2003-164
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der FDP-Fraktion: Systemwechsel Eigenmietwertbesteuerung
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Autor/in:
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FDP-Fraktion
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Eingereicht am:
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1. Juli 2003
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Nr.:
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2003-164
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Abschaffung Eigenmietwert/Hypothekarzins per 1.1.2008
1. Ausgangslage
Auf Bundesebene wurde gemäss Medienmitteilung per 1.1.2008 das Bausparmodell des Kantons BL, die Abschaffung des Eigenmietwertes sowie des Hypothekarzinsabzuges angenommen.
Wie wir wissen, ist die eidg. Finanzdirektorenkonferenz gegen diesen Entscheid.
Sollte dieser Systemwechsel vom Bund vorgenommen werden, bekommen sehr viele Wohneigentümer , welche eine indirekte Amortisation der Hypothek mit der Säule 3a via Versicherung abgeschlossen haben, finanzielle Probleme.
Solange der Hyp. Zins tief ist, scheint es noch kein zu grosses Problem zu sein.
Sobald dieser aber wieder ansteigt, werden viele Wohneigentümer Probleme mit der Liquidität bekommen.
2. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1.
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Welches Steuermodell bevorzugte die Finanzdirektorenkonferenz?
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2.
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Welches Modell bevorzugt der Regierungsrat?
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3.
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Der Kanton rechnet mit 20 Mio Mehreinnahmen. Sind aufgrund dieser Einnahmen "Abfederungs"-Massnahmen zugunsten der Steuerzahler vorgesehen?
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4.
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Wie viele Wohneigentümer sind von diesem Systemwechsel des Bundes im positiven wie auch im negativen Sinn betroffen?
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5.
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Welche Auswirkungen in CHF hat diese Anpassung im Bezug auf die Steuerharmonisierung Bund und Kanton BL auf die Mieter und Wohneigentümer (Private und Geschäftsliegenschaften).
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6.
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Was gedenkt der Kanton für die Fälle zu tun, welche via sparen mit Säule 3a ein indirektes Finanzierungsmodell gewählt haben. Dieses Modell erlaubt es legal Steuern zu sparen um im Pensionsalter mittels Kapitalauszahlung die Hypothek auf einmal zu reduzieren. Welche finanziellen Auswirkungen haben die möglichen Massnahmen auf den Kanton?
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7.
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Wie viele Wohneigentümer im BL sind von diesem indirekten Amortisierungsmodell (6) betroffen?
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8.
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Welche Konsequenzen hat dies für die Wohneigentümer (Privat u. Geschäft), wenn die Unterhalt u. Reparatur-Kosten nicht mehr abgezogen werden können ? Resp. mit wie viel Mehreinnahmen rechnet der Kanton ?
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9.
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Mit welchen Konsequenzen rechnen der Bausektor sowie die Finanzdienstleister ab 2008, wenn das Steuerpaket so bleibt, wie es der Bund vorschlägt ?
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Für die Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im voraus.
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