2003-171 (1)
Bericht Nr. 2003-171 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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22. Januar 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Kantonaler Richtplan, Festsetzung Standort Inertstoffdeponie Strickrain, Sissach
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Einleitung
Die Kantone haben die gesetzliche Pflicht, im Sinne der Vorsorge sicherzustellen, dass die im Kanton anfallenden, nicht verwertbaren Mengen an Aushub und Bauschutt auf Kantonsgebiet sicher und umweltgerecht in sogenannten Inertstoffdeponien abgelagert werden können. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat dieser Aufgabe ein Konzept der regionalen Entsorgung zugrundegelegt und in den letzten Jahren mit der Umsetzung begonnen.
Für die geplante Erweiterung der Deponie "Strickrain" ist eine Festsetzung im Koordinationsplan (kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung) und anschliessend die Ausscheidung einer Spezialzone mittels einer Mutation zu den Zonenvorschriften Landschaft nötig. Der Gemeinderat Sissach ersucht mit Schreiben vom 12. Dezember 2002 an das Amt für Raumplanung den Landrat, das Gebiet "Strickrain" als Inertstoffdeponie-Standort in den Koordinationsplan aufzunehmen.
Die grundsätzliche Eignung des Gebiets "Strickrain" als Inertstoffdeponie-Standort wurde bereits im Zuge des Evaluationsverfahrens zur Festlegung eines Deponiestandortes für die Region Liestal festgelegt. Das Vernehmlassungsverfahren hat ergeben, dass von keiner Seite Einwände gegen die geplante Festsetzung im Koordinationsplan vorgebracht werden.
Gemäss Art. 9 RPG bedarf die Festsetzung eines Standortes für eine Inertstoffdeponie einer Anpassung des Richtplans. Im Kanton Basel-Landschaft entspricht der Koordinationsplan dem Richtplan gemäss RPG. Die notwendige Anpassung soll mit der vorliegenden Mutation 2003/1 erfolgen.
2. Beratung in der Bau- und Planungskommission
Der Regierungsrat hat die Vorlage mit Beschluss vom 15. Juli 2003 an den Landrat überwiesen. Die Vorlage wurde zur Bearbeitung der Bau- und Planungskommission übergeben. Die Beratung in der Kommission fand am 8.1.2004 statt.
Die Vorstellung der Vorlage erfolgte durch den Leiter ARP Hans-Georg Bächtold.
Bereits im Dezember 2002 hat sich die Bau- und Planungskommission mit Inertstoffdeponiestandorten befasst. Dabei besuchte sie, die sich in Betrieb befindliche Anlage Bruggtal zwischen Diegten und Bennwil.
In diesem Zusammenhang wurde die Notwendigkeit von Deponien in Relation zur wirtschaftlichen und baulichen Entwicklung hervorgehoben. Die Konzeption der dezentralen Entsorgung wurde von der Kommission bestätigt. Damit können lange Entsorgungswege vermieden werden. Dies gilt insbesondere für den sauberen Aushub. Auch gilt es die bestehenden Deponiemöglichkeiten zu nutzen, bevor neue Deponien eröffnet werden.
In der Diskussion der Kommission wurde auch die Notwendigkeit der Beschränkung des Einzugsgebietes auf den Bezirk Sissach hervorgehoben und dem Regierungsrat die rasche Realisierung von weiteren Deponien im Bezirk Arlesheim beantragt. Nur so kann kantonsweit die gewünschte regionale Entsorgung sichergestellt werden.
Die BPK verlangt mit Nachdruck die Umsetzung des Konzepts, insbesondere durch den Deponiestandort Unterbaselbiet.
3. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 10:0 Stimmen, dem beiliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
Liestal, den 22. Januar 2004
Im Namen der Bau- und Planungskommission:
Der Präsident:
Peter Holinger
Beilage
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Entwurf Landratsbeschluss
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