2003-71 (1)
Bericht Nr. 2003-071 an den Landrat |
Bericht der:
|
Personalkommission
|
|
vom:
|
31. Mai 2003
|
|
zur Vorlage Nr.:
|
||
Titel des Berichts:
|
Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Lohneinreihung der Dozierenden der kantonalen Pädagogischen Hochschule und Ergänzung des Einreihungsplanes
|
|
Bemerkungen:
|
||
Beilage 1
- Landratsbeschluss betreffend Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) (Fassung der Kommission) |
||
Beilage 2
- ERP (Einreihungsplan) Funktionsbereich 4 |
1. Einleitung
Bei der Überführung der Lohnrevisions-Ergebnisse wurde das Lehrerseminar mit der Überlegung ausgeklammert, dass die HPSA BB demnächst geschaffen werde und deshalb in den bisherigen Verhältnissen belassen bleiben soll. Das bedeutet, dass die Lohneinreihung der Lehrpersonen am Seminar bis heute nicht geregelt ist.
Heute wird die Neueinreihung, die anlässlich der Lohnrevision ausgeklammert wurde und nicht in das Personaldekret eingeflossen ist, als Nachvollzugsmassnahme notwendig.
2. Die Vorlage im Detail
Die Einreihungspläne sind in insgesamt sieben Funktionsbereiche gegliedert; einer davon - der vierte - befasst sich mit der Bildung. Dieser Funktionsbereich hält die Lohnklassen der Schulhierarchie entsprechend fest, der Kindergarten wird mit der tiefsten, das Gymnasium mit der höchsten Lohnklasse bewertet. Diesem Bewertungssystem wird nun die Pädagogische Hochschule mit den Lohnklassen 10, 9, 8 und 7 beigefügt.
3. Vorgehen zur Meinungsbildung / Eintreten
Die Personalkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 18. März, 15. April und 27. Mai 2003 in Anwesenheit von Regierungsart Adrian Ballmer (15.04.), Regierungsrat Peter Schmid (15.04.), Christoph Bucher, Personalchef des Kantons BL, Heinz Hofmeier, Leiter Personaldienst Lehrpersonen und Beatrice Krebel, Projektleiterin.
Die Personalkommission entschied mit 5 Stimmen und 1 Enthaltung auf das Geschäft einzutreten.
Es wurde beantragt, die Beratung zu verschieben, und den Beschluss der Ergänzungsvorlage zur Vorlage 2001/309 vom 18. Dezember 2001 betreffend Genehmigung des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel im Landrat abzuwarten. Der Antrag wurde dahin gehend begründet, dass zunächst das Fundament dieses "Gebäudes" errichtet werden, ehe ein einzelnes Element daraus isoliert beschlossen werden soll.
Andere Kommissionsmitglieder waren der Meinung, dass es nicht relevant sei, ob die HPSA BB in Betrieb gehe oder nicht. Bei der Einreihung der Dozierenden an der Pädagogischen Hochschule handle es sich lediglich um einen Nachvollzug.
Die Personalkommission beschloss mit 5 zu 2 Stimmen, die Beratung des Geschäftes bis zum Landratsentscheid über die Ergänzungsvorlage auszustellen und danach über die vorliegende Vorlage zu beschliessen.
4. Die Beratung in der Kommission
Der Beschluss zugunsten der HPSA BB ist am 22. Mai 2003 in erster Lesung im Landrat gefallen. Die Hochschule wird ihren Betrieb am 1. August 2003 aufnehmen.
