2003-170 (1)
Bericht Nr. 2003-170 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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23. Dezember 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Kantonales Institut für Pathologie; Baukreditvorlage
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Bemerkungen:
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1. Einleitung
Zur Verdeutlichung der Aufgaben der Pathologie hat die Bau- und Planungskommission am 6.11.2003 einen Augenschein in der heutigen Pathologie durchgeführt.
Dabei wurde sie von Herrn Prof. Gieri Cathomas auch über die Aufgaben der Pathologie informiert. Gleichzeitig konnte sich die Kommission ein Bild über die räumlichen Verhältnisse machen.
An den Sitzungen vom 6. und 11. November 2003 hat die BPK die Vorlage diskutiert.
Beratend zur Seite standen ihr dabei Frau Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin; Frau Roya Blaser, stv. Kantonsarchitektin; Herr Beat Meyer, Abt. Projektierung, Hochbauamt; Prof. Gieri Cathomas, Chefarzt Kantonales Institut für Pathologie und Heinz Schneider, Spitalverwalter KSL.
2. Vorstellen der Vorlage
Die betriebliche Infrastruktur des Kantonalen Instituts für Pathologie genügt weder zeitgemässen Anforderung noch den geltenden Standards. Ein Inspektionsbericht vom 21. Februar 2001 der Kantonalen Sicherheitskommission weist auf gravierende Mängel in Bezug auf Brandschutz, Sicherheit und Arbeitshygiene hin. Es sind weder vertikale noch horizontale Brandabschnitte ausgebildet, als Fluchtweg dient einzig ein zentrales Treppenhaus.
Die vorhandene Bausubstanz ist in einem desolaten, veralteten Zustand. Die Haustechnik ist überaltert. Betroffen sind ausnahmslos alle wichtigen Installationswerke, die Instandhaltung kann nur noch durch behelfsmässige Reparaturen gewährleistet werden. Der erwähnte Augenschein vor Ort hat dies bestätigt.
Das Spitaldekret regelt unter § 4 Inhalt und Auftrag der Pathologie. Es hält fest, dass die Pathologie in gleicher Weise allen Kantonsspitälern, aber auch den Privatspitälern inner- und ausserhalb des Kantons zur Verfügung steht. Im Weiteren arbeitet das Institut mit den Statthalterämtern sowie Privatärzten und Versicherungsgesellschaften zusammen und steht in enger Kooperation zu den Spitälern von Basel-Stadt und der Universität.
Die Änderung der Gesetzesrevision vom November 2001 steht in einem engen Zusammenhang mit der organisatorischen Eingliederung der Pathologie ins Kantonsspital Liestal (KSL), wobei das Institut weiterhin ein eigenständiger Betrieb mit eigener Rechnung bleibt. In der Folge wurde mit Basel-Stadt eine Aufgabenteilung mit Schwerpunktbildung vereinbart.
Das Institut für Pathologie ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung des Kantons und erbringt qualitativ hochstehende und kostengünstige Dienstleistungen als Grundlage zum Stellen von Diagnosen und zum Festlegen von Therapien.
Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ausbildung beschäftigt das Institut 28 Festangestellte (zum Teil Teilzeitangestellte). Die Leitung des Instituts teilt Prof.Gieri Cathomas mit dem Spitalverwalter KSL, Heinz Schneider.
Nachdem im Jahre 2002 rund 19'000 Untersuchungen durchgeführt wurden, rechnet man für das Jahr 2003 mit über 20'000.
Bei einem Umsatz von CHF 3.5 Mio. im Jahre 2002 betrug der Kostendeckungsgrad 78%, was einer Steigerung von 16 % gegenüber 2001 entspricht.
Die Sanierung des heutigen Betriebes der Pathologie soll erreicht werden durch einen Umbau des bestehenden, unternutzten Personalhauses des Kantonsspitals Liestal (KSL). Mit dieser Integration in ein Gebäude im Areal des KSL können der Pathologie zweckmässige, moderne und gesetzeskonforme Fazilitäten zur Verfügung gestellt werden.
Der neue Standort ermöglicht einen noch besseren Austausch der Synergien zwischen dem Institut für Pathologie und dem KSL zum Betreiben der Infrastruktur.
