2003-163
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der FDP-Fraktion: Höhere Gebühren in der KVA Basel
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Autor/in:
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FDP-Fraktion
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Eingereicht am:
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1. Juli 2003
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Nr.:
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2003-163
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Im Jahre 1996 wurde die Abfallvereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung erhöhte der Kanton Basel-Landschaft seinen finanziellen Anteil an der Firma Redag, die als Besteller und Besitzer der neuen KVA Basel gilt. In der damaligen Landratsvorlage wurde von einer Verbrennungskapazität von 240'000 Tonnen ausgegangen. Baselland garantiert die Lieferung einer Abfallmenge von 80'000 Tonnen/Jahr, Toleranz +/- 10% während 30 Jahren. Die Wirklichkeit sieht anders aus; es werden nur 190'000 Tonnen/Jahr verbrannt. Aufgrund der Materialdifferenz von 50'000 Tonnen/Jahr entsteht angeblich ein finanzielles Defizit, dass nun mit der Erhöhung der Gebühren aufgefangen werden soll.
Aufgrund der kurzen vorstehenden Erläuterung bitten wir den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
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Beabsichtigt die Regierung infolge der reduzierten verarbeitbaren Abfallmenge die Vereinbarung mit der Regierung des Kantons Basel-Stadt neu auszuhandeln?
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2.
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Wie nimmt der Regierungsrat Baselland sein "... Mitspracherecht in allen Belangen..." (2.1.2 Vereinbarung) wahr?
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3.
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Existiert die Redag als Bestellerin der Anlage noch?
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4.
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Wem obliegt der Betrieb der Kehrichtverbrennungsanlage?
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5.
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Was sind die tatsächlichen Ursachen, dass nur 190'000 Tonnen/Jahr und nicht wie beabsichtigt 240'000 Tonnen/Jahr verbrannt werden können?
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6.
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Wer liefert neben BL noch brennbarer Abfall in die KVA und in welcher vertraglichen Menge?
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7.
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Wie hoch ist das Defizit aufgrund der geringeren Kapazität?
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8.
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Trifft es zu, dass das Defizit auf die Kunden abgewälzt werden soll? wenn ja, um welchen Betrag wird die Gebühr angehoben: für die Anlieferung auf der Strasse; für die Anlieferung mit der Bahn.
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9.
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Wie hoch ist die Einnahme aus der Gebührenerhöhung?
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10.
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Kennt der Regierungsrat die Auswirkungen auf die Sackgebühr (35 lt Sack), durchschnittliche Erhöhung.
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11.
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Kann der Regierungsrat akzeptieren, dass ein Monopolbetrieb wie die KVA, bei technisch bedingten Schwierigkeiten und weil er die angestrebte Verarbeitungsmenge nicht erreicht, die Minderleistungen mit erhöhten Gebühren auf die Gemeinden/Einwohner oder Drittlieferanten (Gewerbe) abwälzt?
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12.
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Wird die Anlage aus heutiger Sicht jemals auf Vollast fahren können?
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13.
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Wenn Nein, was gedenkt die Regierung zu tun?
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14.
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Ist der Lieferant der Anlage zu Garantieleistungen und zur Nachbesserung beim vorliegen von Mängel beigezogen worden und sind diese Mängel behoben?
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