2003-7
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der SVP-Fraktion: Vertiefung der Diskussion zum Lastenausgleich zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt II
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Autor/in:
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SVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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9. Januar 2003
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Nr.:
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2003-007
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Der Kanton Basel-Landschaft profitiert davon, dass insbesondere Familien aus der Stadt wegziehen und ihren Wohnsitz in den Kanton Basel-Landschaft verlegen. Dadurch verliert der Kanton Basel-Stadt etwa in dem Mass Steuersubstrat wie der Kantons Basel-Landschaft solches gewinnt. Dass diese Betrachtungsweise jedenfalls bezüglich des Steuerertrags falsch ist, zeigt bereits ein Blick in die Statistik bezüglich Finanzkraft. Sie wurde kürzlich auch durch einen bemerkenswerten Artikel des Oekonomen Prof. Tobias Studer, zugleich Basler Grossrat, widerlegt. Seine Ausführungen beziehen sich zwar auf den innerstädtischen Wohnungsbau, lassen sich aber ohne Weiteres wenigstens dem Grundsatze nach auch auf das Verhältnis zwischen den beiden Kantonen übertragen. In diesem Artikel (Basler Zeitung vom 30. Dezember 2002) finden sich unter anderem folgende bemerkenswerte Aussagen:
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"Eine Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag führt zur Erkenntnis, dass zwar die Basler Einwohner 69 % der Steuern aufbringen, gleichzeitig jedoch rund 94 % des Nettoaufwandes für sich beanspruchen."
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"Alle teuren Bereiche wie Erziehung, Gesundheit und Soziales mit einem Nettoaufwand von gegen anderthalb Milliarden lassen sich eindeutig der Einwohnerschaft zuordnen. Die juristischen Personen sind im Vergleich dazu spottbillig."
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1.
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Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass die Aussagen des Autors grundsätzlich auch für das Verhältnis zwischen Basel-Stadt und Baselland Geltung haben? Wenn nein, warum nicht?
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2.
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Wäre es angesichts des Umstands, dass die teuren Aufgabenbereiche wie Erziehung, Gesundheit und Soziales im Verhältnis zu Basel-Stadt immer mehr im Kanton Basel-Landschaft anfallen, umgekehrt aber ein Teil des Steueraufkommens der Personen, welche diese Leistung in Baselland konsumieren, in der Stadt anfällt, nicht gerechtfertigt, eine Abgeltung zu verlangen? Wenn ja, macht der Regierungsrat solche Forderungen geltend? Wenn nein, weshalb nicht?
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3.
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Offenbar beanspruchen die Einwohner des Kantons Basel-Stadt rund 94 % des Nettoaufwandes für sich, obwohl sie lediglich 69 % der Steuern aufbringen. Ist die Aussage richtig, dass damit gleichzeitig feststeht, dass auch ein wesentlicher Teil des von der Baselbieter Bevölkerung generierten, aber in der Stadt anfallenden Steuerertrags der Finanzierung der Leistungen für die Basler Einwohner dient?
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4.
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Sollte die Frage des Lastenausgleichs vor dem Hintergrund dieser Ueberlegungen nicht neu diskutiert und definiert werden?
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