Vorrangiges Planzungsziel ist es, ein vorhandenes und unternutztes Gebäude einer besseren und höherwertigen Nutzung zuzuführen.
Das bestehende Gebäudevolumen soll aufgeteilt werden in einen Südflügel, der durch Umbauten und Volumenergänzungen zukünftig als Laborgebäude dient, während der bestehende Nordflügel weiterhin als Personalhaus genutzt wird.
Um eine doppelbündige rationelle Grundrissorganisation zu erhalten, wird im Osten ein Neubautrakt mit drei ober- und einem unterirdischen Geschoss angefügt. Zur Sicherstellung der geforderten zwei Fluchtwege wird an den Laborflügel ein Treppenhaus mit Aufzug angebaut.
Die bestehenden zellenartigen Strukturen der heutigen Personalzimmer werden für Klein- oder mittlere Labors oder Hilfsräume verwendet, die grossflächigen Labors sind im Neubautrakt vorgesehen.
Die bestehende Gebäudehülle des umzubauenden Südflügels soll baulich sanft und thermisch saniert, frisch gestrichen und mit neuen Fenstern versehen werden.
3. Kommissionsberatung
3.1 Regionale Spitalplanung
In Zusammenhang mit der momentan stattfindenden Diskussion der Regionalen Spitalplanung, hat die BPK u.a. auch die Notwendigkeit einer eigenen Pathologie für unseren Kanton diskutiert.
Sie nahm dabei zur Kenntnis, dass die Pathologie, die für alle drei Kantonsspitäler arbeitet, nicht mit bestehenden Instituten zusammen gelegt werden kann.
Das regionale Departement für Pathologie (DPATH) basiert auf einem dreistufigen Verfahren aus dem Jahre 1999, welches in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Chefarzt Pathologie des Kantonsspitals Basel-Stadt, dem Direktor sowie dem damaligen Chefarzt der Pathologie Basel-Landschaft und dem Spitalverwalter KSL diskutiert wurde.
Ein wesentliches Dokument ist dabei der Strukturbericht aus demselben Jahr, der aus geografischer Sicht an einer Pathologie Basel-Landschaft festhält, aber auch eine verstärkte regionale Zusammenarbeit fordert. Im Rahmen eines zweiten Schrittes wurde diese Zusammenarbeit der beiden Kantone festgelegt.
Durch Verträge ist die Schwerpunktsbildung innerhalb der Dienstleistungen geregelt und die Einbindung in Lehre und Forschung der Universität durch die Ausstattung der Pathologie Basel-Landschaft mit einem Extraordinarius sichergestellt.
3.2 Bedarf
Zum Vergleich des aktuellen und des künftigen Raumprogrammes stellt Chefarzt Gieri Cathomas fest, dass das Institut im alten Gebäude 604 m2 Hauptnutzflächen zur Verfügung hat, während es am neuen Standort 882 m2 sein werden. Die Aufschlüsselung auf die einzelnen Raumeinheiten zeigt, dass die grössten Differenzen bei den Laboratorien und beim Sekretariat zu finden sind. Der erste Eindruck der Kommission, die neuen Räumlichkeiten seien um vieles grösser beruht auf der Tatsache, dass am alten Standort für die Labors die kleinstmögliche Fläche genutzt wird, damit steigt auch das Sicherheitsrisiko am Arbeitsplatz und es wird zunehmend schwieriger, die Vorschriften des Gesetzes und der SUVA einzuhalten.
Dazu kommt, dass heute etliche Vorzonen und Korridore zu Neben- und Hilfsräumen umgenutzt sind.
Ausserdem ist das vorhandene Raumkonzept in den letzten dreissig Jahren nie verändert worden. Die heute wesentlich komplexeren Untersuchungsabläufe sowie die Tatsache, dass nicht personen- sondern themenbezogene Arbeitsplätze benötigt werden, beansprucht ebenfalls zusätzliche Flächen.
3.3 Planungsorganisation
Der Projektierungsauftrag wurde gemäss geltendem kantonalem Beschaffungsrecht und nach GATT/WTO- Vorgaben im Amtsblatt in einem zweistufigen Verfahren ausgeschrieben.
