2003-6
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der SVP-Fraktion: Vertiefung der Diskussion zum Lastenausgleich zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt I
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Autor/in:
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SVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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9. Januar 2003
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Nr.:
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2003-006
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Die Diskussion über den Ausgleich der Zentrumsfunktionen der Stadt Basel wird praktisch ausschliesslich aus der Optik geführt, eine solche Funktion stelle eine Last dar, welche grundsätzlich abgegolten werden müsse. Die Kehrseite der Medaille, der durch die Zentrumsfunktion entstehende Mehrwert für die Stadt geht dabei fast durchwegs vergessen. Dieser Mehrwert entsteht unter anderem auch durch Leistungen der Bevölkerung des Baselbiets. Häufig haben etwa Selbständigerwerbende (z.B. Aerzte) ihr Geschäftsdomizil in der Stadt und sind damit für das aus ihrer Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen in der Stadt steuerpflichtig. Hingegen belasten sie in erster Linie die Infrastruktur ihres Wohnorts im Baselbiet, wo sie nicht oder nur beschränkt steuerpflichtig sind. Bis zu einem gewissen Grad trifft dies auch für im Baselbiet wohnhafte Arbeitnehmer zu, welche für Arbeitgeber mit Sitz oder Betrieb in Basel arbeiten. Sie tragen dazu bei, dass der Steuerertrag juristischer Personen in der Stadt wesentlich höher ist als auf der Landschaft.
Ich bitte den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Wie hoch ist der jährliche Steuerertrag des Kantons Basel-Stadt durch im Kanton Baselland wohnhafte und im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtige natürliche Personen?
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2.
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Wie hoch ist der jährliche Steuerertrag des Kantons Baselland durch im Kanton Basel-Stadt wohnhafte und im Kanton Baselland steuerpflichtige natürliche Personen?
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3.
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Auf welcher Basis beruhen die Berechnungen bzw. Schätzungen gemäss Ziff. 1 und 2?
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4.
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Wie hoch ist der von im Baselbiet wohnhaften Personen erarbeitete Steuerertrag juristischer Personen mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Basel-Stadt?
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5.
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Wie hoch ist der von im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Personen erarbeitete Steuerertrag juristischer Personen mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton Baselland?
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6.
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Stimmt der Regierungsrat der Aussage zu, dass der Steuerertrag juristischer Personen für den Staatshaushalt deshalb wertvoll ist, weil die juristischen Personen die teuren Bereiche der Staatstätigkeit nicht direkt belasten.
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7.
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Ist sich der Regierungsrat der deutlich höheren Finanzkraft des Kantons Basel-Stadt gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft bewusst?
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8.
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Beruft sich der Regierungsrat bei den Verhandlungen mit dem Kanton Basel-Stadt auf die genannten und weitere Vorteile der Zentrumsfunktionen?
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