2003-164 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation 2003/164
der FDP-Fraktion vom 1. Juli 2003 betreffend Systemwechsel Eigenmietwertbesteuerung / Abschaffung Eigenmietwert/Hypothekarzinsen per 1.1.2008
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vom:
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23. September 2003
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Nr.:
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2003-164
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Die FDP-Fraktion reichte am 1. Juli 2003 eine Interpellation zum Thema "Systemwechsel Eigenmietwertbesteuerung / Abschaffung Eigenmietwert/Hypothekarzinsen per 1.1.2008" ein.
Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:
1. Ausgangslage
Auf Bundesebene wurde gemäss Medienmitteilung per 1.1.2008 das Bausparmodell des Kantons BL, die Abschaffung des Eigenmietwertes sowie des Hypothekarzinsabzuges angenommen. Wie wir wissen, ist die eidg. Finanzdirektorenkonferenz gegen diesen Entscheid. Sollte dieser Systemwechsel vom Bund vorgenommen werden, bekommen sehr viele Wohneigentümer, welche eine indirekte Amortisation der Hypothek mit der Säule 3a via Versicherung abgeschlossen haben, finanzielle Probleme. Solange der Hyp. Zins tief ist, scheint es noch kein zu grosses Problem zu sein. Sobald dieser aber wieder ansteigt, werden viele Wohneigentümer Probleme mit der Liquidität bekommen.
2. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1.
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Welches Steuermodell bevorzugte die Finanzdirektorenkonferenz?
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2.
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Welches Modell bevorzugt der Regierungsrat?
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3.
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Der Kanton rechnet mit 20 Mio. Mehreinnahmen. Sind aufgrund dieser Einnahmen "Abfederungs"-Massnahmen zugunsten der Steuerzahler vorgesehen?
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4.
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Wie viele Wohneigentümer sind von diesem Systemwechsel des Bundes im positiven wie auch im negativen Sinn betroffen?
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5.
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Welche Auswirkungen in CHF hat diese Anpassung im Bezug auf die Steuerharmonisierung Bund und Kanton BL auf die Mieter und Wohneigentümer (Private und Geschäftsliegenschaften)?
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6.
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Was gedenkt der Kanton für die Fälle zu tun, welche via sparen mit Säule 3a ein indirektes Finanzierungsmodell gewählt haben. Dieses Modell erlaubt es, legal Steuern zu sparen, um im Pensionsalter mittels Kapitalauszahlung die Hypothek auf einmal zu reduzieren. Welche finanziellen Auswirkungen haben die möglichen Massnahmen auf den Kanton?
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7.
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Wie viele Wohneigentümer im BL sind von diesem indirekten Amortisierungsmodell (6) betroffen?
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8.
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Welche Konsequenzen hat dies für die Wohneigentümer (Privat u. Geschäft), wenn die Unterhalt u. Reparatur-Kosten nicht mehr abgezogen werden können ? Resp. mit wie viel Mehreinnahmen rechnet der Kanton?
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9.
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Mit welchen Konsequenzen rechnen der Bausektor sowie die Finanzdienstleister ab 2008, wenn das Steuerpaket so bleibt, wie es der Bund vorschlägt?
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Antwort des Regierungsrats
Einleitung
Die Mehrheit der in der Interpellation gestellten Fragen wurden bereits im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Postulat von Eric Nussbaumer ( 2003/147 ) betreffend Kantonsreferendum zum Steuerpaket 2001 beantwortet. Der Regierungsrat gestattet sich daher, die nachfolgenden Antworten knapp zu halten und sich auf das Wesentliche zu beschränken.
Frage 1:
Welches Steuermodell bevorzugte die Finanzdirektorenkonferenz?
Antwort:
Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung wird von der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) abgelehnt, da er steuersystematisch fragwürdig ist: denn eine Abschaffung des Eigenmietwerts hätte eigentlich auch den Wegfall der Abzugsmöglichkeiten zur Folge haben müssen. Die im Steuerpaket vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen für Neuerwerber lehnt sie deshalb ab. Zudem sieht die FDK aufgrund der zahlreichen Probleme keine Chancen, für die Frage der Besteuerung von Zweitwohnungen eine Lösung zu finden.
Dies und die fehlende Ertragsneutralität des Systemwechsels sind die Gründe, weshalb die FDK sich gegen das Steuerpaket 2001 ausgesprochen hat.
Frage 2:
Welches Modell bevorzugt der Regierungsrat?
Antwort:
Der Regierungsrat hat sich in seiner Vorlage 2003/204 vom 4. September 2003 aus den dort ausgeführten Gründen gegen die Ergreifung des Kantonsreferendums gegen das Steuerpaket 2001 des Bundes ausgesprochen. Er hat allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Reform der Wohneigentumsbesteuerung als missglückt beurteilt. Trotzdem hielt der Regierungsrat unter Berücksichtigung der überwiegenden Vorteile, die für das Steuerpaket 2001 sprechen, die Ergreifung des Kantonsreferendums nicht für gerechtfertigt.
Frage 3:
Der Kanton rechnet mit 20 Mio. Mehreinnahmen. Sind aufgrund dieser Einnahmen "Abfederungs"-Massnahmen zugunsten der Steuerzahler vorgesehen?
Antwort:
Wie der Regierungsrat in seiner Vorlage 2003/204 vom 4. September 2003 dargelegt hat, werden durch die Umsetzung des Steuerpakets 2001 Steuermindereinnahmen auf kantonaler Ebene von rund Fr. 5 Mio. erwartet. Diese Zahl ist allerdings mit grossen Unsicherheiten behaftet, da im heutigen Zeitpunkt einige Faktoren nicht klar festgestellt resp. definiert werden können.
