2003-162
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Motion von Rudolf Keller: Arbeitsfreier Berchtoldstag
|
|
Autor/in:
|
Rudolf Keller, SD
|
|
Eingereicht am:
|
1. Juli 2003
|
|
Nr.:
|
2003-162
|
|
2. Januar 2003: Am Morgen des 2. Januar wurde ich von meinem Radiowecker geweckt, denn bei uns wird gearbeitet. Aber das Radio sendet am Berchtoldstag ein Feiertagsprogramm und das DRS-Regionaljournal fällt aus. Im Dorf will ich beim Milchhüsli mein Znüni holen, aber das geht nicht, denn es hängt ein Zettel an der Türe "Am 2. Januar bleibt unser Laden geschlossen.". Die SBB hat im ganzen Land Sonntags/Feiertagsfahrplan. Zeitungen gibt's nur die wenigen aus unserer Region, alle andern sind erst wieder am 3. Januar zu lesen. In den Büros in Baselland und Baselstadt arbeiten etwa die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da ennet dem Jura fast niemand arbeitet, haben viele Arbeitswillige auch keine Aufträge, keine neue Arbeit und - welch ein Segen - auch keine neuen Mails zu bearbeiten. Einige arbeiten an diesem Tag ihre Pendenzen auf - und noch einige andere machen Inventur. Meine Beobachtung - gefestigt durch Umfragen bei Arbeitenden in diversen Firmen - ist aber die, dass die meisten, welche arbeiten, in ihrer Arbeitsmöglichkeit an diesem Tag eingeschränkt sind. In zahlreichen Betrieben mit Aussenkontakten dürfte die Produktivität mindestens halbiert sein. Nur Betrieb, welche geschlossene Arbeitsgänge verrichten, können normal arbeiten. Alle Banken in Stadt und Land haben geschlossen, aber auch der eine oder andere Laden und viele Restaurants haben schlicht die Läden dicht gemacht. Und unsere Kinder haben an diesem Tag noch Schulferien. Abends sendet das Schweizer Fernsehen selbstverständlich sein Feiertagsprogramm...
Rund um uns, in den Kantonen Aargau, Jura, Solothurn, aber auch im Elsass und in Baden-Württemberg ist Feiertag. Also was soll diese beider Basler Extrawurst?
Im Baselbieter "Gesetz über die öffentlichen Ruhetage" sind die den Sonntagen gleichgestellten Feiertage abschliessend aufgezählt. Unter dieser Kategorie von Feiertagen fände der Berchtoldstag nicht platz. Aber es gibt in jedem Kanton auch Feiertage, welche den Sonntagen nicht gleichgestellt sind. So ist es schon seit Jahrzehnten Usanz, dass während der Fasnachtszeit zwei halbe Feiertage gelten. Baselland hat deshalb die Möglichkeit, den 2. Januar zu einem solchen Feiertag zu erklären. Und über kurz oder lang wäre wohl zu erwarten, dass auch Baselstadt nachziehen würde.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, das "Gesetz über die öffentlichen Ruhetage" dahingehend zu ergänzen, dass der 2. Januar (Berchtoldstag) zum arbeitsfreien, aber nicht den Sonntagen unterstellten Feiertag erklärt wird, falls er auf einen Wochentag fällt.
Back to Top