungsauftrag können folgerichtig nur Nachtragskreditbegehren stellen, wenn nachweislich kein anderer Handlungsspielraum in der Dienststelle besteht. Nachtragskreditverfahren gemäss § 24 FHG sollten demnach nur noch ausnahmsweise in Anspruch genommen werden. Vor allem ist dies dann legitim, wenn unvorhersehbare exogene Faktoren zwingend und unverschiebbar neue Belastungen der Staatsrechnung verursachen.
2. Kommissionsberatung
2.1 Einleitung und Grundsätzliches
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage vom 6. Mai 2003 an ihrer Sitzung vom 21. Mai 2003 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer sowie Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle.
Aufgrund von ungedecktem Informationsbedarf wurde beschlossen, für die Beurteilung von zwei Nachtragskreditbegehren seitens der BUD und der Justizverwaltung zusätzliche Angaben anzufordern. Anlässlich der Sitzung vom 11. Juni 2003 ist sodann seitens der BUD Herr Dr. R. Klaus, Vorsteher Sicherheitsinspektorat, zur Beantwortung allfälliger Fragen zu Verfügung gestanden.
Der Terminplan für die Beratung der Nachtragskreditbegehren ist jeweils äusserst knapp bemessen, da sich einerseits deren Notwendigkeit wesensgemäss erst mit dem Fortschritt des laufenden Rechnungsjahres abzuzeichnen beginnt, anderseits eine Behandlung im Landrat bis Mitte Jahr geltende Vorschrift ist.
2.2 Eintreten
Der Inhalt der Vorlage betreffend Nachtragskredite zum Budget 2003 stand den Mitgliedern der Finanzkommission rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung.
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
2.3 Detailberatung
Von den drei beantragten Nachtragskrediten betrifft einer die Bau- und Umweltschutzdirektion, einer die Gerichte und einer den Ombudsman.
Seitens der zuständigen Subkommissionen wurden die Nachtragskreditbegehren vor dem Hintergrund des re- gierungsrätlichen Kommentars zur Entwicklung des laufenden Haushaltes (s. auch unten 3.) in Bezug auf
- die Details der beabsichtigten Mehrausgaben
- das Vorliegen der Voraussetzungen gemäss Finanzhaushaltsgesetz, insbesondere
- die Plausibilität der Notwendigkeit von zusätzlichen Ausgaben
einer Kurzbeurteilung unterzogen.
Im Rahmen der Detailberatung wurden auf Basis der fachlichen Beurteilung durch die Subkommissionen seitens der Finanzkommission zusammengefasst die folgenden Überlegungen angestellt:
2.3.1 2380 Sicherheitsinspektorat
Konto 30 Personalaufwand
Im Zusammenhang mit der Gefahrengutbeauftragtenverordnung ist dem Sicherheitsinspektorat eine neue Aufgabe übertragen worden. Die vorhandenen Personalressourcen reichten für die Erfüllung dieser Aufgabe nicht aus.
Ob eine antizipierte Beurteilung des Personalbedarfs möglich gewesen wäre, sei an dieser Stelle dahingestellt. Auf Nachfrage wird seitens der BUD ausgeführt, dass für den Fall, dass der beantragte Nachtragskredit nicht beschlossen wird, eine Kreditüberschreitung erfolgen wird. Es müsste versucht werden, diese mittels Kreditverschiebung aufzufangen. Es sei allerdings derzeit ungewiss, woher diese Verschiebung erfolgen soll.
Die 100%-Stelle wurde bereits besetzt. Der Personalaufwand von CHF 92'200 ist für das Jahr 2003 (ab Stellenantritt am 17. März 2003) konzipiert. Die künftig entstehenden Jahreskosten werden CHF 112'000 zuzüglich Teuerung betragen.
Für die Finanzkommission ist die Notwendigkeit des Vollzugs der Gefahrengutbeauftragtenverordnung nicht bestritten; allerdings ist nicht plausibel, dass die damit verbundenen Kosten für das laufende Jahr im Budget der BUD nicht durch Kreditverschiebung realisierbar sein sollen. Hier ist mit entsprechendem Führungs- und Gestaltungswillen ein Entscheid zu fällen, wobei dem Aspekt der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen ist.
Anlässlich der Sitzung vom 11. Juni 2003 wurde vom Finanzdirektor bekanntgegeben, dass die Regierung am Nachtragskreditbegehren nicht festzuhalten gedenkt, zumal sich dieser Betrag im Personalaufwand der BUD unterbringen lassen sollte.
Die Finanzkommission nimmt vom Rückzug dieses Antrags Kenntnis und geht davon aus, dass inskünftig in analog gelagerten Fällen die Unterbreitung eines Nachtragskreditbegehrens a priori unterbleiben wird.
2.3.2 4040 Statthalteramt Arlesheim
Konti 30 Personalaufwand
4000.31180 Informatik
2322.31610 Mieten/Pachten
Der erhebliche Überhang an Verfahren ist, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Verjährungsfristen, im Namen der Rechtsstaatlichkeit nicht hinzunehmen. Mit der auf 1.5 Jahre befristeten Aktion kann dem Malaise abgeholfen werden.
Eine Alternative dazu (Beizug von vorhandenen Kapazitäten aus anderen Statthalterämtern) scheint nicht gegeben.