Für die Personalkommission gibt es für die Vorlage 2003/071 drei strittige Punkte:
-
|
Muss die Neueinreihung rückwirkend ab 1.8.2001 erfolgen oder erst ab Herbst 2002/2003, dem Zeitpunkt der Einführung des Fachhochschulstatus und der damit verbundenen Pflicht für die Dozierenden, einen Forschungsauftrag wahrzunehmen?
|
-
|
Wie steht es um den Besitzstand bei den Erfahrungsstufen? Wurden neue Funktionen eingeführt, die dazu führen, dass jene Dozierenden, welche die Ausbildungsanforderungen nicht erfüllen, Rückstufungen hinnehmen müssen, oder gilt der Besitzstand, da gar keine neuen Funktionen eingeführt wurden?
|
-
|
Hat die Personalkommission die gewählte Einreihung - Lohnklassen 7 bis 10 für die Dozierenden - einfach zu akzeptieren? Würde durch eine Korrektur das gesamte Einreihungssystem in Frage gestellt?
|
Zu Punkt 1:
Ursprung des Auftrags, die Bewertung der Dozierenden an der Pädagogischen Hochschule vorzunehmen, war der Umstand, dass die Bewertung dieser Funktion während der Lohnrevision mit dem expliziten Hinweis ausgeklammert wurde, dass der Vertrag für eine HPSA BB unmittelbar bevorstehe. Verspätet kommt der Vertrag nun zustande und die Dozierenden müssen rückwirkend per 1. 8. 2001 bewertet und eingereiht werden.
Der Forschungsauftrag besteht laut Auskunft jener Personen, welche die Funktionsinhalte schilderten, seit Beginn des Schuljahres 2001/2002 und nicht erst ab Erlangung des Status einer Fachhochschule. Diese Begründung führte dazu, dass der Forschungsauftrag in die Arbeitsbewertung einbezogen und Lohnklasse 7 definiert wurde.
Damit die Kosten ausgewiesen werden konnten, musste die EKD die Überführungen vornehmen: Insgesamt werden 64 Dozierende überführt, davon erfüllen 55 Prozent der Dozierenden die Ausbildungsanforderungen für die Lohnklasse 7 nicht und werden deshalb in die Lohnklasse 8 eingereiht.
Zu Punkt 2:
Bei der Lohnrevision wurde die Frage, ob neue Funktionen oder bestehende Funktionen zu bewerten sind, nicht berücksichtigt, obwohl z.B. im Informatikbereich neue Funktionen sehr leicht zu benennen gewesen wären. Wichtig war allein der Funktionsinhalt zum Zeitpunkt 1. Januar 2001. Dabei kam die Erfahrungsstufen-Besitzstandsregelung für alle zur Anwendung. Folgerichtig ist die vorliegende Dekretsänderung nur ein Nachvollzug der Lohnrevision für die Funktion der Dozierenden an de Pädagogischen Hochschule, weshalb auch dieselben Regeln bezüglich des Erfahrungsstufen-Besitzstandes zur Anwendung gelangen.
Zu Punkt 3:
Die vom Personalamt vorgeschlagene Abstufung zwischen den Lohnklassen 7 bis 10 stimmt mit dem übrigen Lohnsystem überein.
Für eine Mehrheit der Kommission wurden die Fragen erschöpfend beantwortet. Für eine Minderheit konnten einige, unten aufgeführte Zweifel nicht ausgeräumt werden:
-
|
Ist ein Forschungsauftrag notwendig?
|
-
|
Ist der relativ grosse Unterschied zwischen den bisherigen und den neuen Ausbildungsvoraussetzungen gerechtfertigt?
|
-
|
Sind - etwa in der Gymnasiallehrerschaft - wegen der Einreihung der Dozierenden in die Lohnklasse 7 Diskussionen zu erwarten?
|
-
|
Ist angesichts der Besoldungsunterschiede der beteiligten vier Kantone in einer späteren FHNW eine Anpassung der Löhne nach unten überhaupt möglich?
|
5. Antrag
Ein Antrag, den Inkraftsetzungstermin auf den 1.8.2003 festzusetzen, wird mit 5 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Personalkommission beantragt dem Landrat mit 6 Stimmen gegen 1 Stimme bei 1 Enthaltung, der Vorlage 2003/071 (Landratsbeschluss und ERP) zuzustimmen.
Gelterkinden, 31. Mai 2003
Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin Christine Mangold
Back to Top