Unter diesem Aspekt ist es im heutigen Zeitpunkt zu früh, um über Abfederungsmassnahmen für einzelne Gruppen von Steuerpflichtigen zu diskutieren.
Frage 4:
Wie viele Wohneigentümer sind von diesem Systemwechsel des Bundes im positiven wie auch im negativen Sinn betroffen?
Antwort:
Gemäss einer Auswertung der Steuerverwaltung haben in der Steuerperiode 2001 kapp 2/5 aller Wohneigentümer mit einer positiven Liegenschaftsrechnung abgeschlossen, d.h. der Eigenmietwert war höher als die Summe der Hypothekarzinsen und Liegenschaftsunterhaltskosten. Diese Gruppe profitiert vom Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung.
Gut 3/5 aller Wohneigentümer weisen eine negative Liegenschaftsrechnung aus. Diese Gruppe wird durch den Systemwechsel somit steuerlich stärker belastet werden.
Frage 5:
Welche Auswirkungen in CHF hat diese Anpassung im Bezug auf die Steuerharmonisierung Bund und Kanton BL auf die Mieter und Wohneigentümer (Private und Geschäftsliegenschaften)?
Antwort:
Die finanziellen Auswirkungen des Systemwechsels hat der Regierungsrat in seiner Vorlage 2003/204 vom 4. September 2003 detailliert dargelegt. Sie betragen:
Direkte Auswirkungen der Wohneigentumsbesteuerungsreform
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Abschaffung Eigenmietwert
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- Fr. 39 Mio.
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Abschaffung Mietkostenabzug
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Fr. 24 Mio.
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Wegfall Schuldzinsenabzug und Einführung beschränkter Schuldzinsenabzug für Neuerwerber
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Fr. 51 Mio.
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Wegfall Unterhaltskostenabzug und Einführung limitierter bzug der Unterhaltskosten
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Fr. 13 Mio.
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Einführung Bausparen
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Fr. 0 Mio.
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Einführung Zweitwohnungssteuer
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p.m.
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Wegfall Bundessteueranteil
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- Fr. 4 Mio.
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Total Wohneigentumsbesteuerung
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Fr. 45 Mio.
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Auch hier ist anzumerken, dass sämtliche Berechnungen über die Auswirkungen des Steuerpakets 2001 mit grossen Unsicherheiten behaftet sind.
Frage 6:
Was gedenkt der Kanton für die Fälle zu tun, welche via sparen mit Säule 3a ein indirektes Finanzierungsmodell gewählt haben. Dieses Modell erlaubt es legal Steuern zu sparen um im Pensionsalter mittels Kapitalauszahlung die Hypothek auf einmal zu reduzieren. Welche finanziellen Auswirkungen haben die möglichen Massnahmen auf den Kanton?
Antwort:
Die sog. indirekte Amortisation über die Säule 3a bleibt weiterhin möglich. Einzig der Steuervorteil wird sich reduzieren, da nicht mehr gleichzeitig die Schuldzinsen zum Abzug gebracht werden können. Das gilt allerdings nicht für Neuerwerber von selbstgenutztem Wohneigentum in den ersten zehn Jahren seit Erwerb. Diese werden in begrenztem Umfang immer noch ihre Hypothekarzinsen abziehen können.
Der Bundesgesetzgeber hat - auch für die Kantone in verbindlicher Weise - beschlossen, den Schuldzinsenabzug für die Finanzierung von Wohneigentum zu streichen. Daher kann der Regierungsrat keine Massnahmen ergreifen, um den vollen steuerlichen Vorteil der indirekten Amortisation wieder herzustellen. Dieser Vorteil kann eben nur im Zusammenhang mit dem Schuldzinsenabzug erreicht werden.
Frage 7:
Wie viele Wohneigentümer im BL sind von diesem indirekten Amortisierungsmodell (6) betroffen?
Antwort:
Aus den Daten der Steuerverwaltung lässt sich nur feststellen, wer Beiträge in die Säule 3a einbezahlt. Der Zweck der Einzahlung hingegen ist nicht ersichtlich. Daher lässt sich lediglich die Aussage machen, dass rund 44% aller Wohneigentümer eine Säule 3a haben. Mit Sicherheit kann aber davon ausgegangen werden, dass nicht alle diese Wohneigentümer auf diesem Weg ihre Hypothek amortisieren.
Frage 8:
Welche Konsequenzen hat dies für die Wohneigentümer (Privat u. Geschäft), wenn die Unterhalt u. Reparatur-Kosten nicht mehr abgezogen werden können ? Resp. mit wie viel Mehreinnahmen rechnet der Kanton?
Antwort:
Diese Frage wurde bei der Beantwortung der Frage 5 bereits beantwortet.
Frage 9
Mit welchen Konsequenzen rechnen der Bausektor sowie die Finanzdienstleister ab 2008, wenn das Steuerpaket so bleibt, wie es der Bund vorschlägt?
Antwort
Dem Regierungsrat sind weder seitens des Bausektors noch der Finanzdienstleister Stellungnahmen zum Steuerpaket 2001 bekannt. Die enonomiesuisse als Verband der Schweizer Unternehmer hat sich hingegen klar hinter das Steuerpaket 2001 gestellt.
Liestal, 23. September 2003
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
der Präsident: Straumann
der Landschreiber: Mundschin
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