Die Bejahung dieses Nachtragskredites löst allerdings weitere Kosten aus, da es sich um eine Aufräumaktion mit einer Dauer von 1.5 Jahren handelt. Der Finanzkommission war demzufolge aus Transparenzgründen daran gelegen zu erfahren, welche Kosten (auf dem ordentlichen Budgetweg) für das Jahr 2004 entstehen, enthält doch der Nachtragskredit die Mittel für den Rest des Jahres 2003 (bzw. auf Nachfrage hin genauer ab 01.08.2003).
Es ergibt sich folgende Übersicht:
Bezeichnung
|
Nachtragskredit 2003 in CHF
|
Budget 2004
in CHF |
Personalkosten
(ab 01.08.2003) |
340'000
|
760'000
|
Informatik
|
70'000
|
30'000
|
Miete
(Budget BUD) |
20'000
|
40'000
|
Total
|
430'000
|
830'000
|
Gesamte
Projektdauer |
1'260'000
|
Nach Auskunft der Justizverwaltung soll aufgrund der Einstellung des oben erwähnten Teilbetrags von CHF 830'000 im ordentlichen Budget 2004 die definierte Saldovorgabe überschritten werden müssen. Für die Finanzkommission kann die Stringenz dieser Aussage derzeit nicht nachgeprüft werden.
Weiter legt die Finanzkommission grossen Wert darauf, dass Ende 2004 definitiv Abschluss der zeitlich befristeten Aktion ist und damit nicht in irgend einer Weise eine Personalaufstockung präjudiziert wird.
Die Kommission stimmt unter dieser Prämisse dem Nachtragskreditbegehren einstimmig zu.
2.3.3 4100 Ombudsman
Konto 30 Personalaufwand
Der krankheitsbedingte Ersatz einer Halbtags-Chefse-
kretärin ist der Finanzkommission, der Justiz- und Polizeikommission sowie dem Büro schon seit längerer Zeit kommuniziert worden. Wie aus dem regierungsrätlichen Kommentar hervorgeht, besteht die Möglichkeit, dass die mit der ersatzweisen Anstellung eines/r juristischen Mitarbeiters/in verbundenen Kosten allenfalls im Rahmen des beschlossenen Budgets finanziert werden könnten.
Die Finanzkommission ist allerdings der Auffassung, dass ein "Upgrading" des Personaletats des Ombudsman nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Finanzlage nicht unterstützt werden könnte. Dies zumal dann nicht, wenn damit für die Folgejahre ein Personalmehraufwand resultieren würde.
Die Kommission lehnt das Nachtragskreditbegehren mit 10 : 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
3. Ausblick
3.1 Voraussichtliche Entwicklung Finanzen
3.1.1 Gemäss § 24 Abs. 3 FHG informiert der Regierungsrat gleichzeitig mit der Vorlage zu den Nachtragskreditbegehren über die voraussichtliche Entwicklung der Einnahmen, der Minderausgaben und der zwingend vorgeschriebenen Ausgaben, welche gemäss § 25 FHG nicht dem Nachtragskreditverfahren unterliegen.
3.1.2 Aus dem Kommentar des Regierungsrates zur Entwicklung des laufenden Finanzhaushalts lässt sich entnehmen, dass sich dieser schlechter als im Budget angenommen entwickelt.
Insgesamt wird nach aktueller Beurteilung von einem Rechnungsdefizit ausgegangen, welches das genehmigte Budget (-CHF 43 Mio) um ca. CHF 6 Mio übersteigen wird und ca. -CHF 50 Mio betragen soll.
3.2 Auswirkungen Voranschlag 2003
Gesamthaft verursachen die Nachtragskredite eine Verschlechterung des Saldos der laufenden Rechnung um CHF 0.43 Mio.
Die Nachtragskredite gemäss den Anträgen von Regierung bzw. Finanzkommission wirken sich auf den genehmigten Voranschlag 2003 wie folgt aus:
Auswirkungen
Nachtragskredite Budget 2003 |
a
|
b
|
c
|
|
RG
2002 |
BU
2003 |
Nach-
träge |
BU*
2003 |
|
CHF Mio
|
CHF Mio
|
CHF Mio
|
CHF Mio
|
|
Ertrag
|
2.391
|
2.262
|
0,0
|
Keine signifikante Änderung |
Aufwand
|
2.434
|
2.305
|
- 0,5
|
|
Saldo lfd. Rechnung
|
- 43
|
- 43
|
- 0,4
|
|
Abschreibungen VV
|
134
|
125
|
0,0
|
|
Selbstfinanzierung
|
91
|
82
|
- 0,4
|
|
Nettoinvestitionen
|
- 138
|
- 150
|
0,0
|
|
Finanzierungssaldo
|
- 47
|
- 68
|
- 0,4
|
|
Schulden per 31.12.
|
915
|
983
|
+ 0,4
|
|
Selbstfinanzierungsgrad
|
66 %
|
55 %
|
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a - Genehmigtes Budget 2003
b - Nachtragskredit gemäss Antrag Finanzkommission c - Budget 2003 (inkl. Nachtragskredite) |
Es erfolgen somit keine signifikanten Änderungen gegenüber Budget 2003.
4. Anträge
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat Beschlussfassung zu den vom Regierungsrat beantragten Nachtragskreditbegehren gemäss beiliegendem Beschlussentwurf wie folgt:
- Sicherheitsinspektorat: Ablehnung.
- Statthalteramt Arlesheim: Genehmigung.
- Ombudsman: Ablehnung.
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann
Reigoldswil, 11. Juni 2003
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