Für die Form der Zusammenarbeit mit den Beauftragten hat sich die BUD - wie ursprünglich beim KSL - für ein Generalplanermandat an eine Planergemeinschaft entschieden, anstelle einer Einzelbeauftragung aller am Planungsprozess beteiligten Architekten und Ingenieure. Der Unterschied in der Zusammenarbeit mit den Planern besteht darin, dass der Bauherr bei der ersten Variante lediglich einen Vertrag für die gesamte Dienstleistung mit dem beauftragten Team, bei der zweiten Variante dagegen einen Vertrag mit einem Architekten und mehrere Verträge mit den Fachplanern unterhält.
An der Verantwortung und am Arbeitsvolumen des Bauherrn ändert sich nichts, einziger Vorteil ist, der Bauherr hat nur einen Ansprechpartner.
Nach Angaben des Hochbauamtes wurde vom Landrat kein Projektierungskredit verlangt und somit kein zweistufiges Verfahren gewählt, weil es sich um gebundene Ausgaben handelt, die die Limite von 10 Mio. CHF nur knapp überschreiten.
Auf die Frage der BPK, was mit den alten Gebäuden, in denen die Pathologie heute untergebracht ist, nach dem Auszug geschieht, informierte das Hochbauamt, dass die Gebäude abgebrochen werden sollen, wobei die weitere Nutzung des Areals noch unklar ist.
3.4 Baukonzept
Der Lösungsansatz bei der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes bestand darin, durch Minimierung der Eingriffe in die bestehende Baustruktur ein hohes Mass an Bausubstanz erhalten zu können.
Die grossflächigen Nutzungseinheiten und Räume mit intensiven Technikanteilen, wie z.B. Grosslabors, werden in das ergänzende Neubauvolumen integriert.
Ein weiteres Planungsziel besteht in der vollständigen Sanierung der bestehenden Gebäude- und Haustechnikstruktur des Südflügels inkl. der vorhandenen Drittnutzungen (Assistenzärzte KSL, Spitex).
Um eine spätere Nachrüstbarkeit und Nutzungsveränderungen mit geringen baulichen Kosten gewährleisten zu können, wurde Wert auf klare Schnittstellen zwischen Gebäude- bzw. Technikinfrastruktur und Labor- bzw. Betriebseinrichtungen gelegt.
3.5 Ergänzende Projektteile
Weil vor einiger Zeit die Unterbringung der Büros der Assistenzärzte im Berrischen Gut aufgehoben worden ist, bedingt durch dringenden Platzbedarf zugunsten der BUD, wurde diese Nutzung bereits provisorisch ins 2. Obergeschoss des Personalhauses integriert.
Die Herrichtung dieser Räume zur Unterbringung der Assistenzärzte KSL wurde als Teilprojekt der Vorlage zugeschlagen und nicht über die laufende Rechnung abgewickelt, weil damit geringere Kosten begründet werden und die Erneuerung der Haustechnik besser abgestimmt werden kann.
Gleichzeitig bilden die Räume der Drittnutzungen im 2. und 3. Obergeschoss eine potentielle Erweiterungsmöglichkeit der Pathologie, wobei die bestehenden Drittnutzungen aufzuheben oder auszulagern sind.
3.6 Kosten
Anhand eines detaillierten Kostenvoranschlags nach Baukontenplan hat sich die Bau- und Planungskommission intensiv mit den Kosten der Vorlage auseinander gesetzt.
Sie ist dabei zum Schluss gekommen, dass das Kosten-/Nutzenverhältnis stimmt.
3.7 Ergebnis der Beratung
Die derzeit unbefriedigende Arbeitsplatzsituation hat die Kommission beeindruckt.
Für die BPK ist der Bedarf für die in der Vorlage beschriebenen Massnahmen gegeben.
Die Kommission hat auch diskutiert, ob Volumenreduktionen möglich wären, musste aber feststellen, dass mit Augenmass geplant wurde und der Sanierungsbedarf unbestritten sei.
Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein gutes Konzept, welches sich auf modulare Strukturen stützt, um auf sich verändernde Bedürfnisse mit geringen Kosten reagieren zu können.
4. Antrag
Die Bau- und Planungskommmission beantragt dem Landrat einstimmig bei 11:0 Stimmen und einer Enthaltung, dem beiliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
Liestal, 23. Dezember 2003
Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Peter Holinger
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