2003-61


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,

Herr Dr. Dieter M. Troxler hat mit Schreiben vom 13. Februar 2003 seinen Rücktritt als Richter am Verfahrensgericht in Strafsachen per sofort erklärt. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, eine Ersatzwahl vorzunehmen.


Das Verfahrensgericht in Strafsachen besteht gemäss § 6 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus einer Gerichtskammer mit einem teilamtlichen Präsidium und drei Richterinnen und Richtern. Wahlbehörde für die Mitglieder des Verfahrensgerichts in Strafsachen ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. c des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Verfahrensgerichts in Strafsachen gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 2 der Kantonsverfassung und § 34 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden.


Antrag:


Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts
Der Präsident: Dr. P. Meier
Der Justizverwalter: M. Leber



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