2003-167 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Rechtliche Grundlagen


Die rechtliche Grundlage für den Betrieb des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) bildet § 15 des Spitalgesetzes vom 24. Juni 1976 in der Fassung vom 11. Juni 1998. Zur Regelung des rechtlichen Rahmens für den Betrieb des UKBB wurde gemäss § 15d des Spitalgesetzes der Kinderspitalvertrag (Staatsvertrag) zwischen den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 16. Februar 1998 abgeschlossen.


Gemäss § 15c Absatz 4 des Spitalgesetzes Basel-Landschaft wurden bisher Geschäftsbericht und Jahresrechnung des UKBB den Parlamenten der Trägerkantone zur Kenntnisnahme unterbreitet.


Im Verlaufe des Jahres 2002 wurden das Spitalgesetz und der Kinderspitalvertrag mit Wirkung ab 1. Juli 2003 ergänzt bzw. abgeändert. Danach haben die beiden Parlamente der Trägerkantone Geschäftsbericht und Jahresrechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) gemäss § 15c Absatz 5 künftig zu genehmigen.




1.2 Organe der Aufsicht und Oberaufsicht über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)


Mit den am 11. Dezember 2002 durch den Landrat beschlossenen Aenderungen des Spitalgesetzes und des Kinderspitalvertrags (LRV 2002/136) wurden die bisher verschiedenen Organen zugeschriebenen Funktionen der Aufsicht und Oberaufsicht entflochten. Dabei führen künftig die Regierungen der beiden Trägerkantone gemeinsam die Aufsicht, und die Oberaufsicht obliegt allein den beiden Parlamenten.




1.3 Externe Kontrollstelle


Auf das Geschäftsjahr 2002 wurde die bisherige externe Kontrollstelle Ernst & Young AG durch die PricewaterhouseCoopers AG abgelöst.




1.4 Auftrag


Mit Beschluss Nr. 17 vom 20.08.2003 überwies das Büro des Landrates die Vorlage 2003/167 des Regierungsrates vom 8. Juli 2003 zu Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2002 des UKBB an die Geschäftsprüfungskommission zur Beratung und Berichterstattung.




1.5 Vorgehen


Im Kanton Basel-Stadt ist die Finanzkommission zuständig für die Beratung und Berichterstattung betreffend Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2002 des UKBB. Die Finanzkommission Basel-Stadt wurde daher zwecks Abstimmung des Vorgehens kontaktiert.


Zur Beurteilung der Vorlage wurden zusätzlich die Management Letters der PricewaterhouseCoopers AG zur Zwischenrevision der Jahresrechnung 2002 vom 27. Januar 2003 sowie zur Schlussrevision vom 15. September 2003 einverlangt.




1.6 Pendente Empfehlungen aus Vorjahren


Bereits im Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 17. Januar 2002 zu den Jahresberichten und Rechnungen des UKKB 1999 und 2000 wurde dem Regierungsrat die Schaffung einer gemeinsamen Oberaufsicht der Parlamente der beiden Trägerkantone empfohlen (vgl. Vorlagen 2001/017 und 2001/241). Die Revision des Kinderspitalvertrags im Jahr 2002 sah die gemeinsame Aufsicht der Regierungen der beiden Trägerkantone vor, der Empfehlung betreffend der Schaffung einer gemeinsamen Oberaufsicht wurde jedoch aus unbekannten Gründen nicht nachgekommen.


Mit dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 13. Februar 2003 zu Jahresbericht und Rechnung 2001 des UKBB (vgl. Vorlage 2002/277) wurde die Empfehlung zur Schaffung einer gemeinsamen Oberaufsicht der beiden Kantonsparlamente dem Büro des Landrates abgegeben.


In seiner Antwort auf die Empfehlung hielt das Büro des Landrates mit Beschluss Nr. 645 vom 27.03.2003 dazu fest:


1. Es wird festgestellt, dass das Büro keine selbständige Kompetenz zur Einrichtung einer institutionalisierten gemeinsamen Oberaufsicht der beiden Kantonsparlamente hat. Die landrätliche Geschäftsprüfungskommission bzw. ihre Subkommission hat jedoch die Möglichkeit, ihre diesbezügliche Tätigkeit mit den baselstädtischen Oberaufsichtsorganen zu koordinieren. Das Büro wird dieses Thema anlässlich des nächsten Treffens mit dem Büro des Grossen Rates Basel-Stadt ansprechen.


2. Es wird im Weiteren festgestellt, dass der Landrat die Frage der Aufsicht und Oberaufsicht über interkantonale Institutionen im Rahmen der Behandlung der Motion 2002/269 der Finanzkommission «Interparlamentarische Aufsichtskommission für kantonsübergreifende Geschäfte» und der Motion 2002/298 von Bea Fuchs «Schaffung eines Rahmengesetzes für die Strukturen von überkantonalen öffentlich-rechtlichen Institutionen» behandeln wird.




2. Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2002


2.1 Geschäftsbericht 2002


- Entwicklung der Pflegetag- und Fallzahlen:


Während die Prognose der Fallzahlen bisher zutraf, wird die ursprüngliche Plangrösse von 44'000 Pflegetagen trotz stetiger Steigerung noch nicht erreicht. Dies ist insbesondere auch auf die allgemeine Verkürzung der Spitalaufenthaltsdauer zurückzuführen. 27 % der stationären Aufenthalte dauern weniger als 24 Stunden.




