2003-175
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Verlängerung der Behandlungsfrist der Volksinitiative "Für eine faire Partnerschaft"
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vom:
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19. August 2003
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Nr.:
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2003-175
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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1. Sachverhalt
Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, dass alle zur Zeit hängigen Vorlagen zum Thema Partnerschaft im Landrat gleichzeitig behandelt und diskutiert werden können.
Der Regierungsrat wird dem Landrat einen Partnerschaftsbericht vorlegen. Der Bericht ist eine umfassende Auslegeordnung über die Beziehungen zu unseren Nachbarkantonen. Er beinhaltet auch Antworten auf offene parlamentarische Vorstösse zum Thema Partnerschaft. Gleichzeitig werden die Vorlagen zu den drei "Jubiläumsinitiativen" (Spital-, Sicherheits- und Bildungsinitiative) erstellt. Ergänzt durch die Vorlage zur Initiative "Für eine faire Partnerschaft" (Geschäftsnummer 2002-244) entsteht eine umfassende Gesamtschau über die Beziehungen zu unseren Nachbarkantonen. Diese Gesamtschau wird dem Landrat als ideale Grundlage zur Diskussion und Beschlussfassung zur Weiterentwicklung der Partnerschaften in der Region dienen.
Zudem besteht das Ziel, dem Souverän alle vier genannten Initiativen an einem Abstimmungstermin zu unterbreiten. Die Regierung hat deshalb beschlossen, dass der Partnerschaftsbericht und die Vorlagen zu den drei "Jubiläumsinitiativen" dringlich erstellt und behandelt werden. Aufgrund dieser prioritären Bearbeitung wird die Debatte im Landrat zu Beginn des nächsten Jahres stattfinden können. Als Abstimmungstag ist der 16. Mai 2004 vorgesehen.
Trotz dieser raschen Bearbeitung ist die gleichzeitige Behandlung aller vier genannten Initiativen im Landrat ohne Verlängerung der Behandlungsfrist der Volksinitiative "Für eine faire Partnerschaft" nicht möglich. Diese Initiative muss gemäss § 29 Absatz 2 Kantonsverfassung (1) dem Souverän 18 Monate nach Feststellung des Zustandekommens, also spätestens am 30. November 2003, zur Abstimmung unterbreitet werden. Aufgrund § 78a Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (2) (SGS 120) besteht jedoch die Kompetenz des Landrates, im Einvernehmen mit dem Initiativkomitee eine Verlängerung der Behandlungsfristen anzuordnen.
Mit Schreiben vom 11. Juni 2003 hat der Vorsteher der federführenden Finanz- und Kirchendirektion das Initiativkomitee "Für eine faire Partnerschaft" um eine entsprechende Fristverlängerung gebeten.
Der Präsident der Schweizerischen Volkspartei (SVP) Baselland, Karl Willimann, hat mit Schreiben vom 24. Juli 2003 (siehe Beilage) das Einverständnis von Initiativkomitee und SVP zur Verlängerung der Behandlungsfrist bis zum Abstimmungstag vom 16. Mai 2004 mitgeteilt. Das Einverständnis wird ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, dass die Abstimmung über alle vier Partnerschaftsinitiativen gleichzeitig erfolgt.
2. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, eine Verlängerung der Behandlungsfrist der Volksinitiative "Für eine faire Partnerschaft" bis zum Abstimmungstermin vom 16. Mai 2004 anzuordnen.
Liestal, 19. August 2003
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
der Präsident: Straumann
der Landschreiber: Mundschin
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Fussnoten:
1 § 29 Absatz 2 KV: "Formulierte Begehren werden in Form und Inhalt unverändert innert 18 Monaten dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Das Gesetz regelt die Ausnahmen und Säumnisfolgen."
2 § 78a GpR: "Der Landrat kann im Einvernehmen mit dem Initiativkomitee eine Verlängerung oder Unterbrechung der Behandlungsfrist gemäss § 29 Absatz 2 der Kantonsverfassung anordnen. Der Beschluss des Landrates ist endgültig."