- Personalstatistik:


Gesamthaft zählte das UKBB per 31. Dezember 2002 823 Beschäftigte (610 Vollzeitstellen), wovon 38 Personen in der Ausbildung waren. Die Entwicklung des Personalbestands über die vergangenen Jahre ergibt folgendes Bild:




2.2 Jahresrechnung 2002 und Kontrollstellenbericht


Bei einem Gesamtaufwand von 95,866 Mio. Franken und einem Ertrag von 87,985 Mio. Franken weist die Jahresrechnung 2002 einen Fehlbetrag von 7,881 Mio. Franken aus (Vorjahr: 7,972 Mio.). Dabei wurde der budgetierte Fehlbetrag leicht unterschritten.


Gesamthaft betrug der kumulierte Verlustvortrag per 31.12.2002 Fr. 23'837'361.-. Dieser wurde mit Beschlüssen des Grossen Rates Basel-Stadt vom 12. Februar 2003 und des Landrates Basel-Landschaft vom 20. Februar 2003 abgetragen.




2.3 Bericht der externen Kontrollstelle PricewaterhouseCoopers AG


Gemäss Beurteilung der externen Kontrollstelle entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Grundsätzen der Buchführung und Rechnungslegung. Sie empfiehlt daher die Genehmigung der Jahresrechnung.


Ohne die Empfehlung einzuschränken verweist die Kontrollstelle wegen vorhandener Unterdeckungen auf potentielle Nachschusspflichten der beiden Trägerkantone gegenüber den Pensionskassen (BL: 18 Mio. Franken). Zudem macht sie einen Hinweis auf die bestehenden Mängel in den administrativen Prozessen, welche im Jahr 2003 im Rahmen des Reorganisationsprojektes «Mobile» behoben werden sollen.




2.4 Management Letter


Mit dem Management Letter als ergänzende Berichterstattung aus der Prüftätigkeit zum Jahresabschluss des UKBB werden hauptsächlich Verbesserungsvorschläge zum internen Kontrollsystem, zur Buchführung und zur Rechnungslegung abgegeben.




3. Feststellungen


3.1 Gegenüber den Vorjahren können im Rechnungswesen und Controlling des UKBB weitere Verbesserungsschritte festgestellt werden. Im Mai 2002 wurde ein umfassendes Reorganisationsprojekt für die Definition, Optimierung und Umsetzung der administrativen Arbeitsprozesse begonnen (Projekt «Mobile»). Die kantonale Finanzkontrolle evaluiert zur Zeit den Abschluss des Projektes.


3.2 Die Entflechtung der Funktionen Führung, Aufsicht und Oberaufsicht mit der am 12. Dezember 2002 beschlossenen Revision der rechtlichen Grundlagen für den Betrieb des UKBB ordnet die Betriebsführung dem Kinderspitalrat, die gemeinsame Aufsicht den Regierungen der beiden Trägerkantone und die Oberaufsicht den beiden Parlamenten zu.


3.3 Nach wie vor fehlt die institutionalisierte gemeinsame Oberaufsicht durch die beiden Parlamente. Nachdem die Parlamente neu Geschäftsbericht und Rechnung des UKBB zu genehmigen haben (bisher: Kenntnisnahme), ist eine gemeinsame Oberaufsicht der Parlamente dringend nötig.


3.4 Zum Zeitpunkt der Ueberweisung der Vorlage an die Geschäftsprüfungskommission am 20. August 2003 verfügten weder die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion noch das UKBB über den Management Letter zur Schlussrevision 2002. Der Management Letter listet die aus der Prüftätigkeit hervorgegangenen Feststellungen und erkannten Risiken auf und gibt Empfehlungen für Verbesserungsmassnahmen ab. Er ist daher ein unabdingbares Arbeitsinstrument für die Aufsichtsorgane, welches auch im Sinne einer Pendenzenliste verwendet werden kann.


3.5 Das UKBB erbringt trotz Erschwernissen durch den Betrieb an mittlerweile drei Standorten hochstehende universitäre und medizinische Leistungen und bietet eine europaweit bahnbrechende, neue Operationsmethode bei Wirbelsäulenmissbildungen an.




4. Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission ans Büro des Landrates


4.1 Für die partnerschaftliche Institution des UKBB ist eine gemeinsame Oberaufsicht der beiden Kantonsparlamente einzurichten.




5. Anträge der Geschäftsprüfungskommission


5.1 Der Landrat nimmt den Bericht des Regierungsrates betreffend Geschäftsbericht und Jahresrechnung des UKBB für das Betriebsjahr 2002 sowie den Bericht der externen Kontrollstelle zur Kenntnis.


5.2 Der Landrat genehmigt Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2002 des UKBB.


Nenzlingen, 15. November 2003


Namens der Subkommission II
Der Präsident: Heinz Aebi


Die Geschäftsprüfungskommission hat den vorliegenden Bericht anlässlich ihrer Sitzung vom 04. Dezember 2003 genehmigt und zuhanden des Landrates verabschiedet.


Namens der Geschäftsprüfungskommission
Der Präsident: Dieter Schenk



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